Übernahme der privaten Krankenversicherung bei Alg 2

Stellen wir uns folgendes Szenario vor:

Mann ist selbstständig und deshalb privat krankenversichert.
Auf Grund einer Erkrankung kann er längerfristig nicht arbeiten und beantragt deshalb Hartz IV.
Dieses wird in Höhe des Regelsatzes von 404€ zuzüglich der vollen Wohnkosten genehmigt.
Die private Krankenversicherung wurde entsprechende nachgewiesen, die Beitragshöhe angegeben und die Versicherung an sich wird auch im Bewilligungsbescheid erwähnt.

Der monatliche Beitrag für die PKV ist definitiv nicht in der Leistung enthalten und es steht aber auch nichts im Bescheid dazu, ob die Versicherung direkt durch das Jobcenter an die Krankenkasse gezahlt wird.
Da die PKV incl. Pflegepflichtversicherung fast 3/4 des Regelsatzes ausmacht, kann Mann ihn keinesfalls davon begleichen.

Dem Versicherungsunternehmen liegt auch keine Information seitens des Jobcenters vor, dass die Zahlungen direkt erfolgen würden.
Des weiteren wurden bis zur Bewilligung des Antrags bereits zwei KV-Beiträge selber von Mann an die KV bezahlt, die bestenfalls rückwirkend erstattet werden müssten.

Muss Mann nun die Übernahme der KV zusätzlich beantragen oder welche Möglichkeiten bestehen hiet?

Die Service-Hotline „konnte“ sich dazu nicht äußern und vom zuständigen Sachbearbeiter gab es bisher keine Rückmeldung.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Frau Schmitz

Schau mal hier:

https://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/arbeitslosengeld/private-krankenversicherung-bei-beziehern-von-arbeitslosengeld-ii

Gruß,
Steve

Danke Dir, das hatte ich auch schon gefunden, ist aber ja schon was älter. Ich meine, das inzwischen sogar ein höherer Betrag zugesprochen wurde.

Nichtsdestotrotz geht daraus nicht hervor, wie man den Betrag tatsächlich erhält, da Mann aus meinem Beispiel den Versicherungsnachweis mit der Betragshöhe bei Antragstellung vorgelegt hat und die Versicherung auch im Bescheid auftaucht, aber eben gar nichts dazu ausgezahlt wurde.

Es steht also weiter im Raum, ob das selarat beantragt werden muss oder hier ein Fehler vorliegt oder ob das zB immer mit Verzögerung durch eine separate Stelle erfolgt.

Der Mann sollte gegen den Bescheid so schnell wie möglich Widerspruch einlegen. Wenn er die Frist versäumt, kann er nichts mehr machen.

Danke Simsy_Mone,
Du gehst also davon aus, dass hier ein Fehler vorliegt und die Beitragsübernahme sonst erwähnt worden wäre?

Hallo
Ja, eigentlich schon, und wenn nicht, dann schadet der Widerspruch auch nicht.

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Danke Dir, falls wir nicht kurzfristig etwas anderes erfahren, wird umgehend widersprochen.

Falsch - sofort widersprechen !

Du hast nur 4 Wochen Zeit … danach ist es vorbei

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Mit „kurzfristig“ meinte ich, dass wir dies Post his incl. morgen abwarten, weil wir ha bereits schriftlich angefragt hatten, aber bislang keine Rückmeldung bekommen haben.
Wenn bis Samstag nicgts da ist, wird der Widerspruch am Montag persönlich abgegeben. Das ist noch locker in der Frist.

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Danke für die Hilfe. Der Widerspruch wurde akzeptiert und die KV wird jetzt komplett übernommen :slight_smile: