Über einen liegenden Poller gefahren - wer haftet?

Wir waren noch mal da und haben gemessen. Die Oberkante des Pollers ist etwas mehr als 9 cm aber davor ist die Straße ca 3.5 cm tiefer, so dass man mit dem Motor schon über dem Poller ist, bevor man mit den Reifen auf das Privatgrundstück fährt.

@duck313 Ja, ist in MG
Genau. Der gepflasterte Bereich ist der Parkplatz,
das andere ist eine kleine Straße.
Ich bin nicht vom PP gekommen, sondern wollte drauf fahren. Als es gekracht hat, bin ich zurück gefahren. Das in einem Bogen, da nun hinter mir auf der Fahrbahn ein Taxi stand :smirk:

Da die Str 3.5 cm tiefer ist als der PP (also ein paar cm vor dem Poller) ist der Wagen wahrscheinlich tiefer gekommen und dadurch setzte er auf. Ich stelle gleich noch mal ein Foto ein, auf dem man das hofgentlich erkennen kann

Nein. Ich wollte auf die gepflasterte Fläche fahren, bin nach dem Aufsetzen rückwärts weg gefahren

Nein, der Gesetzeshüter hat sich nur die Lage angesehen, die Schilder begutachtet und die Daten aufgenommen. Gesagt hat er dazu nix :disappointed:

Ich sehe gerade, dass man auf dem bereits eingestellten Bild erkennen kann, dass es da noch etwas runter geht vor dem Poller… das war für mein Auto zuviel :frowning:

Wenn mein Auto zu breit wäre, würde ich das ja auch vorher sehen. Unter mein Auto schauen konnte ich leider nicht, bevor ich rüber war :frowning:

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hmmm… ich habe weder „kleine“ Räder, noch hatte ich einen Platten noch war der Wagen beladen - außer mit mir :grimacing: auch handelt es sich sicher nicht um ein Formel 1 Fahrzeug. In einem anderen Post habe ich geschrieben, dass wir noch mal gemessen haben und der Poller vom Boden etwas mehr als 9 cm hat. Die Nebenstraße vor dem Parkplatz, von der ich kam, liegt 3,5 cm tiefer - das war einfach zu viel.

Wir haben zwischenzeitlich nachgemessen. Der Poller ist vom Boden etwas mehr als 9 cm hoch. Die Nebenstraße vor dem Parkplatz, von der ich kam, liegt 3,5 cm tiefer - das war einfach zu viel.

Vielen Dank für die Mühe und die Aufklärung :slight_smile: Das ist ja wirklich eine blöde Geschichte *tröst* Ich gehe jetzt auch mal davon aus, dass der Gesamtschaden gar nicht soo gering ist (kennst Du da Zahlen? Also sowohl für den Haftpflichtschaden als auch für den Schaden an Deinem Auto.) Wie bist Du denn versichert? Vollkasko? Verkehrsrechtsschutz?

Wenn letzteres, würde ich das glaub ich nem Anwalt übergeben, da kannst Du im Vorfeld ggf. einiges falsch machen. Und auch ohne Rechtschutzversicherung würde ich mal bei nem Anwalt anfragen, das sollte für ne Erstberatung deutlich günstiger sein als wenn Du am Ende ggf. auf Deinem Schaden sitzen bleibst.

Hältst Du uns auf dem Laufenden, bitte? (Gerne auch PN)

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Hallo,

einerseits musst du Hindernisse selber erkennen und abschätzen können.
Andererseits darf man keine Hindernisse bereiten, die normalen Fahrzeugen zum Verhängnis werden können.

Niemand verlangt von jemandem, dass er ein Hindernis erst bemaßt und dann drüber fährt. Wenn das Hindernis dem aufmerksamen Fahrer eindeutig als unüberwindbar erkennbar ist, ist er selber schuld, wenn er drüber fährt.

Vom Bild hätte ich nicht gedacht, dass ein normaler Golf IV ohne IQ-anpassende-Fahrwerksmodifizierung (sog. „Tieferlegen“, es dient dazu, die Bodenfreiheit in mm dem IQ des Fahrers anzupassen) da nicht drüber fahren kann. Und alle anderen hier waren ja auch der Meinung, dass das mit einem normalen Golf IV nicht passieren konnte.

Das ist doch schon mal ein Indiz dafür, dass der Besitzer des Grundstücks einerseits den Platz für den öffentlichen Verkehr zu seinem Geschäft freigab, andererseits aber eine Gefahr für den Verkehr geschaffen hat.

Am Ende heißt es: Verkehrssicherungspflicht versus Eigenverantwortung des Fahrers.

Ich hatte selber mal einen Golf IV. Der ist auch ohne Tieferlegung schon recht tief, was die Bodenfreiheit angeht.
https://openjur.de/u/319582.html Punkt 32:
"Der Sachverständige Sch. hat detailliert ausgeführt, dass der TÜV und die beratenden Gremien des Bundesverkehrsministeriums eine Empfehlung herausgegeben haben, wonach die Bodenfreiheit so groß sein sollte, dass ein 80 cm breites und 11 cm hohes Hindernis überfahren werden kann. "
Bei 11cm ist demnach die Grenze. Haha. Serienmäßig kaum über 10cm hat der Golf!

Du bist da im Grenzbereich, das wird nur ein Gericht klären können.
Allerdings gilt dann das Urteil für deinen Fall und ist nicht unbedingt eine neue Vorschrift.

Dein Fahrzeug ist nicht modifiziert, hat also keine zu niedrige Bodenfreiheit, auf welche der Fahrer speziell achten muss.

Die 9 cm wären eigentlich auch OK.

Auf alle Fälle scheint es nicht eindeutig erkennbar zu sein, dass es nicht reicht.

Das eigentliche Problem scheint an der Geometrie des Ganzen zu liegen. Allerdings kann man vom Fahrer auch nicht erwarten, dass er alles vermisst und dann eine 3D Simulation erstellt …

Rechtlich eine Spannende Geschichte!

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Unwissenheit wird auch hier nicht vor Recht schützen. Es schaffen auch immer wieder Leute in irgendwelchen Einfahrten oder Unterführungen hängenzubleiben. Da wird die Ausrede, „Ich konnte mangels Zollstock vorher die Höhe nicht messen:“ auch nicht dazu führen, dass der Unterführungs- oder Einfahrtbetreiber haftet.

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Auf dem Foto sieht das so aus, als wären da schon mehrere drübergeschrammt.

Gibt es Erfahrungswerte, wievielen Kunden dies schon passiert ist? Wenn das öfter passiert, wie ging das aus?
Wenn man da mit einem ganz normalen PKW derart hängenbleibt, dann muss das ja öfter passieren? Unabhängig, wie da die Haftungsfrage ausginge, wäre das für den Betreiber auf jeden Fall geschäftsschädigend. Entweder die Kunden bleiben aus oder seine Haftpflicht hat sich längst dankend verabschiedet und er zahlt die Schäden selbst. Weder das Schild noch dieser Absperrpfosten sehen aus, als stünde das erst seit letzter Woche da.

Ansonsten spräche wohl einiges dafür, dass der betroffene PKW aus irgendeinem (oder mehreren) Gründen tiefer hängt.
Die hier schon erwähnten 11cm (bei 80cm breitem Hindernis) gelten so als Empfehlung für tiefergelegte Autos inklusive Fahrer und vollem Kraftstofftank. Davon ausgehend, würde ich ja jetzt vermuten, dass ein Serien-Golf-IV da nicht schon drunter liegt. Anderseits ist natürlich auch der tiefergelegte mit voller Beladung sicher noch tiefer.
Wenn dann noch abgefahrene Reifen, ausgeleierte Federung, zwei km/h zuviel dazukommen, führt das vielleicht zu einem solchen Schaden.
Aber wie gesagt, wenn es da bei einem intakten Serien-Golf, die Ölwanne aufreißt, dann müsste das dort regelmäßig passieren.

Nicht alles was ein Vergleich ist hinkt, aber dieser schon. Solche Poller sind dafür gemacht, dass man sie im umgelegten Zustand mit einem durchschnittlichen Auto gefahrlos überfahren kann. Wenn das Ding nicht erkennbar schräg stand, dann darf man sich schon darauf verlassen, dass man da mit einem serienmäßigen Auto drüber kommt. Zudem trifft den Verwender eines solchen Pollers auch eine Verkehrssicherungspflicht. D.h. er muss nicht nur einen grundsätzlich geeigneten Poller auswählen, sondern den auch so einbauen und betreiben, dass hierdurch keine atypischen Gefahrenstellen entstehen.

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Wenn wir von einem serienmäßigen Golf reden, dann passt das nicht so ganz. Wer einen „Verkehr eröffnet“ hat auch eine Verkehrssicherungspflicht. Und zu der gehört, dass man den Verkehr entweder so betreibt, dass dieser für die erwartbaren Teilnehmer gefahrlos möglich ist, oder dass man vor besonderen Gefahren warnen muss.

M.E überwiegt hier ganz eindeutig die Verkehrssicherungspflicht desjenigen, der den Poller ausgewählt und dort eingebaut hat. Er hat aufgrund der „Eröffnung des Verkehrs“ sicher zu stellen, dass dieser auch gefahrlos möglich ist/muss vor besonderen Gefahren warnen. Ein serienmäßiger Golf ist ein ganz unproblematisches Fahrzeug in diesem Zusammenhang, bei dem der Fahrer erwarten kann und darf, dass er damit ohne Gefahr über einen serienmäßigen Poller drüber kommt, soweit der ordnungsgemäß verbaut und umgelegt wurde. Und auch dafür, dass er richtig verbaut und umgelegt wurde, ist der Verwender verantwortlich. Den Fahrer trifft hier nur dann eine besondere Aufmerksamkeitspflicht, wenn er gerade kein durchschnittliches Fahrzeug verwendet, er erkennen kann, dass der Poller nicht serienmäßig ist/nicht vollständig umgelegt wurde/sonstige ganz besondere Umstände hinzu treten. Der klassische Übergang von Straße auf Privatgelände gehört nicht dazu, wenn da nicht gerade auf den ersten Blick ins Auge stechende Absätze zu überwinden sind.

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Wir haben mittlerweile von verschiedenen Autofahrens gehört, dass sie den Poller mit ihren Autos touchiert haben (Jaguar, Mini und noch einer - weiß gerade nicht mehr, was er fährt) aber da ging es immer gut :smirk:

Endlich mal einer, der zu mir hält :wink:
Mittlerweile hatten wir Kontakt zu den Eigentümern des Grundstücks. Sie stellen sich zumindest nicht direkt quer sondern zeigen sich Gesprächsbereit.

Danke für alle Kommentare, Tipps und Infos :+1:

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Aber das zeigt doch, dass da was mit dem Poller nicht in Ordnung ist.