Übungsleiterpauschale und Arbeitenehmer - Haupttätigkeit - Nebentätigkeit

Hallo , ich habe folgende Fragen:

Darf der Übungsleiterpauschbetrag zusätzlich zum Lohn/Gehalt gezahlt werden, wenn

a) ein angestellter Musiklehrer (Hauptberuf, z. B. in einer allgemein bildenden Schule) zusätzlich bei einer Musikschule (Verein - e. V.) angestellt ist und hier ebenfalls Musikunterricht gibt und der Übungsleiterpauschbetrag für dieselbe Tätigkeit (Musikunterricht) gewährt werden soll?

b) ein Büroangestellter oder Handwerker als Aushilfe bei der oben genannten Musikschule e. V. angestellt ist und hier Musikunterricht gibt und der Übungsleiterpauschbetrag für dieselbe Tätigkeit (Musikunterricht) gewährt werden soll?

Spielt die Unterscheidung der Haupt- und Nebentätigkeit eine Rolle oder
die Unterscheidung der Tätigkeit bei der Musikschule e. V. (z. B. Lohn/Gehalt für Musikunterricht und Übungsleiterpauschbetrag für die „ehrenamtliche“ Arbeit mit Behinderten, etc.)

Gesetzesangaben wären nett. Danke für die Hilfe.

Hallo,

die „Abgrenzbarkeit“ zwischen Haupt- und Nebenberuf spielt eine zentrale Rolle für die Inanspruchnahme des Steuerprivilegs der Übungsleiterpauschale gem. § 3 Nr. 26 EStG.

Und natürlich kann die Übungsleiterpauschale grundsätzlich nur für zusätzlich gezahltes Entgelt in Anspruch genommen werden - das ist Teil der notwendigen Abgrenzbarkeit.

Diese Abgrenzbarkeit ist in Deinem Beispiel a) grundsätzlich durch die unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse gegeben.
Beispiel b) hingegen ist grenzwertig. Zwar kann die „Abgrenzbarkeit“ auch durch unterschiedliche Tätigkeiten hergestellt werden - hier werden aber von der Finanzverwaltung sehr strenge Maßstäbe angelegt. In so einem Fall empfiehlt sich unbedingt das vorherige Gespräch mit der zuständigen Behörde zur Klärung des Sachverhaltes, um nicht hinterher böse Überraschungen zu erleben.

&Tschüß
Wolfgang

Herzlichen Dank für die Antwort. :smile: