ich habe ein paar Fragen was den Versicherungsschutz betrifft und der Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes. Im Einzelnen:
1.
vor einigen Jahren bin ich wegen Fahrerflucht verurteilt worden, da bin
ich mit dem Auto gefahren, das über meinen Vater versichert war.
Ist das ein Problem bei einer neuen Versicherung? Bzw. für die Huk?
2.
meine Frau besitzt ein Motorrad, dessen TÜV etc. seit 10 Jahren
abgelaufen ist. Sie hat das Motorrad versichert. Ist es
möglich, diese Prozente auf mich zu übertragen, obwohl ich keinen
Motorradführerschein besitze, sondern nur ein Autoführerschein? Den
entsprechenden Vordruck der HUK zur Übertragung des
Schadensfreiheitsrabattes verstehe ich so, dass ich auch einen
Motorradführerschein benötige.
3.
Ich wäre ja dann Versicherungsnehmer und meine Frau Eigentümerin des
Motorrads. Ist das möglich? Wenn ja, muss ich dass dann bei der Versicherung
angeben? Wird dann eine höhere Versicherungssumme fällig? 4. leider hat meine Frau, versäumt unseren Umzug anzugeben (seit 10 Jahren). Die Regionalklasse hat sich somit geändert.
Ist der Vertrag dann eigentlich noch gültig?
(falsche Regionalklasse, kein TÜV, ASU, nicht verkehrstüchtig)
Wenn nicht, kann ich überhaupt einen ungültigen Vertrag übernehmen?
Danke für die Antwort!