TÜV und Reifen

Liebe Experten!

Montag muss ich zum TÜV mit meinem Clio.
Mein Freund sagt, ich müsste bald neue Reifen haben, aber so 1 - 1,55 mm seien es noch
bis zu dieser Markierung am Reifen.
Die Reifen sind nicht älter als 5 Jahre und weisen keine äußerlichen Beeinträchtigungen auf.

Komme ich damit über den TÜV?
Oder muss ich dann schon neue haben?

Danke und Gruß

Ja, ohne Probleme.

Wenn Du meinst, 1 bis 1,5 mm über der Markierung, und nicht etwa Restprofilhöhe !

MfG
duck313

Das Alter spielt mal in diesem Fall keine Rolle. Zum Bestehen des TÜV sind eine Resttiefe von 3 mm von Nöten. Wärend bei einer z.B. Polizeikontrolle 1,6 mm reichen. (Natürlich nicht empfehlenswert). Sollte die von Duck angesprochene Markierung gemeint sein, dann gibt’s die Plakette.

hi,

Die Reifen haben also noch so 2,6 bis gut 3 mm Profil?
Gemessen wird immer die Profiltiefe selbst, nicht bis zur Verschleißmarkierung messen, das provoziert nur Messfehler.

Solang der Reifen über 1,6 mm Profil hat, kann der TÜV eigentlich nur einen Hinweis geben.
Sie sind grenzwertig, gesetzlich aber im Rahmen.
Je nach Fahrleistung sollte man sie aber im Auge behalten und das Profil nochmal an mehreren Stellen nachmessen.

grüße
lipi

Achte mal auf das Herstellerdatum, eine Nummer am Reifen
und fragt eine Werkstatt, die sind zuverlässiger als der Freund oder …was hier geschrieben wurde.

Mir verweigerte der TÜV mal die Abnahme weil die Reifen zu alt seien und nicht wegen dem Profil.

Glaube ich dir, aber dann waren die doch wohl einiges älter als 5 Jahre?

Nee, 4 Jahre und 10 Monate.
Naja, TÜV.
Meine Frau wurde schon abgewiesen weil die Nummer der Windschutzscheibe leich verschmutzt war, was der nächtes Prüfer nicht verstand

hi,

verschweigst du hier Alterserscheinungen oder Lagerspuren am Reifen selbst?

grüße
lipi

Also die Profiltiefe beträgt Höhe der Markierung + 1 - 1,5 mm. Das reicht ja dann anscheinend doch nicht.

Oder hab ich was falsch verstanden?

Da der Wagen erst 5 Jahre alt ist, können die Reifen nicht älter sein.

Gruß

was sonst

Irrtum!

Reifen gelten bis 3 Jahre als fabrikneu und bis zu einem Alter von 5 Jahren als neu.
Wenn der Wagen 5 Jahre alt ist, können die Reifen schon 10 Jahre alt sein (siehe www.brv-bonn.de/verbraucher-start/reifenkauf/).

Der TÜV wird sehr wohl die Reifenflanken auf Alterungsrisse überprüfen!

Die Markierung liegt im Normalfall bei eben besagten ca. 1,6 mm. Kommen dann noch 1 - 1,5 mm hinzu, wird es die Plakette wohl geben. Prüfer ist nicht gleich Prüfer. OK, es geht um die Plakette. Aber mal ehrlich, die Reifen sind ziemlich am Ende. Denk nur mal an deine und die Sicherheit anderer. TÜV hin, oder her.

Soll das heißen, dass ich, wenn ich beim Händler einen Neuwagen kaufe, damit rechnen soll, dass die Reifen daran nicht neu sind?? Ernsthaft?

Genau so ist es.

Wo geht das denn aus deinem Link hervor???

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Hallo zusammen,

ein Verein von Reifenhändlern bezeichnet einen 5 Jahre alten Reifen als neu? Dann hoffe ich mal, dass die wissen, wie lange man so einen Reifen auf einen Anhänger, der bis 100km/h zugelassen ist, noch fahren darf.
Mal abgesehen, dass ich den Reifen(groß)händler sehen möchte, der regelmäßig darauf achtet, dass nichtverkaufbare Reifen, die irgendwo mehrere Jahre herum liegen, auch vernünftig gelagert werden.
Ich denke eher, dass das ein netter Versuch ist, um Entsorgungskosten (bzw. deutliche Mindereinnahmen) zu umgehen.
Klar, ein Reifen, der in irgendeinem Lager liegt, wird nicht so stark dem UV-Licht und anderen Umwelteinflüssen ausgesetzt, als wenn er am Auto angebaut ist, was sich natürlich auf die Alterung auswirkt.

Aber zurück zum Thema: Bei der HU wird der Prüfer zwar auch auf das Herstellungsdatum achten. Aber solange keine Risse sichtbar sind, gibt es da keine Probleme.
Ohne die Profiltiefe genau zu messen, kann man hier aber schlecht vorhersagen, ob die Profiltiefe noch für die HU reicht. Auf jeden Fall sollten die Reifen in absehbarer Zeit eh erneuert werden. Warum also nicht vor der HU?

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Hallo!

Für die Hauptuntersuchung sind Profiltiefe und sichtbare Beschädigungen von Bedeutung, nicht aber das an der DOT-Nr. erkennbare Herstelldatum. Der TÜV beanstandet Reifen nicht aufgrund des Alters lt. DOT, sondern aufgrund erkennbarer Alterung. Dabei kann ein 15 Jahre alter Reifen anstandslos durchgehen, während ein z. B. erst 4 Jahre alter Reifen aufgrund erkennbarer Alterung beanstandet wird. Versprödetes Material zeigt feine Risse, zuweilen auch Farbveränderungen, die ähnlich wie beim Weißbruch bei vielen Kunststoffen aussehen.

Hinsichtlich Reifenalter geistert viel Unsinn durchs Netz und auch Werkstattleute sind diesbezüglich nicht immer kompetent.
Mit DOT lassen sich so schön einfach allgemeine Regeln aufstellen, mit denen man für die verantwortbare Benutzung meistens auf der sicheren Seite liegt. Tatsächlich ist die Reifenalterung von den Betriebsbedingungen abhängig, insbesondere von Sonnenstrahlung und Temperaturwechsels. Nicht zu warm, keinen großen Temperaturänderungen ausgesetzt und dunkel gelagert, kann man Reifen auch noch nach einem Jahrzehnt oder länger bedenkenlos verwenden, während Sonne und Temperaturwechseln ausgesetzte Reifen nach wenigen Jahren am Ende sein können.

Ich führte viele Materialuntersuchungen durch und wenn ich es darauf anlege, bekomme ich einen nagelneuen Reifen in der Prüfkammer mit Temperaturzyklen und UV-Strahlung binnen Tagen so weit, dass man das Gummi zwischen den Fingern zerbröseln kann.

Manche Nutzer schaffen den Reifenruin noch schneller. Eine Vollbremsung mit blockierenden Rädern, mit Schmackes über einen Kantstein oder überhitzt durch z. B. einen Bremsenschaden, sind des Reifen Tod. Manche Leute ziehen neue Reifen auf und lassen dann das Auto monatelang unbewegt in der Sonne stehen. Die Standplatten sind irreversibel. So etwas passiert u. a. bei Gebrauchtwagenhändlern.

Bei einem Garagenparker mit geringer jährlicher Fahrstrecke und sachgerecht auf einem Felgenbaum im Dunkeln gelagerten Sommer- und Winterrädern können Reifen uralt werden, ohne Schaden zu nehmen. Ist natürlich nichts, was man kommunizieren kann, ohne dass viele Leute die Sache in den falschen Hals bekämen. Und Reifenhändler werden sich hüten, Derartiges zu erzählen, um womöglich zu verhindern, dass uneingeschränkt brauchbare Reifen entsorgt und neue Reifen verkauft werden.

Schließlich: Wenn immer sachgerecht behandelte/gelagerte Reifen nach vielen Jahren irgendwann zu wenig Profil haben, ist das immer noch kein Grund zur Entsorgung. Für ein längere Zeit nicht benutztes oder außer Betrieb genommenes Auto taugen sie noch als Standreifen. Natürlich hat nicht jeder eine Garage und nicht die Möglichkeit, je einen Satz Winter-, Sommer- und Standräder vorzuhalten, aber wo es möglich ist und wenig gefahren wird, kann man die DOT-Nr. getrost vergessen. Reifen gehen nicht durch das Alter an sich, sondern abgesehen von mechanischen Einflüssen insbesondere durch die Sonne kaputt.

Gruß
Wolfgang

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Wenn sachgerecht gelagert wurde mag das sein. Wir reden aber von Reifen, die in Betrieb waren. Ergo ist dein Einwand für die Tonne.

Hallo!

Erstmal: Amen!

Aber um noch ein wenig klug zu scheißen:

Die Reifen von Anhängern, die für 100km/h zugelassen sind, dürfen nach der DOT-Nummer nicht älter als 6 Jahre sein. So steht es in §3 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO.

(Allerdings ging es hier ja um ein Auto, nicht um einen Anhänger)