Überladung bei Schüttgut

Hallo,
Ich bin Radlader Fahrer einem Kieswerk und lade mit einer eingebauten Waage. Der Lkw-Fahrer nennt mir die Tonnen Zahl, die ich beladen soll. Anschließend fährt der LKW auf die werkseigene Waage.

Wenn der Lkw nach Verlassen des Werkes angehalten wird und eine Überladung festgestellt wird, in wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden?

Wer kann mir Tipps geben, wo ich entsprechende Informationen kriegen kann?

Danke für Hilfe
Guido

Für die Überladung ist immer der LKW-Fahrer verantwortlich.

Nicht allein.
Ebenso auch der Verlader und sogar der Fahrzeughalter.

Gar nicht so einfach.
Denn Du nutzt ja alle zur Verfügung stehenden Mittel.
Ist die Waage am Radlader denn geeicht?

Abschließende Info erhältst Du bei der BAG oder einschlägigen Internetseiten wie dieser:
https://www.ladungssicherung.de/index.php

wenn der LKW angehalten und festgestellt wird, dass dieser überladen ist, werden folgende Personen zur Rechenschaft gezogen:

  1. Unternehmer (Chef) vom LKW der aufgehalten wurde
  2. Fahrer selbst
  3. der auf der Brückenwaage
  4. der Belader (in diesem Fall du!)

In wie weit dies auch so durchgezogen wird ist immer Abhängig von der Behörde bzw. dem Ausmaß selbst.
Bei einer normalen Verkehrskontrolle passiert es relativ selten, dass der auf der Brückenwaage und der Belader angezeigt wird.
Bei einem Unfall (mit Überladung) sieht die Sache wieder ganz anders aus.
Aber wie gesagt - das ist von der Behörde abhängig. Rechtlich gesehen könn(t)en alle 4 zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Waage in deinem Lader dient dir als Belader nur zur groben Übersicht/Kontrolle, aber auch ohne eingebauter Waage wirst du zur Verantwortung gezogen.

Es ist deshalb für dein Kieswerk sehr empfehlenswert, überladene LKW erst gar nicht aus dem Werk rausfahren zu lassen. Die müssen die Fuhre ganz einfach wieder abkippen und neu beladen.

du weißt in der Regel wie viel ein LKW grob geschätzt laden darf.
3-Achser = 14to
3-Achser + Kran = 10to
4-Achser = 18to
5-Achser = 25to
usw…

Die Angaben variieren natürlich von LKW zu LKW. Wenn aus Kosten- oder Zeitgründen ein Fahrer mit einem 5-Achser zu dir sagt „belade mich mit 30, 35 Tonnen“ - müssen bei dir sämtliche Alarmglocken läuten!

Letztendlich ist es dann die Entscheidung von deiner Firma bzw. den auf der Brückenwaage, ob der LKW überladen rausfahren darf oder nicht.
Es gibt Firmen, die ziehen das beinhart durch. 100kg überladen und du darfst nicht raus!

Gruß,

Baumi

der wohl nicht. Der hat gewogen und einen Wiegezettel ausgegeben.
Er ist m.E. nicht mal verpflichtet von sich aus den Fahrer auf eine Überladung hinzuweisen. Praktisch kann er das gar nicht, weil er nicht die technischen Daten des LKW bereit hat, also was der als zul. GG hat.

MfG
duck313

Zusatzfrage, wie soll der Belader wissen, wieviel Zuladung erlaubt ist? Aus den Fahrzeugpapieren entnehmen, sprich selber dort lesen? Vom Fahrer schriftlich (wegen Nachweis) geben lassen, wieviel beladen werden soll?

Hallo,

ich kenne das auch nur so, dass der Belader mitverantwortlich für die Ladungssicherung ist.
Vielleicht sollte der Fragesteller das mal firmenintern klären, wer für die Beladung und deren Kontrolle welche Verantwortung trägt.
Eine Dienstanweisung als Tabelle, wo für den Radladerfahrer aufgezeigt wird, welche maximale Zuladung der jeweilige Fahrzeugtyp bekommen darf, würde doch helfen.

Es wurden ja auch mal Bußgelder verhängt, weil ein leitender Mitarbeiter eines Beladers sich in keinster Weise um die Ladungssicherung gekümmert hat.

Doch Duck, das ist leider wirklich so. Ich spreche hier aus persönlicher Erfahrung!
Der der auf der Brückenwaage hat die PFLICHT den LKW-Fahrer darauf hinzuweisen, dass er überladen ist!
Wenn du ihn tortzdem überladen rausfahren lässte - müsstest du (rein theoretisch) dies sofort der Polizei melden!
Das ist deine Aufgabe auf der Brückenwaage.

Ich selbst habe das schon einmal miterleben müssen.

Der auf der Brückenwaage ist „geschult“, d.h. er weiß , dass ein 3-Achser 26to haben darf, 4-Achser 32to und ein 5-Achser 40to (Gesamtgewicht!)
Dieses Gewicht ist unabhängig des Fahrzeugtyps immer gleich! Es gibt extrem seltene Ausnahmefälle diesbezüglich, aber selbst da müsste man sich vom Zulassungsschein selbst überzeugen!
… ist leider die Praxis!

der Belader kennt die DURCHSCHNITTLICHE Belademengen!
du hast in einem Kieswerk überwiegen 3,4 und 5-Achser. (Belademengen siehe oben!)
das GESAMTGEWICHT darf nicht überschritten werden!

Wie gesagt - es ist immer abhängig von der Behörde bzw. dem jeweiligen Fall…

In der Baubranche ist es sowieso immer eine extrem heikle Sache.
Was machst du, wenn du im Bagger sitzt und den LKW auf der Baustelle lädst? da haste keine Waage im Bagger und auch keine Brückenwaage um das Gewicht zu kontrollieren!

Genau deswegen ist es Sache des Beladers und des Fahrers, dieses Gewicht nach Gefühl abzuschätzen.
Das funktioniert i.d.R. sogar äußerst gut!

Sollte er dennoch überladen sein, so ist es wie gesagt eine Sache der Behörde in wie weit der Belader dafür verantwortlich gemacht wird.

Hat bspw. ein 5-Achser 41,42 Tonnen Gesamtgewicht (40to erlaubt), wird wahrscheinlich nicht viel passieren. Hat der LKW 60(!) to sieht die Sache schon wieder anders aus!
Auch das habe ich schon einmal miterlebt. Die Brückenwaage hat sich bei einem 5-Achser ausgeschaltet - die geht bis 60to.
Das ist schon eine extreme Überladung, die jeder erkennt der einmal einen LKW beladen hat - geschweige denn der Fahrer selbst!

WEnn der Fahrer nach dem Beladen auf die Waage fährt und trotz Überladung losfährt…
DU bist ME dann raus - spätestens dann geht die Verantwortung auf den Fahrer.

steht wo?

Gesetzestext weiß ich leider nicht mehr wo das genau steht.
Grundsätzlich sieht der Fahrer am Lieferschein sein Gewicht. D.h. wenn er seine Unterschrift darauf gibt, nimmt er den Inhalt des Lieferscheines zur Kenntnis (Adresse, Material, Gewicht, usw…)
Ich kann dir aus der Praxis versichern, dass dies von 10 LKW-Fahrer nur 1-2 machen. Der Rest unterschreibt einfach.

Im Falle einer Überladung gibts für das Brückenwaagenpersonal 2 Möglichkeiten.

  1. Er lässt den Fahrer nochmals abkippen und neu laden.
    da er ihn aber nicht zwingen kann, gibts dann die Möglichkeit Nr. 2 --> er meldet es der Polizei.

Unterm Strich sieht es „das Gesetz“ so, dass wenn du ihm „freie Fahrt“ gibst - obwohl er überladen ist - du wissentlich gegen das Gesetz handelst, wodurch sich der Kollege auf der Brückenwaage auch strafbar macht!

Ist leider wirklich so.

Aber wie gesagt. In erster Linie (in der Praxis) wird bei einer Überladung „nur“ der Fahrer + dessen Chef gestraft. (Chef=Fahrzeugbesitzer)

Brückenwaagpersonal und/oder Belader nur in den seltensten Fällen, aber ist auch schon vorgekommen. Das hängt dann wie gesagt von der „schwere“ (wortwörtlich :smile:) des Vergehens ab.
Wenn der LKW-Fahrer überladen einen Unfall hat, schlimmsten Fall mit Personenschaden, dann wird die Sache sehr knusprig für alle Beteiligten (Chef, Fahrer, Waage, Lader) - aber das ist dann meist Auslegungssache des Gerichtes und wird unterschiedlich gehandhabt.

Pauschal zu sagen „ja, der Belader / Waagpersonal ist mit verantwortlich“ ist rein theoretisch zwar korrekt - wird aber wie gesagt Fallweise entschieden.

Danke erstmal an alle, die sich hier so rege beteiligt haben.

Wenn einer deutlich überladen ist , kann ich nachvollziehn , das ein Richter sagt, der belada hat wider besseren Wissens gehandelt.

In meinem Fall handelt es sich bei den Überladungen in der Regel um 1 bis 2 Tonnen. So kommt es vor, dass die 42 Tonnen knapp überschritten werden. Mir hat aber der Fahrer vorab eine Tonnage genannt, mit der er behauptet hat comma 40 Tonnen Gesamtgewicht zu haben.

Konkret gefragt comma bin ich haftbar bei einer so geringen Überladung , wenn der Fahrer mir vorab die Tonnage genannt hat?

Kennt jemand Gerichtsurteile zu diesem Thema?

Wegen 1-2 Tonnen wird dir (sicher) nichts passieren. Je nachdem wie gut du mit dem Lader unterwegs bist, wirst du immer +/- 1-2 Tonnen beladen. Das versteht sogar die Exekutive. So genau kannst du es gar nicht abschätzen - zumal auch die unterschiedlichen Fraktionen im Kieswerk auch unterschiedliche Schüttdichten aufweisen.
Das ist das „Gefühl“ / „Gespür“ dass du als Laderfahrer mit der Zeit bekommst dies richtig abzuschätzen.