Hallo zusammen,
ab 01.01.18 muss auf Bilanz umgestellt werden - davor war es ein 4/3 Rechner.
Gehört in die Übergangsbilanz auch Verbindlichkeiten die aus 2016 noch offen sind? Oder nur das was von 2017 noch offen ist?
Vorab vielen Dank!
Hallo zusammen,
ab 01.01.18 muss auf Bilanz umgestellt werden - davor war es ein 4/3 Rechner.
Gehört in die Übergangsbilanz auch Verbindlichkeiten die aus 2016 noch offen sind? Oder nur das was von 2017 noch offen ist?
Vorab vielen Dank!
Servus,
Die Übergangsbilanz ist eine Bilanz mit allem und bissle scharf.
Da gehört von links oben bis rechts unten alles rein, was in eine Bilanz gehört. Und eine Verbindlichkeit verschwindet nicht plötzlich nach ein paar Jahren. Wenn sie nicht verjährt sind, bestehen auch zehn Jahre alte Verbindlichkeiten noch und gehören in die Übergangsbilanz.
Beachte auch das Thema Rückstellungen. Und das Thema Umsatzsteuer. Ach, halt einfach alles, was zu einer Bilanz gehört.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Du solltest erst einmal sortieren, denn du hast zwei Vorgänge.
Die Eröffnungsbilanz ist aufzustellen, diese folgt den allgemeinen Grundsätzen und enthält alle Vermögensgegenstände und Schulden zum Stichtag. Du benötigst zudem für steuerliche Zwecke eine Ermittlung des Übergangsgewinns, in der rechnerisch Sorge getragen wird, dass Geschäftsvorfälle beim Wechsel der Gewinnermittlungsart weder doppelt noch gar nicht steuerlich erfasst werden.
Ich empfehle dir, diese beiden Dinge durch einen Steuerberater erledigen zu lassen, da das für Laien relativ schwer nachvollzehbar ist.
Schöne Grüße!
Ergänzung:
Nicht nur eine normale Bilanz ist aufzustellen, sondern auch der Übergangsgewinn bzw. -verlust sind auszurechnen. Vereinfacht gesagt: Es sind für alle Posten der Übergangsbilanz die Gewinnauswirkungen zu beurteilen und zu saldieren.
Beispiel:
Erfassung einer Forderung über 1.190 Euro inkl. 19% USt
Nettoforderung hat den Gewinn des 4/3-Rechners nicht beeinflußt, hätte es aber beim Bilanzierer getan > Gewinnerhöhung um 1.000 Euro.
Umsatzsteuer hat den Gewinn bisher nicht erhöht (kein Zufluß), in Bilanz hat sie den Gewinn auch nicht zu erhöhen > keine Gewinnänderung
Ist also ein Nachholen der Gewinnauswirkungen, die beim 4/3-Rechner bisher unterblieben sind.
MfG Ronald