Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten

Nehmen wir mal an, jemand bekommt Kenntnis davon, dass in einem Betrieb der Arbeitsvertrag bei einigen Mitarbeitern den sinngemäßen Passus „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ enthielte. Die betroffenen Mitarbeiter wollen aber keinen Streit und nehmen das stillschweigend hin.

  1. Frage: ist das nach Arbeitszeitgesetz zulässig?
  2. Was kann man als Dritter machen, um diesen Mitarbeitern zu Ihrem Recht zu verhelfen? Kann man das irgendwo anonym melden?

Es gibt Mitarbeiter mit AT - Vertrag (außer Tarif), bei denen die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.
Mitarbeiter mit vielen Überstunden werden in solchen Betrieben gerne „hochgelobt“.
Gruß Michael

Du meinst, daß das in den Arbeitsverträgen steh. Wirksam ist das deswegen noch lange nicht.

In bestimmtem Fällen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/klausel-ueberstunden-sind-mit-dem-gehalt-abgegolten-stimmt-das-wirklich_130695.html

Äh, nein. Darum muß sich der Arbeitnehmer schon selber kümmern. So lange nicht eine der Parteien Forderungen in den Raum stellt, gibt’s auch nichts, worüber ein Dritter zu befinden hätte.

In dem Link steht aber auch das was ich meinte:

Dienste höherer Art sind Tätigkeiten, die ein überdurchschnittliches Maß
an Fachkenntnissen, Kunstfertigkeit oder wissenschaftlicher Bildung
voraussetzen (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Architekten). Solche Arbeitnehmer müssen die Klausel zur
Überstundenabgeltung hinnehmen und gehen leer aus.

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Hallo,

mit dem ArbZG hat diese Formulierung nur dann was zu tun, wenn tatsächlich Höchstgrenzen überschritten wurden.

Ansonsten ist die Rechtsgrundlage § 611a BGB, wobei dann auch noch die sog. „AGB-Kontrolle“ nach den §§ 312 - 312j in Hinsicht auf die notwendige Bestimmtheit der Vertragsklauseln eine Rolle spielt.

Zwar hat das BAG die Abgeltung von Überstunden mit dem Grundgehalt nicht vollständig untersagt, aber mit derart vielen, einzelfallbezogenen Auflagen und Einschränkungen versehen, das die meisten Vereinbarungen rechtswidrig macht.

Allerdings, wie schon geschrieben, ist das Individualarbeitsrecht, d.h. das jede/r einzelne AN/in entsprechende Ansprüche individuell geltend machen muß.

&Tschüß
Wolfgang