TVÖD - Welches Gehalt darf ich als Rechercheur für eine Filmproduktion verlangen?

Hallo liebes Forum,

wie berechne ich eine angemessene Gehaltsvorstellung mit einem Master in Philosophie nach TVÖD?

Ich habe gerade mal vor einer Woche mein Philosophiestudium abgeschlossen und habe ein Jobangebot vor einer Produktionsfirma, die fürs öffentlich rechtliche Fernsehen arbeitet.

Die Stelle war nicht öffentlich ausgeschrieben, es fanden sich keine passenden Bewerber und ich war einfach nur zur richtigen Zeit am richtigen Ort und bekam die Stelle zufällig von einer Mitarbeiterin des SWR in Aussicht gestellt, bei der ich sprichwörtlich am Büro klopfte.

Meine Aufgabe wäre in Archiven im Südwesten Deutschlands Material für eine größere Dokumentarfilmproduktion zu recherchieren, der Auftraggeber sitzt in Potsdam bzw. Berlin.

Meine Beraterin vom Careerservice der Uni und die Mitarbeiterin vom SWR, die mir die Stelle vermittelt, haben mir beide geraten, mich nicht unter Wert zu verkaufen, wenn ich in das Vorstellungsgespräch trete. Da es bisher offensichtlich keine Mitwerber gibt und ich meine Kontaktdaten bereits weitergegeben habe, erwarte ich in der kommenden Woche einen Anruf und bräuchte echt konstruktiven Rat von dritter Seite. Ich bin überfordert.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich nun mit einem Master in Philosophie bzw. eine Geisteswissenschaft für eine solche Tätigkeit verlangen darf? Meine Beraterin vom Career Service hat mich auf die Tarifverträge im öffentlichen Dienst verwießen und meinte, ich solle einfach mein Wunschgehalt gemäß der Tabelle auf den Umfang der Stelle runterbrechen. Ich weiß aber noch nicht einmal, wo ich anfangen sollte zu schauen.

Ich wäre so dankbar dafür, wenn mir jemand im Forum helfen könnte!

http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/

Hallo,

Ermittle zuerst deine Entgeltgruppe: E 13-E 15 bei Wissenschlaftlichen Hochschulstudium bzw Master
dann ermittle deine Stufe: 1 im 1. Beschäftigungsjahr

dann alles in den Rechner eingeben

bei E 13 (einstiegsgehalt in stufe 1) : Brutto 3657,-

Grüße
miamei

Stellen im öffentlichen Dienst werden nach Tätigkeitsmerkmalen und der mitgebrachten Ausbildung bewertet (Eingruppierung), des weiteren spielt die persönliche Erfahrung des Stelleninhabers eine Rolle (Stufenfestsetzung). Bei dir wäre das die vierte Ebene bzw. höherer Dienst, das unterste ist hierbei E13, als Berufsanfänger auf Stufe 1.

Hallo,

Stimmt.
Aber wer sagt uns, dass die Arbeit eines Rechercheurs sich „auf akademischem Niveau“ bewegt? Nur der Abschluss allein macht es nicht; genausowenig wie wenn sich ein Jurist als Hilfspolizist bewerben würde …

Deshalb gehe ich hier

erstmal nicht mit.

Gruß
Jörg Zabel

Frage: hast du ein Jobangebot oder eine Einladung zum Vorstellungsgespräch? Sind bekanntlich zwei Paar Stiefel.

Bei explizit öffentlichen Arbeitgebern gibt es ja Regelungen, die verhindern sollen, daß man überqualifiziert auf einer Stelle sitzt. Ist eben die Frage ob sich diese Firma auch wirklich am TVöD bzw. TV-L orientiert oder ob die Dame vom Career Service einfach ins Blaue geschossen hat. Kann in der Tat durchaus sein daß die einen schlichten Hiwi für zehn Euro die Stunde haben wollen…

Zunächst einmal vielen Dank für Eure Antworten!

Ich habe den Job bekommen. Der Produzent hat heute Abend noch angerufen. Es ist „nur“ eine begrenzte Mitarbeit an einer zweiteiligen Dokumentation und ich bekomme pauschal knapp 4000€ für einen Monat Recherche plus Spesen. Offensichtlich suchten sie einfach wirklich noch ganz dringend jemanden, der den Auftrag übernimmt.

Für die Zukunft weiß ich dank Eurer Kommentare zumindest, wo ich künftig nachsehen muss - auch wenn teilweise noch Uneinigkeit über bestrimmte Fragen besteht!

Danke! :slight_smile:

Danke, Du lagst mit Deiner Einschätzung goldrichtig!

Und für die 4.000€ musst du dich selbst Krankenversichern, Rentenversichern,…?

Das ist hoffentlich nicht ernst gemeint?

Oder wirst du „befristet“ angestellt?

Das ist nur eine befristete Stelle (20 Tage) und nur auf das Projekt bezogen. Das muss auch nicht alles innerhalb des gleichen Monats geschehen.
Die Arbeitszeit kann (bzw. muss) ich mir zudem selbst einteilen und eben zu den jeweiligen Öffnungszeiten ins Archiv fahren bzw. Zeitzeugen dann interviewen, wenn diese Zeit haben.