TVöD - welche Entgeltstufe mit Uniabschluss?

Hallo,

ich habe mich jetzt schon 2 Stunden durch das Netz gequält, aber so richtig was gefunden habe ich nicht. Mich interessiert, welche Entgeltstufe man nach dem TVöD bekommt, wenn man einen Diplomabschluss hat. Bei wikipedia bekommt man Gruppe 13-15, aber Wiki ist ja nicht so 100% zuverlässig. Auf http://paul.schubbi.org/cgi-bin/oed/rechner?tarif=T kann man sich zwar sehr nett ausrechnen, wieviel man verdiehnt, aber welche Entgeltgruppe man ist, dazu gibt es nur veraltete Informationen. Und auf den Offiziellen Seiten sind ich mich in dem Paragraphenjungle nicht zurecht. Wenn mir jemand eine Seite nennen könnte, wo steht, was man für welche Entgeltstufe „aufweisen“ muss, dass wäre sehr hilfreich!

Danke

Patrick

Hallo Patrick,

ich meine, Du zäumst das Pferd von hinten aus.
Nach meinen Erfahrungen sind Stellen (zumindest ist es bei meinem AG so) mit bestimmten Einstufungen besoldet. Und genau dieses Gehalt bekommt dann der Stelleninhaber. Dh. bist Du auf ner stelle mit z.B. TVÖD 9 bekommst Du nicht mehr, bloß weil Du ein Diplom hast. Es kann natürlich sein, dass die stellenbeschreibung explizit einen Hochschulabschluß vorsieht, dann würden Bewerber ohne geeignete Qualifikation gar nicht in Frage kommen.
PP

Hallo,

wie schon gesagt, muss die Stelle auch für die entsprechende Vergütung ausgelegt sein. Als Hochschulabsolvent steigt man jedoch meistens in Entgeltgruppe 13 ein (vor allem EG 15 ist als Einstiegsgehalt schon sehr sehr hoch gegriffen).

Viele Grüße
Florian

Hallo,
man bekommt die Stufe, nach der eine bestimmte Stelle eingestuft ist, nicht die Stufe, welche man aufgrund seiner Qualifikation bekommen könnte.
Bei uns z.B. ist nicht unbedingt ein Uni-Abschluss notwendig - wir bekommen alle Stufe 10 trotz Uni-Diplom.

Beatrix

Wo kann ich denn nachlesen, welcher EG bekommt für welche Stelle. Also was man z.B. bei EG 11 zu tun hat, und was bei EG 12 oder 13.

Grüße
Thorsten

Hallo,

also das, was die anderen gesagt haben, muss nicht unbedingt stimmen. Wenigstens in der Bundesverwaltung ist es so, dass für Externe ausgeschriebene Stellen nicht mit einer bestimmten Entgeltgruppe verbunden sind, sondern es richtet sich auch nach der Person. Ein Uni-Absolvent ohne weitere Berufserfahrung bekommt meist 13, geringfügige berufliche Erfahrung, z.B. in der freien Wirtschaft oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter nach dem Studium, kann schon 14 bringen. Darüber hinaus geht es nur bei weitergehender praktischer Erfahrung.

OT: Als Uni-Absolvent würde ich mich allerdings nicht darüber beschweren - wenn man das mal mit FH-Absolventen vergleicht.

Viele Grüße
Nordland

Ich würd das gerne mal irgendwo nachlesen, welche Qualifikation man braucht bzw. die Stelle bieten muss, um in die Entgeltstufe XYZ zu kommen. Nur das find ich nirgends!

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Ich würd das gerne mal irgendwo nachlesen, welche
Qualifikation man braucht bzw. die Stelle bieten muss, um in
die Entgeltstufe XYZ zu kommen. Nur das find ich nirgends!

Wie gesagt, im gewissen Maße entscheidet die einstellende Behörde, in welche Entgeltgruppe ein neu eingestellter Kollege kommt. Das, was so gut wie immer festgelegt ist, ist die Laufbahngruppe. Für den gehobenen Dienst braucht man einen FH-Abschluss, für den höheren Dienst einen Uni-Abschluss. Wenn ein Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) gesucht wird, geht es um den G-Dienst, bei einem Volljuristen um den H-Dienst. Ein Aufstieg in die höhere Laufbahn ist nach langjähriger Tätigkeit manchmal möglich.

In der einzelnen Stellenausschreibung sollte doch dargestellt sein, ob ein FH- oder ein Uni-Abschluss gewünscht wird. Auch die gewünschte Studienrichtung sollte angegeben sein. Wenn man dann die persönlichen Erfahrungen des Bewerbers berücksichtigt, bleibt meist nur eine denkbare Eingruppierung, maximal zwei.

Geht es denn bei dir um eine bestimmte Stelle? Hast du einen Internetlink?

Gruß
Ultra

Hallo,

also das, was die anderen gesagt haben, muss nicht unbedingt
stimmen. Wenigstens in der Bundesverwaltung ist es so, dass
für Externe ausgeschriebene Stellen nicht mit einer bestimmten
Entgeltgruppe verbunden sind, sondern es richtet sich auch
nach der Person. Ein Uni-Absolvent ohne weitere
Berufserfahrung bekommt meist 13, geringfügige berufliche
Erfahrung, z.B. in der freien Wirtschaft oder als
wissenschaftlicher Mitarbeiter nach dem Studium, kann schon 14
bringen. Darüber hinaus geht es nur bei weitergehender
praktischer Erfahrung.

OT: Als Uni-Absolvent würde ich mich allerdings nicht darüber
beschweren - wenn man das mal mit FH-Absolventen vergleicht.

Viele Grüße
Nordland

(Quelle: Wikipedia)

Qualifikationseckpunkte der neuen Entgeltordnung sollen sein:

Entgeltgruppen 1-4 für An- und Ungelernte
Entgeltgruppen 5-8 für mindestens 3-jährige Ausbildung
Entgeltgruppen 9-12 Fachhochschulstudium bzw. Bachelor
Entgeltgruppen 13-15 wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. Master

Beatrix

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Da hatte ich auch schon nahcgesehen.
Man sagte mir aber, das sei nicht mehr aktuell

Trotzdem Danke

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Link
Hallo Patrick, schau mal http://www.dbb.de/
die interessieren sich auch für nicht-beamte im öD (haben entsprechnde Partnergewerkschaften)
Wenn die sich nicht mit aktuellen Tarifen auskennen, dann weiß ich nicht wer sonst. Allerdings soll sich da in letzter Zeit einiges gewandelt haben (neue Tarifstruktur), deshalb vielleicht auch noch die ganzen verwirrenden und veralteten Infos im Netz.

Schöne Grüße Susanne

Hallo,
die neue Entgeltordnung ist gerade im Werden (soll wohl bis Ende diesen Jahres beschlossen sein, ich weiß jetzt nicht, ob es schon passiert ist). Da wird es wohl noch ein paar Wochen dauern, bis sie veröffentlicht wird.

Beatrix