TÜV abgelaufen Bußgeld auch für Anhänger ab 2 Monaten?

Hallo,
wer weiß Bescheid? Beim Auto wird bei mehr als 2 Monaten TÜV abgelaufen bei der Prüfung ein Bußgeld fällig. Ist das beim Anhänger genauso?
Ich finde nur Angaben zum PKW im Netz. Da kann sich beim Hänger schnell das Abmelden und TÜVn und dann neu anmelden lohnen, wenn ich ihn ohnehin bald ummelden muss?
Habe im Winter vergessen hinzufahren ud schon sind es 3,5 Monate geworden :sweat:
Grüße
ynot

Hallo!

Klar, auch der Hänger. Es geht nämlich nicht um PKW sondern um „Fahrzeuge“.

Schon aus dem Sinn der Vorsachrift dass auch Hänger eine HU brauchen kann man doch entnehmen, dass die Verwarngelder identisch sein müssen.

Übrigens, das Verwarngeld wird nicht bei der Prüfung (wenn TÜV und Co. gemeint ist) fällig. Nur bei einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsamt.

MfG
duck313

Hallo,
ich dachte, dem wäre nicht so, denn auch bei Fahrzeugen wird unterschieden zwischen denen, die eine jährliche und zweijährliche Untersuchung brauchen, und bei den Bußgeldseiten im Netz heißt es PKW, nicht Fahrzeuge, deswegen meine Frage.
Bis 2014 wurde beim TÜV rückdatiert, da könnte man auch erwarten, dass die zukassieren aber gut, dann ist das ja harmlos.
Und aus dem Verwarngeld wird nach 4 Montaten doch ein Bußgeld, wobei beide nur erhoben werden können, was auch immer das dann im Einzelfall heißt?
Grüße ynot

und wie kommst du ohne Anmeldung zur HU?

Also ich könnte unseren Anhänger dahin ziehen, wenn ich wollte, es sind bloß ein paar 100 m (unter 1 km). :smiley:

Das Rückdatieren gibt’s nicht mehr, dafür wird bei bestimmter Fristüberschreitung (genaue Monate habe ich nicht parat) das Fahrzeug einer verschärften und deshalb teureren Prüfung unterzogen.
Beim PKW in jedem Fall, ob beim Hänger auch ?

Und die Verwarngelder/Bußgelder sind gestaffelt. Bis 2 Monate, 2-4 Monate, 4-8 Monate und über 8 Monate.
jeweils mit höherem Geldbetrag und am Schluss auch mit Punkt !