Überholvorgang - wer zuerst ?

Hallo zusammen.

in verbindung mit dem schönen Wetter beginnt auch wieder die Motorradsaison .
Und ich bin innerhalb von wenigen Tagen rund 10 mal Zeuge von beinahe Unfällen mit Motorrädern geworden , so das ich mich frage wer denn da jetzt recht hat .

Folgender Fall :

ein Pkw fährt recht gemütlich über die Landstrasse , zuckelt so vor sich hin , geniesst die Landschaft …naja …
Ein weiterer Pkw fährt am Limit der Geschwindigkeitsbegrenzung und holt diesen Zuckler ein, vergewissert sich über die freie Fahrt für einen Überholvorgang , setzt den Blinker und leitet den Überholvorgang ein .
In dem moment zieht sehr zügig ein Motorrad an beiden Fahrzeugen vorbei , der Pkw der überholen wollte steigt mächtig auf die Bremse und zieht wieder im letzten moment hinter das langsame Fahrzeug rein und kann eben noch eine kollision mit dem Motorrad und mit dem vorfahrenden langsamen Fahrzeug verhindern.
Da es sich bei einigen überholenden Fahrzeugen um Kleintransporter wie Fiat Ducato , VW Bus u.ä. handelt , kann der Fahrzeugführer die Motorräder gar nicht gesehen haben.

Da ich das jetzt in wenigen Tagen sehr oft erlebt habe , frage ich mich ob ich da eine Verkehrsregel nicht kenne , oder ob das alles halbe Kamikazen sind die da auf Ihren Öfen sitzen.

gruss

Toni

Hallo!

Nicht der direkt hinter einem Fahrzeug fahrende hat Vorrecht,als erster zu überholen.
Wenn er es rechtzeitig anzeigt,ja.

Aber wenn hinter einem vorher geblinkt wird und sichtbar(Spiegel) ausgeschert wird,dann hat der Vorrecht. Er darf auch 2 Fahrzeuge in einem Zug überholen.

Das es gefährlich ist,ist klar. Gerade,wenn nun der Vorderste links abbiegen will,was der 2 oder 3 Wagen weiter hinten Ausscherende übersieht !

Und es wird einfach erwartet,man kann mit seinen Spiegeln den rückwärtigen Verkehr überblicken.

http://dejure.org/gesetze/StVO/5.html

mfG
duck313

Nicht der direkt hinter einem Fahrzeug fahrende hat
Vorrecht,als erster zu überholen.
Wenn er es rechtzeitig anzeigt,ja.

Vorsicht, das Anzeigen allein reicht nicht aus. Wenn ein Anderer bereits seinen Überholvorgang begonnen hat dann kann man blinken soviel man will, man muss warten und darf den Anderen nicht behindern.

[Nur um Missverständnissen vorzubeugen] Gruß Crack

Moin,
ist ne heikle Sache, da auch Motorradfahrer Rücksicht nehmen sollten (müssen). Da reicht auch ein Blick in den Rückspiegel nicht aus, man verschätzt sich an deren Geschwindigkeit.
Auf Bundesstrassen mit einem Fahrstreifen je Richtung gilt Tempo 100!

Sicher richtig.
Hier trifft aber denjenigen der den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet die Hauptschuld. Der Motorradfahrer müsste tatsächlich nur bei nachweisbar hoher Geschwindigkeitsübertretung eine Teilschuld in Kauf nehmen.

Andererseits hat er aber auch bei einem Unfall bei dieser Geschwindigkeit genügend Zeit darüber nachzudenken [oder auch nicht mehr]…

hi

Nach den Vorfällen am heutigen Tage , werden das jetzt Richter klären müssen.

Fall A : Ortsdurchfahrt , eine kurze Strecke ist im Ort mit 30km/h wegen einer Bushaltestelle begrenzt .
Dort hält ein Schulbus und die vorbeifahrenden PKW’s fahren bremsbereite 30km/h .
Ein Motorrad überholt den Pulk PKW’s und erfasst ein 5 jähriges Kind das vor dem Bus herausläuft .

Fall B : Auf einer zweispurigen Landstrasse ähnlich einer Kraftfahrtstrasse , die eine Steigung hat von ca 10% überholt ein PKW Gespann mit einem Oldtimer auf dem Anhänger dessen Zugfahrzeug 290 Ps hat , ein Wohnwagengespann das sich dort untermotorisiert den Berg hoch quält .
Als beide Gespanne auf gleicher höhe sind , knallt dem Oldtimergespann ein Motorrad hinten drauf.
Die Polizei erkennt ca 40 Meter Bremsspur des Motorrades

Fall C : eine Baustelle auf einer Landstrasse mit Ampelregelung , da eine Fahrbahnhälfte gesperrt ist .
Die Ampel geht auf grün , der wartende Pulk Fahrzeuge fährt an und schert Baustellen-Regelungsbedingt auf die Gegenfahrbahn aus .
Ein Motorrad kommt von hinten angeflogen und will noch vor dem ersten Fahrzeug in die Baustelle rein , passt aber nicht , der erste PKW wird seitlich gerammt.
Alle Fahrer der wartenden PKW’s sagen aus , das niemand das kommende Motorrad gesehen hat , vermutlich kam der schon von weitem mit überhöhter Geschwindigkeit an und überholte den ganzen Pulk wartender Fahrzeuge

Wenn diese Vorfälle entschieden sind , weis ich es …

gruss

Toni

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Wenn diese Vorfälle entschieden sind , weis ich es …

Alle 3 Beispiele haben aber nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun.

Zumindest im Fall A und C haben die Motorradfahrer völlig übermotiviert und falsch gehandelt, im Fall B trägt möglicherweise der Überholende Gespann-Fahrer eine Teilschuld.

Wenn diese Vorfälle entschieden sind , weis ich es …

Zumindest im Fall A und C haben die Motorradfahrer völlig
übermotiviert und falsch gehandelt, im Fall B trägt
möglicherweise der Überholende Gespann-Fahrer eine Teilschuld.

Zumindest ich glaube da noch nicht dran,
die Landstrasse ist mit 100km/h begrenzt , das Gespann ist zugelassen für 100 km/h . das Oldtimer-Gespann fuhr Limit ca 110 km/h um den Überholvorgang schnellstmöglich zu beenden .

bei 40 Meter Bremsspur , 10% Steigung und bei gleicher höhe der Gespanne , hatte der Motorradfahrer mindestens geschätzte 160km/h drauf , da er ja nicht nur angedozzt hat , sondern den aufgeladenen Oldtimer ( Kadett C Coupe )auch noch in der Grössenordnung ca 3500,- Euro beschädigt hat
( Stosstange platt , Kofferraumdeckel und Heckabschlussblech total verzogen , Heckscheibe zertrümmert , Dach verbeult , Motorhaube verbeult ) in wiefern der Rahmen verzogen ist inwiefern der Wagen noch reparabel ist ist noch zu klären )
Der Fahrer lag nachher auf der Motorhaube des Kadett’s

gruss

Toni

Es überholt immer der, der grad überholt. Wenn der ganz vorne sich nicht traut, kann sonst gar keiner überholen, und das kann ja nicht Sinn der Sache sein.

Hallo,
man koennte bei Nicht-Ueberholen dagegen erwarten, dass der erste am Hindernis soweit moeglich andere nicht behindert … am Ueberholen. Indem er zum Hindernis einen Abstand vor sich laesst zum Einscheren. Ausser dass da jemand rein kann, sieht man dass er nicht ueberholen wird und kann sich danach richten.
Bei LKW ist es Vorschrift, Abstand zu lassen, PKW (-Fahrer) duerfen das nachmachen.
Gruss Helmut