Überstunden und auslaufender Vertrag mit Zusatzklausel

Guten Morgen ihr Lieben,

Ende Juni läuft mein Vertrag aus. Ich weiß, dass Überstunden vergütet werden dürfen und kein Anspruch auf Freizeitausgleich besteht.

In meinem befristeten Tarifvertrag gibt es einen Zusatz, der besagt, dass maximal 150 Plusstunden ins nächste Kalenderjahr übernommen werden dürfen. Die dann noch überschüssigen Stunden müssen innerhalb von vier Monaten zusammenhängend in Freizeit ausgeglichen werden.

Meine Frage: Da mein Vertrag früher endet, habe ich einen Anspruch darauf, die überschüssigen Stunden (196-150=46 Stunden) in Freizeit ausgleichen zu lassen?

Hi!

Hilf mal ein wenig! :wink:

Oder sonst?

Da der April ja bereits vorbei ist - handelt es sich um Überstunden ausschließlich aus 2018 zzgl. der maximalen 150 von vorher?

Und was ist generell zum Thema Überstunden im Wortlaut vereinbart?

VG
Guido

Grüß dich,
es handelt sich um Überstunden aus 2018.

Im Vertrag ist geregelt, dass Überstunden grundsätzlich vergütet werden dürfen, wenn ein Ausgleich in Freizeit aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist.

Es steht aber auch drin, dass zum Jahreswechsel (Ende des Kalenderjahres) maximal 150 Überstunden ins nächste Jahr übernommen werden dürfen. Alle Stunden, die darüber hinausgehen müssen binnen 4 Monaten zusammenhängend als Freizeitausgleich genehmigt werden.

Ich habe nun 196 Überstunden und frage mich, da mein Vertrag zum 30.06. ausläuft, ob ich die überschüssigen 46 Stunden als Ausgleich nutzen darf. Das Ende des KJ erlebe ich dort ja nicht mehr :slight_smile:

Naja, angesichts dessen

werden all die Stunden vergütet, die nicht „abgefeiert“ werden können.

Da dort nur „betriebliche Gründe“ und keine „dringenden betrieblichen Gründe“ genannt sind, solltest Du den Arbeitgeber einfach mal freundlich fragen, was dem Freizeitausgleich entgegensteht.
Er hat da allerdings relativ einfaches Spiel, zu sagen: „Nö, die werden ausgezahlt!“

VG
Guido