Gesetzestext weiß ich leider nicht mehr wo das genau steht.
Grundsätzlich sieht der Fahrer am Lieferschein sein Gewicht. D.h. wenn er seine Unterschrift darauf gibt, nimmt er den Inhalt des Lieferscheines zur Kenntnis (Adresse, Material, Gewicht, usw…)
Ich kann dir aus der Praxis versichern, dass dies von 10 LKW-Fahrer nur 1-2 machen. Der Rest unterschreibt einfach.
Im Falle einer Überladung gibts für das Brückenwaagenpersonal 2 Möglichkeiten.
- Er lässt den Fahrer nochmals abkippen und neu laden.
da er ihn aber nicht zwingen kann, gibts dann die Möglichkeit Nr. 2 --> er meldet es der Polizei.
Unterm Strich sieht es „das Gesetz“ so, dass wenn du ihm „freie Fahrt“ gibst - obwohl er überladen ist - du wissentlich gegen das Gesetz handelst, wodurch sich der Kollege auf der Brückenwaage auch strafbar macht!
Ist leider wirklich so.
Aber wie gesagt. In erster Linie (in der Praxis) wird bei einer Überladung „nur“ der Fahrer + dessen Chef gestraft. (Chef=Fahrzeugbesitzer)
Brückenwaagpersonal und/oder Belader nur in den seltensten Fällen, aber ist auch schon vorgekommen. Das hängt dann wie gesagt von der „schwere“ (wortwörtlich ) des Vergehens ab.
Wenn der LKW-Fahrer überladen einen Unfall hat, schlimmsten Fall mit Personenschaden, dann wird die Sache sehr knusprig für alle Beteiligten (Chef, Fahrer, Waage, Lader) - aber das ist dann meist Auslegungssache des Gerichtes und wird unterschiedlich gehandhabt.
Pauschal zu sagen „ja, der Belader / Waagpersonal ist mit verantwortlich“ ist rein theoretisch zwar korrekt - wird aber wie gesagt Fallweise entschieden.