Hallo,
ich muss für den meinen Beruf als Betriebswirt, folgende Texte ins Englische übersetzen. Bisher habe ich schon zwei Tage an der Übersetzung vergeudet, leider komme ich hier an meine Grenzen. Kann mir eventuell jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Wolfgang
§ 8. Mit Mietvertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung von 1/3 der vereinbarten Miete binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Der Restbetrag von 2/3 des Mietpreises ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn durch Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich ist jeweils der Tag des Zahlungseinganges auf dem Konto des Vermieters. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert.
a) Hält der Mieter die Zahlungstermine nicht ein, ist der Vermieter nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer dort gesetzten Frist von 7 Werktagen berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und die Wohnung neu zu vermieten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
b) Die Aufrechnung des Mieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten, vom Vermieter anerkannten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig.
§ 2. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Tiere insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen von Haustieren zustimmen, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste im Ferienpark Falkenstein darstellen. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.