Über Ebay Fälschung gekauft

Guten Tag! Ich brauche einen Rat zur folgende Situation: habe bei Ebay ein Parfüm ersteigert, das wie ich es rausgefunden habe, eine Fälschung war.Nach sehr langer Diskussion, hat mit der Verkäufer das Geld erstattet und nóch das Geld für Rückversand ( unversichert) überwiesen, aber ich habe das Parfüm immer noch nicht zurückverschickt habe, weil ich weiss, dass wenn der Verkäufer das Parfüm zurückbekomme, wird er weiter behaupten, dass das keine Fälschung war und dann kann ich nichts mehr beweisen, weil ich dann keine Nachweise mehr haben werde. Ich wollte das parfüm bei der Polizei abgeben, aber war mich nicht sicher. Jetzt droht der Verkäufer mit dem Amwalt und schreibt mir dass er mich zur Gericht schickt. Was soll ich machen: es bei der Polizei abgeben, oder es an Verkäufer zurückschicken? er hat mir doch das Geld zurück bezahlt. Ich bin mir sicher, dass parfüm gefälscht ist, weil das auch beim Douglas bestätigt wurde.Ich bedanke mich im Voraus!

Hallo,

leider keine Ahnung.

MfG
UKS

Wenn der Verkäfer das Geld + Versandkosten erstattet hat, dann müssen Sie ihm das Parfüm auch zurück schicken. Wofür brauchen Sie noch einen Beweis. Die Polizei einzuschalten halte ich für etwas übertrieben.

Sie können in der Bewertung erwähnen, dass nach Ihrer Ansicht das Parüm nicht original ist , aber dass der Verkäufer es zurück genommen hat und das Geld erstattet hat. In dem Falll würde ich eine neutrale Bewertung geben. Hätte er es nicht zurück genommen, dann hätte ich negativ bewertet. Abgesehen davon, dass es nicht echt war hat der Verkäufer sich korrekt verhalten, das sollte man anerkennen.

Gruß
Gina

Machst du hier nur einen Gag oder meinste es wirklich. Du GLÜCKLICHER Mensch hast ja deine Kohle wieder bekommen und noch dazu das Porto. Was willste denn mehr. Schick ihm doch seine verdammte Ware sofort zurück. Kauf stoniert. Aus und Amen.

Gehe zumn Händler und lasse es prüfen. Wenn es eine Fälschung ist, solltest du folgendes zun: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/plagiat-faelschung-bei-ebay-amazon-kleinanzeigen/