Überweisung Rückforderung

hallo leute und experten,

wie verhält es sich mit Rückforderung von der Bank, wenn Firma falsche Kononummer nimmt und einen Betrag ein halbes Jahr später zurückfordert ? Es geht hier um ca. 500 €. Muss der Kunde den Betrag zurückzahlen ? Gibt es ein Gesetz ?

Natürlich, denn er hat das Geld ja ungerechtfettigt erhalten. Und das sicher auch gemerkt und konnte sich auf die Rückforderug vorbereiten.

Viel Glück

Barmer

So ganz sicher, das Geld zurück zu bekommen, kann der Schuldner da aber nicht sein, wenn der Bereicherte Entreicherung geltend macht:
http://www.rechtslexikon.net/d/entreicherung/entreicherung.htm ramses90

… ja, ok, es ist nicht richtig wenn einfach einbehalten bleibt…
wenn aber eine vorhergehende Vereinbarung zur Wiedergutmachung für fehlerhafte Dienstleistung getroffen wurde ?
Muss man da eine schriftliche Vereinbarung haben, oder ist man in den A. getreten, und muss alles zurückzahlen ?
Oder kann dann der § 818 III BGB in Kraft treten ? Ist dieses Beispiel nicht nach dem Inhalt des § 818 III BGB ?

Dafür dürfte der Bereicherte aber gar nicht gemerkt haben, daß er ungerechtfertigt bereichert ist. Das dürfte in den allerallerallerwenigsten Fällen der Fall sein.

Dann gibt es doch einen rechtlichen Grund und damit auch keine ungerechtfertigte Bereicherung. Ging es denn nicht eigentlich um eine falsche Kontonummer?

Ich schlage vor, daß Du Deine Gedanken (oder meinetwegen auch Deine Texte) ein wenig ordnest und uns etwas genauer erzählst, was passiert ist, was vereinbart wurde und wer was wohin erstatten soll.

ist ok, Einsicht , Vergebung für eine aufgeregte Seele…

Fragen socher Art müssen vorsichtig gestellt werden, ok entschuldigt bitte die Rückhaltung. dachte, die kurze Fragestellung wäre ausreichend.

Es geht hier ursprünglich um eine Dienstleistung. Währenddessen wurden bewusst ins Grobe Sachen beschädigt und unerlaubt geschlossene Privat-Räume besichtigt, also die Privatsphäre bewusst verletzt. Die auftraggebende Firma ist benachrichtigt worden. Telefonisch wurde über den Wasser-u. Strom-Verbrauch hinaus eine Wiedergutmachung vereinbart. Die Höhe der Überweisung war höher als die vereinbarte Wiedergutmachung + Verbrauch. Nun hat die Firma die Bank angeschrieben, und verlangt jedoch ‚Alles‘ wieder.
( Die telefonische Vereinbarung zur Wiedergutmachung kann nur durch Telefoneinträge belegt werden. Das ist natürlich kein Beweis vor Gericht, jedoch kann man davon ausgehen, wenn meherere Anrufe vermerkt sind, dass es sich um Verhandlungsgespräche handelt.
Die Schäden sind vom Kunden auf Eigenkosten behoben, und jedoch keine Beweise zur Beschädigung durch die Firma.
Eine weitere Möglichkeit wäre dazukommend ein Überweisungsfehler der Firma, wenn die Firma andere Kunden im gleichen Haus entschädigen wollten. z.B. )
Die Frage hierbei ist nun:
Moralisch steht dem Kunden die Wiedergutmachung zu. Kann man außergerichtlich und ohne Versicherungs-oder Anwalts-bürokratie eine bessere Lösung bekommen? Wenn die Firma keine Einsicht hat, und Anwälte beauftragt, hat der Kunde vor Gericht Chancen für den Einbehalt des Geldes ?

Auf die kurze Frage „darf man Geld behalten, das einem aufgrund eines Fehlers des Auftraggebers bei der Überweisung zugelaufen ist“ lautet die Antwort nein.

Der ganze Rest der Schilderung ist mir zu wirr.

Lag Einzugsermächtigung vor ?