Moin,
man stelle sich einen AN vor, der einen Arbeitsvertrag mit einer 20-Stunden-Woche hat. Im Herbst 2013 wird der AN krank. Bis zu diesem Zeitpunkt hat er ca. 70 Überstunden. Erst in diesem Jahr fängt er am 01. Juni wieder an zu arbeiten. Eine Wiedereingliederung findet nicht statt, falls das wichtig ist.
Zum 01. Juni wird der Arbeitsvertrag auf 50 Stunden im Monat geändert. Der AG gewährt nur einen Teilurlaub mit 6/12 Anspruch, weil der AN erst in der zweiten Hälfte des Jahres wieder anfängt. Ebenfalls wird der Urlaubsanspruch auf einen Tag pro Woche runtergebrochen, wegen den geänderten Arbeitszeiten. M.E. ist dies falsch, da da Arbeitsverhältnis nur unterbrochen und nicht beendet war und der Urlaubsanspruch aus der ersten Jahreshälfte mit der höheren Arbeitszeit berechnet werden müsste. Der Urlaubsanspruch aus 2016 ist ebenfalls verfallen…Auch falsch?!
Die Überstunden aus 2013 hätten nach Aussage des AG innerhalb des ersten halben Jahres der Krankheit geltend gemacht werden müssen? Wo steht das? Ist das rechtens. Auf jeden Fall sind diese Überstunden jetzt auch weg.
Ich brauche stichhaltige Belege, dass die Ansagen des AG falsch sind, gern mit Urteilen oder Kommentaren.
Vielen Dank
Data
Gerne Antworten von @Guido_ oder @Albarracin