Hallo ich habe eine Frage zum Procedere der Aberkennung eines Doktortitels. Es geht um eine Dissertation die der juristischen Fakultät der Universität Potsdam eingereicht wurde, die dann auch den Doktortitel vergeben hat.
Jetzt wurden bei ersten kritischen Auseinandersetzungen bei vroniplag zahlreiche nicht gekennzeichnete Fremdtextübernahmen gefunden. Die Überprüfungen gehen noch weiter.
Wie geht es dann weiter? Wenn die einzelnen Seiten zahlreiche Fragmente mit zahlreichen nicht gekennzeichneten Fremdtextübernahmen aufweisen, wer schreibt dann einen Abschlussbericht? Wer reicht den Bericht an den Dekan der juristischen Fakultät der Universität Potsdam? Muss man da einen Antrag auf Überprüfung der Arbeit stellen?
Es gibt eine Helferin die bei dem Verfasser angestellt ist, das weiss der Verfasser aber nicht. Ist die dann befangen?