Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist im TV-L, beispiel Baden-Württemberg.
Ein Arbeitnehmer wäre als Jugendlicher für 4 Jahre bei einer Einrichtung des Landes beschäftigt gewesen - auf 400€-Basis und mit Jahres-Verträgen. Mehrere Jahre später arbeitet er Vollzeit, hauptberuflich und unbefristet bei einer anderen Einrichtung des Landes. Die beiden Einrichtungen haben nicht direkt miteinander zu tun, der Lohnzettel kommt aber in beiden Fällen vom Land BW.
§ 34 TV-L sagt nun, dass bei einer Beschäftigungszeit von unter 5 Jahren eine Kündigungsfrist 6 Wochen, nach mehr als 5 Jahren 3 Monate zum Qaurtalsende beträgt. $ 34 Absatz 3 sagt einerseits auch, dass als Arbeitszeit die Zeit beim gleichen Arbeitgeber gilt, auch wenn diese Unterbrochen ist, außerdem, dass beim Arbeitgeberwechsel im „Geltungsbereich dieses Tarifvertrages […] die Zeiten bei
dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt“ werden.
Für die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit wäre das vorherige, geringfügige Beschäftigungsverhältnis anerkannt worden.
Zusammengerechnet kämen das erste Beschäftigungsverhältnis (befristet, geringfügig) und das zweite Beschäftigungsverhältnis auf über 5 Jahre, das zweite BEschäftigungsverhältnis läge allerdings zwischen der Frist von 1 und 5 Jahren.
Welche Kündigungsfrist wöre in diesem Fall anzuwenden?
Danke und schöne Grüße
Tobias