Türkische-nationalistische Abschätzigkeit gegenüber Deutschen Grundrechten

Hallo,

am WE demonstrieren in Deutschen Städten türkischer Nationalisten. Es handele sich um „Friedensmärsche“ wollen sie den Deutschen gern ´glauben´ machen.

Es ginge um die Türkei, die EU und die Sorge vor den Kurden. Wird statt dessen hier nicht eigentlich das Demonstrationsrecht schamlos missbraucht, indem innertürkische Konflikte in der Deutschen Öffentlichkeit ausgetragen werden? Ist das nicht Wahnsinn, dass Deutsche Polizei vor aller Augen türkische Hetzer schützen? Wie ließe sich der Wahnsinn stoppen?

Hat Böhmermann mit seiner Schmähung Erdogans, dem Kurdenhasser und eigentlichen Strippenzieher nicht völlig recht :rage: ? Eine Version habe ich von Böhmermanns Warnrufen auf youtoube noch finden können.

Unterhaltsame Grüße mki

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Welche Hetzer denn? Maßt du dir an den Konflikt TÜrkei/Kurden zu bewerten? Wieso wird denn das Demostrationsrecht missbraucht? Innertürkische Konflikte werden hier ausgetragen, ja. Syrische, Albanische, Algerische, etc. aber auch. Da sagt kein Mensch etwas. Aber egal. Kurden sind Kurden und ein „Kurdistan“ gibt es nicht und wird es niemals geben. Erdogan hat das erkannt und handelt dementsprechend. PKK nur als kleines Beispiel. Den Schwachkopf Jan Böhmermann hier zu involvieren geht garnicht.

Grundsätzlich sehe ich keine „Abschätzigkeit gegenüber Deutschen Grundrechten“, wenn man von diesen Grundrechten (und -Pflichten) Gebrauch macht. Im Gegenteil, die zunehmende Tendenzen zur öffentlichen Demonstration (TTIP, Pegida &Co, Türkei etc.) sind ein Kennzeichen, dass im Lande das Problembewusstsein etwas einseitig gestrickt (über die Ursachen brauchen wir hier nicht zu diskutieren) und überdenkenswert ist.

Genießen wir in Zeiten eines Herrn Asselborn


die noch bestehenden Freiheiten in unserem Lande.

Franz

Die Anmaßung besteht darin zu meinen, diese Konflikte hierzulande wie selbstverständlich austragen zu dürfen, unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit.

Erst wird gehetzt dann gemordet. Lies dir den Wiki- Artikel über die „grauen Wölfe“ durch. Dann dürfte klar sein was „türkische Nationalisten“ sind. Als Gemeinsamkeit mit „Faschisten allgemein“ führ ich mal deren verkorksten „Entstehungsmythos“ an. Für mich sind die „gW’s“ eine der gefährlichsten Organisationen, die hierzulande warum auch immer „toleriert“ werden. Genauso wie zeitweilig die „Hells Angels“ als Schutzstaffel toleriert wurden.

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Achso, dann wird es also keine Aktionsbündnisse ganz dolle engagierter Bürger und von den Gewerkschaften organiserte und auf Staatskosten herangekarrte Gegendemonstranten gegen rechts, für bunt und Toleranz und hastenichgesehen geben?
Klar tragen die hier ihre Konflikte aus bzw. werden die eben durch deren Anwesenheit hierhergeholt. Ist doch normal. Würde mich auch gar nicht wundern, wenn diese Demo wie auch andere von ausländischen Regierungen (gerne unter dem Deckmantel irgendwelcher Organisationen) unterstützt werden.
Ob man das so erkennen und sagen darf, werden wir sehen.

Grüße

Ist es nicht vielmehr so, dass Versammlungfreiheit bzw. Demonstrationsrecht lediglich ein Bürgerrecht (kein Menschenrecht) ist? Bürger sind Staatsbürger. Meiner Meinung nach sind die Demos daher ein Widerspruch in sich. Entweder sind es Staats"Mit"bürger: dann sollte es keinen Grund geben für Interessen fremder Nationen zu demonstrieren. Oder es sind Ausländer: dann stünde ihnen von GG wegen nicht unbedingt das Demonstrationsrecht zu.
Bürgerrechte (jeder Deutsche…; kein Deutscher…) stehen ausschließlich Deutschen zu,
[3] Menschenrechte (jeder…; niemand…) allen Menschen.[4] Die Bezeichnung „ausländische Mitbürger“ ist insofern ein euphemistisches Oxymoron, das ihren wahren rechtlichen Status als Menschen ohne Bürgerrechte verschleiert. Auf verschiedene Bürgerrechte, z. B. das Recht auf Freizügigkeit, können sich laut EU-Verträgen auch Bürger anderer EU-Staaten berufen.(aus Wikipedia)
Gruß
rakete

Korrektur: in D scheinen fremdländische Demos möglich zu sein:
Träger des Grundrechts sind alle Deutschen. Folglich können sich nur deutsche Staatsbürger auf Art. 8 Abs. 1 GG berufen. Personen mit fremder Staatsangehörigkeit besitzen zwar ebenfalls das Recht, sich frei zu versammeln, dieses Recht können sie allerdings nur aus der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG oder der von Art. 11 EMRK verbürgten Versammlungsfreiheit ableiten. Zusätzlich sprechen einige Landesverfassungen der Bundesländer, etwa die Verfassung von Berlin[2] oder Brandenburg[3], das Versammlungsrecht allen Menschen zu.
In D ist wohl nichts unmöglich. :unamused:
Gruß
rakete