Überstunden bei langer Krankheit und weitere Fragen

Moin,

man stelle sich einen AN vor, der einen Arbeitsvertrag mit einer 20-Stunden-Woche hat. Im Herbst 2013 wird der AN krank. Bis zu diesem Zeitpunkt hat er ca. 70 Überstunden. Erst in diesem Jahr fängt er am 01. Juni wieder an zu arbeiten. Eine Wiedereingliederung findet nicht statt, falls das wichtig ist.
Zum 01. Juni wird der Arbeitsvertrag auf 50 Stunden im Monat geändert. Der AG gewährt nur einen Teilurlaub mit 6/12 Anspruch, weil der AN erst in der zweiten Hälfte des Jahres wieder anfängt. Ebenfalls wird der Urlaubsanspruch auf einen Tag pro Woche runtergebrochen, wegen den geänderten Arbeitszeiten. M.E. ist dies falsch, da da Arbeitsverhältnis nur unterbrochen und nicht beendet war und der Urlaubsanspruch aus der ersten Jahreshälfte mit der höheren Arbeitszeit berechnet werden müsste. Der Urlaubsanspruch aus 2016 ist ebenfalls verfallen…Auch falsch?!
Die Überstunden aus 2013 hätten nach Aussage des AG innerhalb des ersten halben Jahres der Krankheit geltend gemacht werden müssen? Wo steht das? Ist das rechtens. Auf jeden Fall sind diese Überstunden jetzt auch weg.
Ich brauche stichhaltige Belege, dass die Ansagen des AG falsch sind, gern mit Urteilen oder Kommentaren.

Vielen Dank

Data

Gerne Antworten von @Guido_ oder @Albarracin

Hallo,

Deine Fragen sind so nicht abschließend zu beantworten.

Deswegen nur folgende grundsätzliche Antworten:

Für den Urlaub grundsätzlich völlig uninteressant.

Der gesetzliche Urlaub aus 2016 verfällt aufgrund der Rechtsprechung des EuGH am 31.03.2018.

Im laufenden, ungekündigten Arbeitsverhältnis darf der Urlaub nicht gezwölftelt werden. Der Urlaubsanspruch entsteht in voller Höhe jeweils am 01.01. des laufenden Kalenderjahres.

Zeitguthaben sind grundsätzlich unverfallbar. Die Fristen des BurlG gelten für Zeitguthaben nicht.

Zur weiteren detaillierten Beantwortung sind folgende Auskünfte notwendig:

Was war im alten ArbV zu Arbeitstagen in der 20-Std-Woche geregelt ???

Gibt es im neuen ArbV eine Regelung zu Arbeitszeiten ?

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch eines Vollzeit-AN bei 5-Tage-Woche ?

Gibt es im alten und im neuen ArbV Regelungen zur Urlaubsberechnung ?

Gilt ein TV ? Falls ja, welcher ?

&Tschüß
Wolfgang

Danke, Wolfgang. Warte jetzt auf den Arbeitsvertrag und melde mich.