TV-Inhalte downloaden und auf eigener Website anbieten?

Hallo,

nehmen wir an, Webmaster A zeichnet aus einer Radio- oder TV-Sendung der Öffentlich-Rechtlichen eine Sendung auf und stellt sie auf seiner eigenen Website zum Ansehen/Anhören oder zum Download bereit und verdient Geld mit Werbung, die er auf der Website zeigt. (Der öff.-rechtl. Sender scheint dies zu tolerieren, in der entsprechenden Sendung wird sogar einmal auf diese Fan-Website verwiesen.)

Nehmen wir weiter an, Webmaster B lädt die Dateien runter und stellt sie danach auf seiner eigenen Website zur Verfügung, zum Ansehen/Anhören oder zum Download. Er musste sich also nicht die Arbeit des Aufzeichnens machen, profitierte insofern von der Vorarbeit von A, zeigt ebenso Werbung an neben den Download-Links und kopiert insofern das Geschäftsmodell von A.

Frage: Hätte er rechtlich irgendwas zu befürchten von Webmaster A oder von dem öff.-rechtl. Sender?

(Annahmen:

  1. Den Dateien ist anzumerken, dass sie von Webmaster A’s Website stammen, weil er einen bestimmten Zeitraum vor Beginn der Sendung mit aufgezeichnet hat.
  2. Der öff.-rechtl. Sender steht evtl. in einem freundschaftlichen Verhältnis zu Webmaster A und würde vielleicht bei B etwas nicht tolerieren, was er bei A toleriert.)

Vielen Dank.

Beide Seitenbetreiber handeln rechtswidrig.
Da A keine Rechte an den Inhalten hat, kann er selber gegenüber B keine Rechte beanspruchen.

Es wäre dringend geboten, dass A und B Vereinbarungen mit dem Rechteinhabern treffen.

Durch die Arbeit des Aufzeichnens entsteht kein eigenständiges Werk, ebenfalls nicht durch das Anbringen von Wasserzeichen.

1 Like

Danke soweit. Mal angenommen, der Sender (Rechteinhaber) ginge gegen B vor. Könnte sich B darauf berufen, dass das Verhalten von A offensichtlich toleriert wird und sich auf den Gleichheitsgrundsatz berufen? (Immerhin ist der Sender staatlich.)

Allgemein scheint es so zu sein, dass öffentlich-rechtliche Sender nicht dagegen vorgehen, dass ihre Inhalte im Netz weiterverbreitet werden, siehe die ganzen Dokus auf Youtube. Mir stellen sich da zwei Fragen. Erstens, könnte man sich diesbezüglich auch auf den Gleichheitsgrundsatz berufen? Zweitens, ist jemals damit zu rechnen, dass die öff.-rechtl. Sender diese Praxis ändern (bzw. wann würden sie das tun?)

Es gibt keinen Gleichheitsgrundsatz im Unrecht. Und selbstverständlich steht es einem Urheber völlig frei, den einen wegen einer Rechtsverletzung zu belangen und den anderen nicht.

Youtube zahlt ja auch dafür.

2 Like

Hi Niedermeier,

da ich im öff. rechtl. Rundfunk (u.a. auch mit YouTube-Content) arbeite, weiß ich, dass öffentlich rechtliche Sender sehr wohl dagegen vorgehen, dass ihre Inhalte im Netz einfach so weiterverbreitet werden.
Ganz besonders auf YouTube! Dort gibt es bspw. die Möglichkeit, für Beiträge eine Content-ID bei YT zu erhalten. YouTube checkt dann, ob der identische Inhalt bereits schon einmal hochgeladen wurde bzw, ober er nochmal woanders publiziert wird (und verhindert bzw.meldet das demjenigen, der die Content-ID dafür hat), Infolgedessen können YT-Channel gesperrt werden und User von den Juristen abgemahnt und/oder mit Konsequenzen belangt werden.
Es kann lediglich sein, dass noch nicht alle Redaktionen aller öff rechtl Sendeanstalten dies so handhaben - bspw. aus Personal-, Zeit-, oder Geldmangel.

Auch außerhalb von YouTube werden User selbstverständlich belangt, wenn sie gegen das Lizenzrecht verstoßen.
Wenn ein Sender auf eine Fanseite verweist, auf der sich Mitschnitte befinden, für die im Vorfeld keine Lizenz erworben wurde, dann liegt das vermutlich daran, dass die Mitarbeiter des Senders dies nicht überprüft haben, sondern im guten Glauben, dass der Betreiber der Seite sich korrekt verhält, auf diese Seite verweisen … Es beinhaltet also nicht die Billigung dieses Verhaltens!

Schöne Grüße
Stefanie

2 Like

Youtube zahlt Geld an die öff.-rechtl. Sender für die Dokus, die Hinz und Kunz dort hochladen?

Oder ganz offiziell von einem der Beteiligten: