Übersicherung / Kredit / Grundschuld

Hallo,

ich habe die letzten Jahre nach und nach 3 Wohnungen in Frankfurt gekauft und alle bei der gleichen Bank finanziert.
Bei der Finanzierung der Wohnung 2 und Wohnung 3 wurden im Kreditvertrag auch Wohnung Nr. 1 mit als
Sicherheit angegeben.

Wohnung Nr. 1 wird in den nächsten Monaten bereits bezahlt sein. Ich habe schon mal vorgefühlt, wg. Sicherheitenfreigabe der Wohnung Nr. 1 bei der Bank.
Hier wurde mir mitgeteilt, dass eine Freigabe nicht möglich sei, da die Bank keine Blankoanteile haben möchte.
Ergo stehen die 3 Wohnungen Sicherheitentechnisch mit den damaligen Kaufpreisen oder sogar noch niedriger in den Büchern.

Nun meine Frage:
Meiner Ansicht geht es hier um eine nachträgliche Übersicherung!
(150% Sicherheit zu aktuellen Kreditsalden)

Aktuell sind noch ca. 250.000 € offen.
Falls Wohnung Nr. 1 freigegeben werden soll, hätte die Bank Grundschulden in Höhe von 260.000 € zur Verfügung.
Die zugrundeliegenden Verkehrswerte hinter den Wohnungen 2 und 3 liegen insgesamt bei mind. 500.000!

Ich strebe ein Verfahren über einen Ombudsmann an.
Worauf beziehen sich die 150%???
Auf die Grundschulden oder auf die Verkehrswerte der Immobilien?
Vielen Dank im Voraus

Eine Bank rückt Sicherheiten nicht freiwillig raus. Wenn du die Sicherheiten frei hast, kannst du ja neue Objekte bei einer anderen Bank damit besichern, das wollen die nicht. Drohe mit Kündigung sämtlicher Verträge. Dann wird es klappen.

Kündigung sämtlicher Verträge?

Das wäre schön!

Leider ist das nicht so leicht umsetzbar.

Aus einem Kreditvertrag kommt man nicht so einfach mit Kündigung raus!

Hallo,

auf die realisierbaren Werte bei einer Verwertung im Falle der Insolvenz des Schuldners.

Gruß
C.