Hi
Nur zur Klarheit: Das SFR-Übertragungsrecht gilt aber nur im
Todesfall
des Versicherten (Ehepartners)?
Nein, das geht auch so, man muss seine Frau nicht extra umbringen.
Zusatzfrage:
Wie sieht es bei Übertragung unter Lebenden aus? Fall:
Versicherter ist Ehemann, der seinen SFR
auf die Ehefrau übertragen wollte, die ebenfalls als
Fahrzeugnutzerin gemeldet ist;
beide mehr als 30 Jahre unfallfreie Fahrpraxis. In dem Fall
lehnte die KFz-Versicherung
ab. Begründung: Das sei gem. ihren Vertragsbedingungen nicht
vorgesehen.
Ist das rechtens?
Es kann sein das dies so in den Vertragsbedingungen steht. Bei den Versicherern mit denen ich zusammenarbeite ist dies kein Problem, der SF-Rabatt kann umgeschrieben werden.
Man sollte wohl bedenken das man das nicht wieder rückgängig machen kann.
Greetz
zahao