Hallo,
gegeben sei eine Teilzeitkraft (30 Std./Woche, Mo-Fr jeweils 6 Stunden). Es gilt der Tarifvertrag der IG Metall Baden-Württemberg. Im entspr. Arbeitsvertrag finden sich keinerlei Regelungen zur Mehrarbeit. Es existiert ein Betriebsrat.
Regelarbeitszeit beim Arbeitgeber sind 36 Stunden, aufgeteilt auf Mo-Do jeweils 8 Stunden, Fr 4 Stunden.
Mehrarbeit wird durch Freizeitausgleich abgegolten.
Überstundenzuschläge werden bei „normalen“ Vollzeitkräften (= nicht AT-Angestellte) gemäß Tarifvertrag gezahlt.
Angenommen die Teilzeitkraft hätte in einer Kalenderwoche folgende Stunden gearbeitet:
Mo 7,25 Std.
Di 6 Std.
Mi 9,75 Std.
Do 6,25 Std.
Fr 6 Std.
= insg. 35,25 Std.
Müssten die Überstunden am Mittwoch mit Zuschlägen bezahlt werden?
Falls ja, wieviele?
Die 1,75 Stunden, die über die 8 Stunden „normale Mittwochsarbeit“ hinausgehen? Oder die, die über die tarifliche durchschnittliche 7,2 Stunden tägliche Arbeitszeit hinausgehen?
Bitte nicht nur antworten, man solle den Betriebsrat fragen!
Dieser kennt sich da nicht sonderlich aus. Daher möchte man diesem gerne Fakten in die Hand geben, sonst funktioniert da nichts.
Für eure Antworten möchte ich mich schon jetzt herzlich bedanken!
Grüßle,
Tinchen