Hallo,
ich befasse mich gerade mit unterschiedlichen Tarifverträgen, da mein AG eine Entlohnung in Anlehnung an den TVöD Bund einführen möchte. So wie ich es sehe, ist der Stundenlohn geringer als bei Zeitarbeitsfirmen. MIr kommt da sehr der Verdacht auf, dass der TVöD am unteren Ende der Tarifvertäge angesiedelt ist. Ist dem so?
Weitere Frage: Bei den Tarifverträgen der Zeitarbeitsfirmen wird die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe ziemlich verständlich erklärt. Beim TVöD habe ich so eine Erklärung noch nicht gefunden. Kann mir damit jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und Gruß,
Fred