Sehr geehrte Expertinnen und Experten,
Hallo auch!
nehmen wir mal an jemand ist im Moment gerade in Verg.-Gr.
Vb/IVb (BAT/VKA) eingruppiert. Diesem wurde eine Stelle bei
einem anderen Arbeitgeber angeboten, welche mit BAT IVa
(BAT/VKA) bewertet ist.
—> Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 10 oder 11 (je nachdem, ob die Stelle bisher noch einen Aufstieg in die BAT III vorgesehen hat oder nicht)
Was gibt es hinsichtlich des neuen TVöD eigentlich alles zu
beachten?
—> Unmengen, vor allem Folgendes: Jeder Arbeitgeberwechsel führt zu einem Verlust der Besitzstand- und Vertrauensschutzregelungen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.
Welche Besitzstandsregelungen entfallen, wenn die Einstellung
erst ab dem 01.10.2005 erfolgt?
–> s.o.
Lohnt sich der Stellenwechsel - im Hinblick auf die künftigen
Regelung des TVÖD…?
—> Kommt darauf an (Familienstand, Kinder, Was hast Du bisher verdient …) und kann so pauschal nicht gesagt werden. Das Mindestbrutto in der Entgeltgruppe 10 liegt bei 2340 Euro, nach einem Jahr bei 2600 Eur.
Leider ist im Internet hierüber nicht viel Verwertbares zu
finden…
—> Der TVÖD ist nach wie vor nicht veröffentlicht und nicht von den tarifvertragsparteien unterschrieben!
Würde mich über alle Antworten, Hinweise und Ratschläge sehr
freuen !
Vielen Dank im voraus !
Robert
Bitte …