Mein Mann ging 2013 in die Altersteilzeit, da er sich dem Druck und dem Mobbing in seiner Firma nicht mehr ertragen konnte. Es wurde vertraglich festgelegt, dass er bis zum 31.02.2017 bezahlt freigestellt wurde und ab 01.04.2017 in die Rente mit 63 und Abzügen geht. 2014 kam das neue Rentengesetz, 63 plus. Demnach kann mein Mann ab 01.08.2017 OHNE Abzüge in die Rente gehen, da aber nun bis dahin noch 4 Monate fehlen, riet ihm sein ehem. Arbeitgeber sich für diese Zeit beim Jobcenter arbeitslos zu melden, was er auch tat.
Nein bekam er den Bescheid, dass er für 12 Wochen für das Arbeitslosengeld gesperrt werden soll, da er sein Ausscheiden aus dem Job selber verschuldet hat.
Ich fand im Internet allerdings, dass das neue Gesetz viele Vorruheständler entsprechend negativ traf und diese Rentner erfolgreich vor dem Sozialgericht klagten, da sie ja nicht in die Arbeitslosigkeit gehen wollten, sondern in die Rente und man Ihnen den Beschluss nicht zum Nachteil anrechnen darf.
Nun haben wir erst einmal einen Widerspruch verfasst.
Leider bekommt mein Mann keinerlei Unterstützung dabei, obwohl gerade die IG Metall so vollmundig mit rechtl. Beistand wirbt, aber meinem Mann auch nur sagte:" …selber Schuld!"
Was kann man noch tun?
Hallo,
eine Nachfrage: Dein Mann könnte doch immer noch zum 1.4.2017 wie vereinbart in Rente mit 63 mit Abzügen gehen? Nur die Vorteile der Änderung der „Rente 63 plus“ kann er dadurch nicht in Anspruch nehmen?
Ist es dann nicht ein „Rechenspiel“ 12 Wochen kein (Arbeitslosen-)Geld zu bekommen und dann Rente plus gegenüber ab 1.4.2017 sofort eine gekürzte Rente zu erhalten?
Viele Grüße
Karin
Hi,
Was man noch tun kann? Zum Anwalt oder einer Sozialberatung gehen.
Eigenkündigung kann aus wichtigem Grund berechtigt sein. Mobbing kann ein wichtiger Grund sein.
http://www.hartziv.org/news/20130823-mobbing-trotz-eigenkuendigung-anspruch-auf-hartz-iv.html
Grüße
Uli
Ich kann mir übrigens nur schwer vorstellen, dass die offizielle Rechtsberatung in dem Fall einfach nur gesagt hat: Selbst schuld.
Entweder fehlt da eine Info oder es wurde irgendwer gefragt in der Geschäftsstelle, aber nicht die hauseigene Rechtsberatung.
Hallo,
das passt nicht zusammen, Rente direkt nach Altersteilzeit, 1 Monat dazwischen wird kaum im Vertrag so vereinbart worden sein.
Die Zeiten und Abzuege wurden vereinbart, ab 63 mit Abschlag, warum will man nachtraeglich die Regelung selber wieder umwerfen? Vertrag nicht erfuellen?
Das kenne ich auch so, er haette keinen Altersteilzeitvertrag machen muessen, das war freiwillig. Sinnvoll waere der Status arbeitslos auch ohne Arbeitslosengeld, es geht ebenso um Rente und Krankenversicherung in dieser Zeit.
Wie erwaehnt, ausrechnen ob frueher mit weniger Rente oder spaeter mit voller Rente persoenlich lieber gemocht wird.
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Gruss Helmut