Moin,
einer Mitarbeiterin wird zum 31.05.2019 gekündigt. Ihr stehen 20 Tage Urlaub bei einer 5-Tagewoche zu. Sie hat in diesem Jahr schon 8 Tage Urlaub genommen und aus dem Vorjahr minus 4 Tage übertragen. Heißt, dass sie nun 4 negative Urlaubstage hat. Greift hier §5 Abs. 3 BUrlG?
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