Hi, wusste nicht wo sonst hin mit meiner Frage.
Also, wenn jemand seit 12/2014 bis 08/2016 aushilfsmäßig als Erzieher arbeitet. Danach also ab 09/2016 bis dato in Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber mit Grundvergütung S4 /2 Tvöd : Wie ist das mit der Höherstufung des Gehalts? Zählen die Aushilfsjahre dazu? Wenn nicht müsste es laut dem was ich gelesen habe in die nächste Stufe gehen oder?
Gruss, M.