Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte?

Hallo,

gegeben sei eine Teilzeitkraft (30 Std./Woche, Mo-Fr jeweils 6 Stunden). Es gilt der Tarifvertrag der IG Metall Baden-Württemberg. Im entspr. Arbeitsvertrag finden sich keinerlei Regelungen zur Mehrarbeit. Es existiert ein Betriebsrat.

Regelarbeitszeit beim Arbeitgeber sind 36 Stunden, aufgeteilt auf Mo-Do jeweils 8 Stunden, Fr 4 Stunden.
Mehrarbeit wird durch Freizeitausgleich abgegolten.
Überstundenzuschläge werden bei „normalen“ Vollzeitkräften (= nicht AT-Angestellte) gemäß Tarifvertrag gezahlt.

Angenommen die Teilzeitkraft hätte in einer Kalenderwoche folgende Stunden gearbeitet:
Mo 7,25 Std.
Di 6 Std.
Mi 9,75 Std.
Do 6,25 Std.
Fr 6 Std.
= insg. 35,25 Std.

Müssten die Überstunden am Mittwoch mit Zuschlägen bezahlt werden?
Falls ja, wieviele?
Die 1,75 Stunden, die über die 8 Stunden „normale Mittwochsarbeit“ hinausgehen? Oder die, die über die tarifliche durchschnittliche 7,2 Stunden tägliche Arbeitszeit hinausgehen?

Bitte nicht nur antworten, man solle den Betriebsrat fragen!
Dieser kennt sich da nicht sonderlich aus. Daher möchte man diesem gerne Fakten in die Hand geben, sonst funktioniert da nichts.

Für eure Antworten möchte ich mich schon jetzt herzlich bedanken!

Grüßle,
Tinchen

Hi!

Es müsste bekannt sein, WELCHER Tarifvertrag der IGM gilt.

Darin wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Vergütung von Mehrarbeit und Überstunden geregelt sein.
Das kannst Du aber auch selbst nachlesen, denn der Arbeitgeber ist gem § 8 TVG verpflichtet. das Teil zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Ich habe die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden übrigens absichtlich dezidiert ausgewiesen, da Überstunden (alles, was Deine 30 Stunden überschreitet) etwas anderes sind als Mehrarbeitsstunden (idR. alles, was die tarifvertragliche Vollzeitarbeitszeit - hier 36 Std pro Woche - überschreitet).

Warum ich das erwähne:
In nicht wenigen MTV ist zwar ein Mehrarbeitszuschlag geregelt, der wird aber auch nur auf die Stunden gezahlt, welche die Vollzeit pro Woche überschreiten - Du würdest darunter liegen.
Aber: Alles hypothetisch, da nicht bekannt ist, was genau im MTV geregelt ist …

VG
Guido

Hallo Guido,

sorry, ich hab den Tarifvertrag nicht genau genug definiert: gemeint ist der IG-Metall Vertrag für Metallbau.

Wenn ich dich richtig verstehe wird erst jenseits der 36. Arbeitsstunde der Kalenderwoche der Mehrarbeitszuschlag gezahlt, richtig?

„§ 9 Zuschlagspflichtige Mehr-, Nacht-, Spät-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
9.1 Zuschlagspflichtige Mehrarbeit liegt vor, wenn Beschäftigte mehr als die tarifliche regelmäßige tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit arbeiten,…“
Da steht ein „oder“. Oder bedeutet doch entweder „A“ (tägliche Arbeitszeit) oder „B“ (wöchentliche Arbeitszeit).
Fragen über Fragen…

Grüßle,
Tinchen

Hi,

Das kommt darauf an, was vereinbart ist.
Es kann sein (und es ist in nicht wenigen MTV der Fall), es kann aber auch etwas völlig Anderes gelten.

Ich habe den MTV nicht vorliegen, aber es hört ja hier nicht auf

Ich kann mir nicht vorstellen, dass im weiteren Verlauf kein Bezug auf etwaige Arbeitszeitregelungen genommen wird.

Der letzte IGM-MTV, mit dem ich zu tun hatte (ist mehr als ein Jahrzehnt her und betraf NRW), regelte recht genau, welche Arbeitszeitmodelle der Arbeitsvertrag berücksichtigen darf, ließ aber einen § später die Möglichkeit eines Arbeitszeitkontos auf Basis einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich zu.

Sorry, aber da müsste bitte jemand einspringen, der das Teil im Detail kennt.

VG
Guido