Hallo!
Jemand ist letztens in einem 2 Familienhaus die Treppe runtergefallen und so unglücklich gestürzt, dass er in der unteren Wohnung wortwörtlich mit der Tür ins Haus gefallen ist. Die unabgeschlossene Tür sprang auf, die Zarge ist beschädigt (Bild anbei).
Muss in so einem Fall die Zarge samt Tür getauscht werden? Die Tür selbst ist nicht beschädigt.
Klar sollte man generell über den Einbruchschutz und eine vernünftige Wohnungseingangstür nachdenken.
Hier geht es aber darum, ob der Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für eine viel sichere (und natürlich auch teurere) Tür aufgedrückt werden können, oder ob es auch der Austausch der Zarge täte.
Ursprungszustand wieder herstellen, keine Frage. Aber deutliche Aufwertung durch den Schaden zu Lasten des Verursachers?
Vielen Dank und viele Grüße
Whitby