Überstunden nach Freistellung und Urlaub Auszahlung?

Hi,
ein Mitarbeiter mit einem Gehalt von über 100.000 Euro wird in der Probezeit gekündigt.
Im Arbeitsvertrag heißt es:
„alles über 45 Stunden ist mit dem Gehalt abgegolten…“
Leitende Merkmale wie Zeichnungsbefugnis oder Kündigungsbefugnis oder sonstiges lag nicht vor.

Können die Überstunden, die mehr als zwei Monatsgehälter ausmachen, abgerechnet werden?

Und am Tag der Kündigung wurde dieser freigestellt? Unter Anrechnung des Urlaubs. Darf das?
Die Urlaubstage die nicht angerechnet werden konnten werden ausgezahlt.
Ist es rechtens die Urlaubstage anzurechnen oder könnte hier eine Auszahlung erfolgen?

Danke sehr.