ist ok, Einsicht , Vergebung für eine aufgeregte Seele…
Fragen socher Art müssen vorsichtig gestellt werden, ok entschuldigt bitte die Rückhaltung. dachte, die kurze Fragestellung wäre ausreichend.
Es geht hier ursprünglich um eine Dienstleistung. Währenddessen wurden bewusst ins Grobe Sachen beschädigt und unerlaubt geschlossene Privat-Räume besichtigt, also die Privatsphäre bewusst verletzt. Die auftraggebende Firma ist benachrichtigt worden. Telefonisch wurde über den Wasser-u. Strom-Verbrauch hinaus eine Wiedergutmachung vereinbart. Die Höhe der Überweisung war höher als die vereinbarte Wiedergutmachung + Verbrauch. Nun hat die Firma die Bank angeschrieben, und verlangt jedoch ‚Alles‘ wieder.
( Die telefonische Vereinbarung zur Wiedergutmachung kann nur durch Telefoneinträge belegt werden. Das ist natürlich kein Beweis vor Gericht, jedoch kann man davon ausgehen, wenn meherere Anrufe vermerkt sind, dass es sich um Verhandlungsgespräche handelt.
Die Schäden sind vom Kunden auf Eigenkosten behoben, und jedoch keine Beweise zur Beschädigung durch die Firma.
Eine weitere Möglichkeit wäre dazukommend ein Überweisungsfehler der Firma, wenn die Firma andere Kunden im gleichen Haus entschädigen wollten. z.B. )
Die Frage hierbei ist nun:
Moralisch steht dem Kunden die Wiedergutmachung zu. Kann man außergerichtlich und ohne Versicherungs-oder Anwalts-bürokratie eine bessere Lösung bekommen? Wenn die Firma keine Einsicht hat, und Anwälte beauftragt, hat der Kunde vor Gericht Chancen für den Einbehalt des Geldes ?