Überschreibung einer Wohnung

Hallo zusammen,
Meine Mama bekommt eine kleine Rente, des weiteren besitzt sie eine Eigentumswohnung, in der sie selbst wohnt. Wenn ihr jetzt gesundheitlich etwas passiert und sie ins Heim kommt, schnappt sich der Staat die Wohnung. Wenn sie, sie jetzt an uns Kinder „verschenkt“ kann der Staat bis zu 10 Jahre danach noch etwas davon verlangen. Das ist mein Informationsstand.
Jetzt ist es so das ich Hartz IV bekomme, meine Fragen lauteten:
Kann mir etwas vom Sozialgeld abgezogen werden, wenn sie die Wohnung mir und meiner Schwester überschreibt? Wie können wir das hinbekommen, das die Wohnung am Ende nicht zur Finanzierung des Altenheims herhalten muss, wenn Sozialhilfe im Spiel ist?
schöne Grüße

Du wirst gezwungen werden Deinen Anteil der Wohnung zu verkaufen weil Du sie nicht selbst bewohnst.
Davon darfste davon den Dir, nach Lebensalter zustehenden Freibetrag behalten. Der Rest muss zur eigenen Lebenshaltung, ohne Hartz IV verbraucht werden. Erst dann haste wieder Anspruch auf Sozialleistungen.

Na hoffentlich überhaupt nicht!
Warum soll die Allgemeinheit für das Pflegeheim der Mutter aufkommen wenn doch eigenes Vermögen in Form einer Eigentumswohnung da ist, die verkauft werden kann. Sowas nennt man auch sozialschmarotzen! ramses90

Willste jetzt eine Neiddebatte lostreten?

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Servus,

der Staat „schnappt“ sich die Wohnung nicht, wenn die Pflegebedürftige für die Kosten des Pflegeheims selbst aufkommt. Sie kann das tun, indem sie die Wohnung veräußert, sobald sie sie nicht mehr benötigt. Wenn sie daraus eine Erlös von z.B. 90 000 € erzielt und im Pflegeheim relativ schnell zum Ende kommt und für die Unterbringung dort (nach Anrechnung der Leistungen der Pflegevesicherung und der Rente) nur 50 000 € bezahlen muss, bleiben 40 000 € für den Nachlass.

Schöne Grüße

MM

Das haste jetzte in den falschen Hals bekommen.

Hallo!

Die Wohnung könnt Ihr ganz einfach nur dann behalten, wenn Du und Deine Schwester Pflegekosten, die von der Rente Eurer Mutter nicht gedeckt sind, bezahlt. Wenn Ihr das nicht könnt oder wollt, dann ist es nur recht und billig, wenn diese Kostendifferenz durch die Eigentumswohnung der Allgemeinheit ersetzt wird.

Gruß Mannema

Wenn man das als Neiddebatte betrachtet, dann hat man schon etwas seltsame Vorstellungen von Neid und kann nicht unterscheiden zwischen Neid und Sozialmißbrauch. ramses90

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