TVÖD-P Antrag von P7 auf P8 stellen?

Hallo liebe Community,

bei unserem Arbeitgeber besteht das Problem, dass unser Personalrat uns nicht wirklich hilft. Laut der letzten Tarifeinigung können wir (in der Pflege - Psychiatrie) einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Jedoch weißt der Arbeitgeber darauf hin, dass es aufgrund von verschiedenen Konstellationen auch dazu führen kann, dass man weniger Gehalt bekommt. Zudem würden Sie hierzu nicht beraten können! :wink:
Da sich unserer Personalrat (Verdi) verweigert möchte ich hier fragen, ob mir jemand beantworten kann, ob sich eine Höhergruppierung von P7 Stufe 6 auf P8 lohnt? Vor allem ist die Frage ob man dort dann auch Stufe 6 (Alters- Erfahrungsstufe) erhält? Kann mir das jemand beantworten. Oder gibt es bis auf die Gewerkschaft noch jemand Unabhängigen, der hier antworten kann?
Vielen Dank für Eure Mühe.

Höhergruppierung sollte man sich genau durchrechnen. Meistens verliert man dabei eine Stufe, man bekommt den Betrag, der in der höhreren Gruppierung mindestens dem bisherigen entspricht, und beginnt in der neuen Stufe von vorne. Wie lange ist die Restarbeitszeit? Es gibt zwar Bestrebungen, daß man bei Höhergruppierung die Stufe mitnehmen kann, weiß aber nicht ob das in eurem Bereich schon durch ist.

na genau da besteht ja das Problem, dass einem keiner sagen kann ob dies so ist (TvöD - Pflege) ist halt ganz neu eingeführt worden. Daher wohl auch die Unsicherheiten. Arbeitgeber und Gewerkschaft hüllen sich in Schweigen

Hallo,

Nicht helfen will oder möglicherweise bei allem guten Willen nicht helfen kann?

Das ist oft ein heisses Eisen, bei dem man auch „falsch“ beraten kann. Ich hab keine Ahnung wie fachlich gut oder schlecht Euer Personalverantwortlicher ist, aber ich würde an seiner Stelle auch sehr vorsichtig sein.

Was bedeutet „verweigert“? Üblicherweise sitzen im Personalrat die von den Beschäftigten gewählten Vertreter, Kolleginnen und Kollegen von Dir, keine Fachjuristen für Arbeitsrecht. Und für solche „Laien“ ist es sicher keine Schande zu sagen „da traue ich mich nicht ran“.

Das ergibt sich aus dem Tarifvertrag, kann aber bei Deiner Kollegin ganz anders sein als bei Dir, auch wenn für Euch die beiden Fälle gleich (oder fast gleich) aussehen.

Üblicherweise die Rechtskundigen bei der Gewerkschaft. Für Mitglieder kostenlos. Für Nichtmitglieder garnicht.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Deines Vertrauens, den Du aufsuchen kannst. Wenn Deine Rechtsschutzversicherung das übernimmt, könnte alles gut sein.

Gruß
Jörg Zabel

Hab folgendes gefunden:
Ab dem 1. März 2017 erfolgen Höhergruppierungen künftig stufengleich.
Durch die stufengleiche Höhergruppierung ist künftig ausgeschlossen, dass Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe einer niedrigeren Stufe als in ihrer Ausgangsentgeltgruppe zugeordnet sind.
Diese Regelungen finden auf Höhergruppierungen, die im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 1. Januar 2017 erfolgen, keine Anwendung.
http://www.vka.de/site/home/vka/schwerpunkte/entgeltordnung/

Hallo,

die persönliche Eingruppierung in eine Entgeltordnung ist Individualarbeitsrecht. Dies muß einzeln vom jeweiligen AN geltend gemacht werden.
Da es sich hier um komplizierte Rechtsfragen in einem relativ neuen Tatrifwerk ohne Erfahrungswerte handelt, ist es keine Böswilligkeit des PR, Individuelle Beratung zu verweigern. Das jeweilige PR-Mitglied würde für eine Falschberatung u. U. persönlich haften. Ein PR hat hier keinerlei Mitbestimmungsrechte.
Deswegen führt im Einzelfall kein Weg an einer Fachberatung vorbei - sei es beim gewerkschaftlichen Rechtsschutz, sei es bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, den n auch in einem Forum haftet niemand für evtl. Falschberatung.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

als PR würde ich in solchen Dingen NIE, Nie Niemals nicht jemanden beraten.

Ein Mitglied des Personalrats ist KEIN Tarifexperte.
Ein Nicht-Mitglied hat keinen Anspruch darauf, (Tarif-)rechtlich von der Gewerkschaft individuell beraten zu werden
und die Besoldung ein sehr sehr individuelles Thema.

Werde Gewerkschaftsmitglied, und dir wird vom zuständigen Gewerkschafter der Tarifexperte ist, geholfen werden.

Außerdem, warum nicht einfach einen Antrag schreiben und mal sehen was dabei rum kommt?
Mit einer Antwort vom Personalbüro -egal ob richtig oder falsch- bist du und auch der Gewerkschafter schon mal schlauer…

Grüße
miamei