Über einen liegenden Poller gefahren - wer haftet?

Guten Tag zusammen
Angenommen, ich will von einer Seitenstraße aus auf den Parkplatz eines kleinen Supermarktes fahren. Die Durchfahrt kann mit einem Poller verwehrt werden. Tagsüber liegt dieser auf dem Boden und es gibt ein Schild, das besagt, dass
Kunden auf den Platz fahren dürfen.
Man aber mit einem Golf IV mit normalem Fahrwerk, darauf „hängen bleibt“ und habe sich die Ölwanne aufreißt :disappointed: wer haftet in solchen Fällen?

Freundliche Grüße
bea

Da fragt man schon, wie man mit einem „normalen“ Unterboden da hängen bleiben kann?

Beatrix

Du als (unaufmerksame Autofahrerin), wer denn sonst.

Offenbar kennst Du diesen Schleichweg zum Laden, es kann schwerlich die Hauptzufahrt sein.
Der Sperrpfosten wird nur umgeklappt, nicht ganz entfernt. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie man sich damit den Unterboden beschädigen kann !

das Ding ist flachgelegt keine 10 cm hoch ? Das ist weit mehr als die Bodenfreiheit eines PKW, eines Golf IV mit normaler(zulässiger) Bereifung allemal.

Wenn Du Vollkasko hast, dann melde es dort. Eine Haftung des Marktes sehe ich nicht. Du musst doch Hindernisse auf dem Boden erkennen und einschätzen ob und wie man sie überfahren muss. Wegen der 2 festen Betonpoller links und recht kann man doch sowieso nur ganz gerade hindurchfahren, kommt also frontal auf die Lücke zu. Das muss man sehen.

Und nochmal, wie soll das zugegangen sein, mit dem Pfahl dass er die Ölwanne aufgerissen hatte ?

Diese Sperrpfähle sind zur Absperrung von privaten Stellpätzen im Einsatz und es ist m.E. nichts bekannt das sie Schäden verursachen.

MfG
duck313

Dass sie auf den Platz fahren DÜRFEN, genau, natürlich unter Beachtung der Maße ihres Autos. Wenn dein Auto zu breit wäre, um durch die Einfahrt zu passen, und du hättest dir die Tür zerschrammt, würdest du doch auch selber haften…

Ich würde es auch der Haftpflicht melden - irgendeiner muss ja die Beseitigung des Ölschadens bezahlen.

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Stimmt, Habe ich gar nicht dran gedacht.

Wäre das auf der Straße passiert und die Polizei hätte den Unfall bemerkt, dann wäre die Feuerwehr angerückt und hätte Ölbindemittel aufgestreut und später zusammengefegt und eingesammelt.

Ist das im schönen Mönchengladbach ?

Die Polizei war vor Ort und das Öl wurde fachmännisch abgesperrt usw.

Erläutere mal was zum Foto !

Pflasterfläche ist Gelände des Marktes, Asphalt ist die kleine Nebenstraße ?
Ölspur führt ja vom Pfahl weg.

Dann kamst du ja vom Markt raus und hast erst bei Ausfahrt den Pfahl gerammt ? Und bei Einfahrt klappte es schadensfrei ?

Es ist definitiv ein Golf mit normalem Fahrwerk und er hat auch 50er Reifen drauf - also nichts tiefer gelegt oder sonstiges.

Dass es passiert ist, zeigen ja die Fotos :frowning:

Die Polizei wurde natürlich dazu geholt.

Vielleicht ist die Federung des Pkw defekt, oder er war komplett überladen?

Der Golf IV hat voll beladen und mit Werksausstattung 10cm Bodenfreiheit. Leer natürlich mehr.

Wenn man natürlich kleine Räder montiert, oder einen Platten hat, sind es weniger.

Das Problem hier ist, dass es sich um eine privates Grundstück handelt.
Die StVO gilt also nicht automatisch.

Wenn jetzt dein Golf etwas näher am Boden ist, als normal, ist es deine Pflicht entsprechend vorsichtiger zu sein. Man kann vom Parkplatzbetreiber nicht verlangen, dass sein Parkplatz auch für ein Formel 1 Fahrzeug geeignet ist.

Wenn der Poller wesentlich höher ist, als normal, wäre u.U. der Parkplatzbetreiber haftbar. Dagegen spricht aber, dass er dann kaum noch Kunden hätte, wenn sich jeder den Unterboden am Poller aufreisst. Zudem wären auf deine Foto dann auch jede Menge Ölspuren zu sehen.

MfG Peter(TOO)

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da war ich etwas voreilig. Hab mal in den VW-Unterlagen nachgeschaut. Golf IV hat mit (Zulässiger) Beladung genau 102 mm Bodenfreiheit.

Das wäre natürlich für ein Hindernis auf der Fahrbahn von 10 cm schon sehr knapp und gefährlich.

Aber das wissen auch die Hersteller von solchen überfahrbaren Sperrpfosten. Meines Erachtens nach sind die aus 70 x 70 mm Vierkantmaterial gebaut. Dürften also flachliegend auf ebenem Boden(!) kaum mehr als 80 mm Höhe haben.

Mache es Dir doch leicht, der Vorgang wurde anscheinend offiziell von Polizei aufgenommen. Also ist alles dokumentiert und Du kannst dem Grundstückseigentümer Deine Rechnung präsentieren. Dessen Versicherung wird sich schon rühren, zahlen oder abwehren.
Dann müsstest Du klagen .
Grundsätzlich ist der Grundeigentümer schon für die Verkehrssicherheit zuständig.
Da er die Zufahrt für Kunden erlaubt muss sie auch unter Beachtung der üblichen Sorgfalt auch für normale PKW (GOLF ist garantiert so einer !) schadlos möglich sein.

MfG
duck313

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Zur Klärung kann ich leider nix schlaues beitragen, außer, dass Du vielleicht mal versuchst, die Höhe von dem Poller mal zu messen? Nur so interessehalber, weil irgendwas ist an der Sache oberfaul. Wie voll war denn Dein Auto geladen? Meinten unsere braven Gesetzeshüter irgendwas zur Sache? Also sowas wie „Na der Poller war auch unglaublich hoch!“ bzw. „Hey, die Karre ist ja auch mächtig tief“?

Sorry, noch ne Frage: Du bist schon von rechts (aus der gepflasterten Seitenstraße) nach links gefahren, oder?

Beim letzten Zahnriemenwechsel wurde vergessen, die Dehnschraube der Motoraufhängung zu ersetzen.
Die alte, wieder eingesetzte Schraube ist gerissen, der Motor hing dadurch etwa 5cm tiefer.

Ist mir selber passiert. Im Urlaub. Die italienische Werkstatt hat die Ölwanner ersetzt und nicht gesehen, dass der Motor schief und tief hing. Erst zu Hause sah ich das Maleur. Hatte mich selber extrem gewundert, dass ich mir an dem kleinen Hinderniss die Wanne aufgerissen hatte, nachher wusste ich dann, wie das kam.

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Das aber wahrscheinlich doch im Ruhezustand. Wenn er gefahren wird, eventuell über Bodendellen, dann kann der Abstand zum Boden doch wohl schwanken?

Mein Wagen hat keinen Zahnriemen, sondern eine -kette. Muss nicht gewechselt werden. Trotzdem danke für den Versuch einer Erklärung.

Überladen ? Dann wäre er vorne vielleicht was höher gekommen. Ich saß alleine drin ohne Ladung. So schwer bin ich nun nicht :wink: