Überstundenausgleichstage = Urlaub?

Hallo liebe Community,

ich habe bereits via Google und auch bei werweisswas nach eine Lösung bzw. Antwort für / auf mein Problem gesucht, leider erfolglos. Vorwissen zum Problem: Ich bin seit 16.10.2015 als studentische Hilfskraft - neben meinem Studium - angestellt. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden, monatlich Arbeitszeit beträgt 80 Stunden. Aufgrund einer hohen Auftragslage habe ich nun gute 80 Stunden an Überstunden in diesen paar Monaten angehäuft, die nun irgendwie beglichen / ausgeglichen werden müssen. Zurzeit ist vorlesungsfreie Zeit, nach meiner Recherche habe ich rausgefunden, dass es möglich ist, in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr also 20 Stunden bzw. Vollzeit zu arbeiten. Ist es möglich - statt mehr zu arbeiten - die Überstunden auszugleichen? Laut meiner Recherche werden Überstundenausgleichstage als Urlaub angesehen und somit auch genau wie Urlaubstage nach dem Urlaubsrecht angesehen (http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/urlaubsrecht/). Da ich aber noch nicht 6 Monate angestellt bin, habe ich nur Anspruch auf 8? Urlaubstage und nicht auf 11 (im Monat März wären es insgesamt 22 richtige Arbeitstage - bei Ausgleich durch Überstunden würde ich nur 11 Tage arbeiten)? Habe ich da was falsch verstanden / falsch gelesen? Falls es möglich ist, die 80 Stunden durch Erhöhung auf Vollzeit für einen auszugleichen, was müsste ich tun, was müsste mein Arbeitgeber tun?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und mein Problem gut dargestellt.

Gruß

Christian

So ganz habe ich es nicht verstanden. Wenn man Überstunden durch freie Tage „abbummelt“, ist das kein Urlaub.

Wenn Du 80 Überstunden hast und 80 Stunden im Monat arbeiten musst, könntest Du jetzt theoretisch einen Monat „frei“ machen, ohne einen Urlaubstag einzusetzen…
Die „normalen“ Urlaubstage kommen dann noch dazu.

Beatrix

Hallo Beatrix,

vielen Dank für die Rückmeldung. Ich könnte auch einen ganzen Monat frei machen, allerdings bleiben dann die Aufträge liegen. Und da zurzeit vorlesungsfreie Zeit ist, könnte ich doch die Überstunden + 80 normale Arbeitsstunden zu einem Vollzeitmonat machen? Die Frage die ich mir stelle, ist, ob ich für diesen Vollzeitmonat einen neuen Vertrag unterzeichnen muss oder ich den Vertrag als studentische Hilfskraft weiterlaufen lassen kann, allerdings statt 80 Monatsstunden -> ~168 Monatsstunden.

Ich hoffe es ist nachvollziehbar :wink:

Viele Grüße

Christian