TÜV Neu, darf Händler mich vom Hof fahren lassen obwohl Fahrzeug ohne Beseitigung der gerigngen Mängel nicht zulässig ist?

Hallo und schönen guten Tag, vor ca. vier Wochen habe ich mir bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Hyundai Atos, Erstzulassung 05 gekauft. Probefahrt gemacht, jetzt nicht ewig abermir fiel nichts auf. Zusage war: Bei Kauf TÜV neu! So weit, so gut. Auto abgeholt, er mir den TÜV Bericht vorgelegt und wies mit dem Fingern und seinen Worten daraufhin: Sehen sie, TÜV für zwei Jahre neu. Ich habe auch keinen großen Grund gesehen mir den Berich bis ins Deatail durchzulesen.

Jetzt gehts aber los. Während der ersten längeren Fahrt fing es an im Motor wie verrückt zu nageln.

Ich habe Wasser für die Scheibenwischer eingefüllt, vorne kommt kein Wasser.

Jetzt habe ich mir doch mal den Bericht durchgelesen und folgende Mängel sind aufgeführt:
Scheibenwaschalnlage, Funktion mangelhaft
Begrenzungsleuchte (Standlicht) rechts einseitig ohne Funktion
Kennzeichenbeleuchtung ohne Funktion
Abgasrohr vorn leicht undicht

Dann der Hinweis, dass die Plakette erteilt wird und das der Weiterbetrieb des Fahrzeugs ohne Beseitigung der Mängel nicht zulässig ist.

Ich bin geschockt, er hat mich nicht daraufhin gewiesen und ich hätte das Auto mit dem Wissen auch nicht erworben. Besonders viel bin ich mit dem Auto noch nicht gefahren, vielleicht 80-90 Km.
Hätte er mich überhaupt mit dem Auto fahren lassen dürfen? Was mache ich jetzt?

Danke für eure Hilfe! :smile:

Hallo!

Zur technischen Seite:

Der Wagen ist schon fahrtüchtig, sonst hätte er keine Plakette bekommen. Allerdings hat er Mängel, die schnellstmöglich behoben werden müssen. Du darfst also durchaus mit dem Wagen fahren.

Die Lichter sind das auffälligste, aber auch günstigste Problem, wenn nur die Birnen durchgebrannt sind. Der Auspuff ist schon teurer, und zur Scheibenwaschanlage lässt sich so schwer was sagen.

Du hast dich da über den Tisch ziehen lassen. Du wolltest ja ein mängelfreies Fahrzeug, nicht bloß eins mit Plakette. Wenn es günstig war, würde ich vielleicht über die Birnen hinwegsehen, aber nicht über den Auspuff. Vermutlich behauptet er jetzt, er hätte dir den Prüfbericht ja gezeigt, und du kanntest die Mängel…

Wieso vermutlich? Gibt auch ehrliche Gebrauchtwagenverkäufer in Deutschland?!? :wink:

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Na, dann hast du doch für das nächste Mal etwas gelernt.

Hallo!

Der Händler haftet über die Gewährleistung für Mängel. Du fährst also zum Händler, beanstandest die beschriebenen Punkte und der Händler hat für die Instandsetzung zu sorgen.

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ist das Recht auf Deiner Seite, weil sich keine Fragen stellen, ob Mängel beim Kauf schon vorhanden waren oder nicht. Danach wird es schwierig, weil der Käufer nachweisen muss, dass die Fehler schon beim Kauf bestanden, was zumeist schwierig ist. Abgesehen von den Motorgeräuschen (unbedingt beanstanden) sind die übrigen Mängel sogar im TÜV-Bericht festgehalten.

Windige Händler versuchen allerdings, sich mit Tricksereien vor Gewährleistungsansprüchen zu drücken und versuchen, Kunden für dumm zu verkaufen. Als plumpe Masche steht im Kaufvertrag etwas von Ausschluss der Gewährleistung. Solche Passage ist unwirksam. Verkauf im Kundenauftrag gehört ebenso zu den Methoden, die Gewährleistung zu umgehen. Ist schon etwas schwieriger auszuhebeln.

Bevor ich alle branchenüblichen Gaunereien aufzähle, solltest Du in den Kaufvertrag gucken, wer dort als Verkäufer aufgeführt ist. Wenn Du bei Übernahme des Fahrzeugs beim TÜV-Bericht nicht genau hingeguckt hast, ist wohl zu vermuten, dass Dir auch Details des Kaufvertrags bisher nicht aufgefallen sind. Durchaus möglich, dass Du unterschrieben hast, für die Beseitigung der Mängel lt. TÜV-Bericht selbst aufzukommen.

Gruß
Wolfgang

Bitte ins Witzebrett verschieben

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Das ist kein Witz, sondern traurige Tatsache.

Hallo,
lieben Dank für deine Antwort. :smile:

Die ersten sechs Monate ist das Recht auf meiner Seite? Schon mal gut, habe den Wagen ja gerade mal fünf Wochen.

Ich habe in den Kaufvertrag geguckt. Es ist ein Kaufvertrag für gebrauchte Kraftfahrzeuge und Anhänger.
Als Verkäufer ist der Händler genannt. (Händlerstempel im Verkäuferfeld)
Unterschrieben am 10.06. und da er noch TÜV bekommen hat, habe ich ihn am 13.6. abgeholt.
Zubehör: Wie gesehen (handchriflicher Eintrag)
Dann das Übliche: Daten zum Auto, der Kaufbetrag, die Anzahlung, die Restzahlung.

Kein Hinweis, dass ich beanstandete Mängel selber behebe/bezahle.

Eben nicht !

Der Vermerk des TÜV ( sicher in der Händlerwerkstatt durchgeführt) besagt, TÜV soweit OK wenn…

…ja, wenn die Mängel noch beseitigt werden.

Neuvorführung nicht erforderlich, man vertraut dem Händler dass er die Mängel noch beseitigt.

Vielleicht sollte man beim TÜV vorstellig werden, damit dieser Händler in Zukunft keinen Bonus mehr hat.

Hallo,
danke für deine Antwort!

Der Händler befindet sich genau gegenüber vom TÜV. Praktischer gehts ja nicht. Er ist da durchaus bekannt weil er alle seine Autos da durchschauen lässt

Hi,

danke für deine Antwort!
Beim TÜV vorstellig werden. Ich weiß nicht, vielleicht legen sie ihn mir dann gleich ganz still.

Hallo!

Der TÜV kennt verschiedene Abstufungen von Mängeln. Bei erheblichen Mängeln bekommt der Wagen keine Plakette, da gibt es keine Diskussion. Wenn der Prüfer der Werkstatt vertraut, daß sie es repariert und daher die Plakette verteilt, gehört er gesteinigt.

Bei geringen Mängeln bekommt das Fahrzeug die Plakette, aber die Mängel müssen natürlich dennoch schnellstmöglich behoben werden. Ein Auto mit Mängeln gehört nicht auf die Straße.

Die Polizei kann auch Knöllchen verteilen, wenn das Licht nicht funktioniert, aber sie wird das kaum wegen einem Standlicht oder der Kennzeichenbeleuchtung tun, und die defekte Scheibenwaschanlage / den noch unauffälligen Auspuff bemerkt sie ja nicht mal.