Darf ein PKW-Gespann mit 100-km/h-Zulassung beim Verkehrszeichen 277 i.V.m Zeichen 1049-13 überholen?
Darf ein PKW-Gespann mit 100-km/h-Zulassung beim
Verkehrszeichen 277
„Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“
i.V.m Zeichen 1049-13 überholen?
Also KOB, LKW und PKW mit Anhänger.
Das Zusatzzeichen ist doch ein beschränkendes Zusatzzeichen. Es engt den Kreis der vom Verbot betroffenen Fahrzeuge ein.
Ich sehe in dieser Kombination keinen Sinn.
Klärt mich mal jemand auf?
Ich kenne diese Kombi nur aus 276 und 1049-13.
hi,
vz 277 schließt ja pkw aus. mit dem zusatzeichen sollen pkw mit inbegriffen sein, die auf grund von einem anhänger über 3,5 t zuggewicht kommen.
pkw die solo und mit mehr masse als 3,5 t fahren dürfen ja wieder überholen.
hauptmann
hmm…, stimmt!
Wie sieht das dann aus mit der Kombi VZ276?
hi,
vz 277 schließt ja pkw aus. mit dem zusatzeichen sollen pkw
mit inbegriffen sein, die auf grund von einem anhänger über
3,5 t zuggewicht kommen.
Das geht aber so nicht!
Du kannst mit dem Zusatzschild zu einem Verbotszeichen die Gültigkeit nicht erweitern, sondern nur beschränken.
Es ist nicht zu verstehen als: „…gilt aber auch für PKW mit Hänger“, sondern als „…gilt nur für Fahrzeuge, die unter das Zeichen 277 fallen, beschränkt auf PKW mit Hänger, KOB und LKW“.
Da unter das 277er aber weder KOB noch PKW fallen, ist das Zeichen meines Erachtens wirkungslos.
Ich wette, hier wurde an Stelle des (sinnvollen) 276 einfach das 277 genommen, weil da jemand ins falsche Regal gegriffen hat.
hmm…, stimmt!
Wie sieht das dann aus mit der Kombi VZ276?
Die hätte es wohl werden sollen.
Diese Kombination würde sagen:
Überholverbot für alle Fahrzeuge, beschränkt aber durch das Zusatzzeichen auf LKW>3,5t, KOB und PKW mit Hänger.
ich sehe das so wie ich es geschrieben habe. dieses vz steht meist bei baustellen, wo 2 oder mehr fahrstreifen eingeengt sind. das macht ja auch so sinn.
hauptmannfuchs
Dann gilt das Überholverbot also auch für Gespanne mit 100 km/h Zulassung? Auf der A7 HH-NMS besteht das Zusatzzeichen 1049-13 (Beschränkung für LKW, KOM und PKW m. Anhänger) auf einer Länge von fast 70km. Wohl zur Vermeidung sog. Elefantenrennen. Das macht doch keinen Sinn, denn mit 100 km/h ist ein Laster doch ratzfatz überholt…
Ja.
Dann benötigt man als Gespannfahrer halt 52,5 Minuten statt 42 Minuten.
Nein.
Man fährt bis zum Sicherheitsabstand - 40m bei 80km/h.
Man schert aus, überholt 18m LKW,
man baut den Abstan auf (40m),
man schert ein.
Das sind 98m.
Man fährt 20km/h schneller = 18 Sekunden auf der Überholspur. MINDESTENS.
Man überholt aber reel LKW, die ca. 88km/h fahren. Also nur 12km/h schneller. Dann dauert das fast eine halbe Minute.