Moin,
interessante Frage aus dem Unterricht, die ich direkt weitergeben möchte, da ich sie nicht beantworten kann, jedenfalls nicht rechtssicher.
Angenommen, ein Arbeitnehmer bekommt ein monatliches Gehalt mit Sollstunden. Der AG setzt eine bestimmte Anzahl Überstunden voraus (ich weiß, das gibt schon mal Anlass zum Stirnrunzeln), die nicht bezahlt werden, sondern auf Stundenkonten gesammelt werden. Möchte der AN nun diese Überstunden abfeiern, gibt es eine, mündliche, Bestimmung, dass keine ganzen Tage, sondern maximal halbe Tage abgefeiert werden dürfen. Beim Urlaub hätte ich keine Probleme, die Frage zu beantworten. Wie sieht es aber mit Überstunden aus? Darf der AG bestimmen, in welchem Umfang die Überstunden abgebummelt werden dürfen?
Es existiert kein Betriebsrat. Ob der Betrieb tarifgebunden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gehe aber davon aus, dass er der chemischen Industrie zugeordnet werden kann, mit mehreren Standorten.
Noch etwas zum Aufregen für @Albarracin, jegliche Versuche, einen Betriebsrat zu gründen, wurden in der Vergangenheit mit sofortiger Kündigung, Freistellung und Abfindung beantwortet.
Sollten noch mehr Informationen benötigt werden, reiche ich sie gern am Freitagabend nach.
Soon