Hallo , ich habe folgende Fragen:
Darf der Übungsleiterpauschbetrag zusätzlich zum Lohn/Gehalt gezahlt werden, wenn
a) ein angestellter Musiklehrer (Hauptberuf, z. B. in einer allgemein bildenden Schule) zusätzlich bei einer Musikschule (Verein - e. V.) angestellt ist und hier ebenfalls Musikunterricht gibt und der Übungsleiterpauschbetrag für dieselbe Tätigkeit (Musikunterricht) gewährt werden soll?
b) ein Büroangestellter oder Handwerker als Aushilfe bei der oben genannten Musikschule e. V. angestellt ist und hier Musikunterricht gibt und der Übungsleiterpauschbetrag für dieselbe Tätigkeit (Musikunterricht) gewährt werden soll?
Spielt die Unterscheidung der Haupt- und Nebentätigkeit eine Rolle oder
die Unterscheidung der Tätigkeit bei der Musikschule e. V. (z. B. Lohn/Gehalt für Musikunterricht und Übungsleiterpauschbetrag für die „ehrenamtliche“ Arbeit mit Behinderten, etc.)
Gesetzesangaben wären nett. Danke für die Hilfe.