Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Mann ist selbstständig und deshalb privat krankenversichert.
Auf Grund einer Erkrankung kann er längerfristig nicht arbeiten und beantragt deshalb Hartz IV.
Dieses wird in Höhe des Regelsatzes von 404€ zuzüglich der vollen Wohnkosten genehmigt.
Die private Krankenversicherung wurde entsprechende nachgewiesen, die Beitragshöhe angegeben und die Versicherung an sich wird auch im Bewilligungsbescheid erwähnt.
Der monatliche Beitrag für die PKV ist definitiv nicht in der Leistung enthalten und es steht aber auch nichts im Bescheid dazu, ob die Versicherung direkt durch das Jobcenter an die Krankenkasse gezahlt wird.
Da die PKV incl. Pflegepflichtversicherung fast 3/4 des Regelsatzes ausmacht, kann Mann ihn keinesfalls davon begleichen.
Dem Versicherungsunternehmen liegt auch keine Information seitens des Jobcenters vor, dass die Zahlungen direkt erfolgen würden.
Des weiteren wurden bis zur Bewilligung des Antrags bereits zwei KV-Beiträge selber von Mann an die KV bezahlt, die bestenfalls rückwirkend erstattet werden müssten.
Muss Mann nun die Übernahme der KV zusätzlich beantragen oder welche Möglichkeiten bestehen hiet?
Die Service-Hotline „konnte“ sich dazu nicht äußern und vom zuständigen Sachbearbeiter gab es bisher keine Rückmeldung.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Frau Schmitz