Guten Morgen ihr Lieben,
Ende Juni läuft mein Vertrag aus. Ich weiß, dass Überstunden vergütet werden dürfen und kein Anspruch auf Freizeitausgleich besteht.
In meinem befristeten Tarifvertrag gibt es einen Zusatz, der besagt, dass maximal 150 Plusstunden ins nächste Kalenderjahr übernommen werden dürfen. Die dann noch überschüssigen Stunden müssen innerhalb von vier Monaten zusammenhängend in Freizeit ausgeglichen werden.
Meine Frage: Da mein Vertrag früher endet, habe ich einen Anspruch darauf, die überschüssigen Stunden (196-150=46 Stunden) in Freizeit ausgleichen zu lassen?