Guten Tag,
erstmal möchte ich allen nochmal ein wunderschönes neues Jahr 2010 wünschen. Auf das alles noch besser wird wie in 2009
Meine Verlobte, 19 Jahre, besucht die 13. Klasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg. Sie hat seit ein paar Jahren Schlafstörungen die in letzter Zeit verstärkt auftreten und oft als Nachfolge haben, dass sie dem Unterricht nur bedingt oder garnic ht folgen kann.
Nun hat sie mir erklärt, dass sie um die Prüfungen schreiben zu können, keine oder wenige Fehlzeiten haben darf. Bzw. wird laut § 6 Abs. 4 NVO ein Eintrag im Zeugnis angelegt, der später Nachteile bei einer Bewerbung haben kann.
Nun ist meine Frage ob meine Verlobte durch einen Amtsarzt, der festellen kann dass sie an starke Schlaf- und Konzentrationsschwierigkeiten leidet sich von einem Teil der noch vorhanden Unterrichtsstunden teilweise freistellen zu lassen.
Vielleicht als Ergänzung: Sie ist keinesfals eine schlechte Schülerin, das Schlafproblem mit der starken Müdigkeit im Unterricht ist das einzigste Problem.
Vielen Dank schonmal
T.M