Hallo,
ich habe die letzten Jahre nach und nach 3 Wohnungen in Frankfurt gekauft und alle bei der gleichen Bank finanziert.
Bei der Finanzierung der Wohnung 2 und Wohnung 3 wurden im Kreditvertrag auch Wohnung Nr. 1 mit als
Sicherheit angegeben.
Wohnung Nr. 1 wird in den nächsten Monaten bereits bezahlt sein. Ich habe schon mal vorgefühlt, wg. Sicherheitenfreigabe der Wohnung Nr. 1 bei der Bank.
Hier wurde mir mitgeteilt, dass eine Freigabe nicht möglich sei, da die Bank keine Blankoanteile haben möchte.
Ergo stehen die 3 Wohnungen Sicherheitentechnisch mit den damaligen Kaufpreisen oder sogar noch niedriger in den Büchern.
Nun meine Frage:
Meiner Ansicht geht es hier um eine nachträgliche Übersicherung!
(150% Sicherheit zu aktuellen Kreditsalden)
Aktuell sind noch ca. 250.000 € offen.
Falls Wohnung Nr. 1 freigegeben werden soll, hätte die Bank Grundschulden in Höhe von 260.000 € zur Verfügung.
Die zugrundeliegenden Verkehrswerte hinter den Wohnungen 2 und 3 liegen insgesamt bei mind. 500.000!
Ich strebe ein Verfahren über einen Ombudsmann an.
Worauf beziehen sich die 150%???
Auf die Grundschulden oder auf die Verkehrswerte der Immobilien?
Vielen Dank im Voraus