Ich würd das gerne mal irgendwo nachlesen, welche
Qualifikation man braucht bzw. die Stelle bieten muss, um in
die Entgeltstufe XYZ zu kommen. Nur das find ich nirgends!
Wie gesagt, im gewissen Maße entscheidet die einstellende Behörde, in welche Entgeltgruppe ein neu eingestellter Kollege kommt. Das, was so gut wie immer festgelegt ist, ist die Laufbahngruppe. Für den gehobenen Dienst braucht man einen FH-Abschluss, für den höheren Dienst einen Uni-Abschluss. Wenn ein Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) gesucht wird, geht es um den G-Dienst, bei einem Volljuristen um den H-Dienst. Ein Aufstieg in die höhere Laufbahn ist nach langjähriger Tätigkeit manchmal möglich.
In der einzelnen Stellenausschreibung sollte doch dargestellt sein, ob ein FH- oder ein Uni-Abschluss gewünscht wird. Auch die gewünschte Studienrichtung sollte angegeben sein. Wenn man dann die persönlichen Erfahrungen des Bewerbers berücksichtigt, bleibt meist nur eine denkbare Eingruppierung, maximal zwei.
Geht es denn bei dir um eine bestimmte Stelle? Hast du einen Internetlink?
Gruß
Ultra
Hallo,
also das, was die anderen gesagt haben, muss nicht unbedingt
stimmen. Wenigstens in der Bundesverwaltung ist es so, dass
für Externe ausgeschriebene Stellen nicht mit einer bestimmten
Entgeltgruppe verbunden sind, sondern es richtet sich auch
nach der Person. Ein Uni-Absolvent ohne weitere
Berufserfahrung bekommt meist 13, geringfügige berufliche
Erfahrung, z.B. in der freien Wirtschaft oder als
wissenschaftlicher Mitarbeiter nach dem Studium, kann schon 14
bringen. Darüber hinaus geht es nur bei weitergehender
praktischer Erfahrung.
OT: Als Uni-Absolvent würde ich mich allerdings nicht darüber
beschweren - wenn man das mal mit FH-Absolventen vergleicht.
Viele Grüße
Nordland