Über das Schurechtfrage

Guten Tag,
erstmal möchte ich allen nochmal ein wunderschönes neues Jahr 2010 wünschen. Auf das alles noch besser wird wie in 2009 :slight_smile:

Meine Verlobte, 19 Jahre, besucht die 13. Klasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg. Sie hat seit ein paar Jahren Schlafstörungen die in letzter Zeit verstärkt auftreten und oft als Nachfolge haben, dass sie dem Unterricht nur bedingt oder garnic ht folgen kann.
Nun hat sie mir erklärt, dass sie um die Prüfungen schreiben zu können, keine oder wenige Fehlzeiten haben darf. Bzw. wird laut § 6 Abs. 4 NVO ein Eintrag im Zeugnis angelegt, der später Nachteile bei einer Bewerbung haben kann.

Nun ist meine Frage ob meine Verlobte durch einen Amtsarzt, der festellen kann dass sie an starke Schlaf- und Konzentrationsschwierigkeiten leidet sich von einem Teil der noch vorhanden Unterrichtsstunden teilweise freistellen zu lassen.

Vielleicht als Ergänzung: Sie ist keinesfals eine schlechte Schülerin, das Schlafproblem mit der starken Müdigkeit im Unterricht ist das einzigste Problem.

Vielen Dank schonmal

T.M

Hallo,
ich würde dringend ein Gespräch mit der Schulleitung empfehlen und mit Vorlage eines ärztlichen Attest ggf. eine amtsärztliche Untersuchung anstreben. Es ist durchaus möglich, in einem solchen Fall eine Ausnhameregelung zu bekommen.
Gruß Orchidee

Hallo,

Nun hat sie mir erklärt, dass sie um die Prüfungen schreiben
zu können, keine oder wenige Fehlzeiten haben darf. Bzw. wird
laut § 6 Abs. 4 NVO ein Eintrag im Zeugnis angelegt, der
später Nachteile bei einer Bewerbung haben kann.

Das sehe ich da http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/qfa/pa… aber nicht.

Wegen versäumten Unterrichts kann man nicht von der Abiturprüfung ausgeschlossen werden, nur wenn die Leistungen nicht stimmen, dann wird man nicht zum Abitur zugelassen. Ich nehme an, dass es schon Gespräche mit dem Oberstufenberater bzw. dem Tutoren gab.

Nun ist meine Frage ob meine Verlobte durch einen Amtsarzt,
der festellen kann dass sie an starke Schlaf- und
Konzentrationsschwierigkeiten leidet sich von einem Teil der
noch vorhanden Unterrichtsstunden teilweise freistellen zu
lassen.

Dieses Vorgehen ist m.E. nicht vorgesehen, sie könnte sich allerdings eine Auszeit nehmen und das Abi ein Jahr später machen.

Vielleicht als Ergänzung: Sie ist keinesfals eine schlechte
Schülerin, das Schlafproblem mit der starken Müdigkeit im
Unterricht ist das einzigste Problem.

Da ist ein Gespräch mit dem Schulleiter fällig, wie soll das nach dem Abi im Studium oder in der Ausbildung sein, wenn das Problem nicht beseitigt oder behoben ist?

Gruß

Also am besten ist es dann wohl nach einer Besprechung mit dem Arzt mit der Schulleitung zu sprechen.

Angenommen sie würde ein Jahr Pause machen, weil es vielleicht wirklich nicht mehr anderst gehen würde, hätte dies dann irgendwelche Auswirkungen auf ihr Abi?

DAs bespricht sie am besten mit der Schulleitung, bevor sie zum Arzt geht. Wobei die Reihenfolge eigentlich gleichgültig ist.

Gruß

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Hallo,

in Ergänzung zu Orchidees Beitrag: ich hoffe ich habe die richige NVO gefunden.

Bzw. wird
laut § 6 Abs. 4 NVO ein Eintrag im Zeugnis angelegt, der
später Nachteile bei einer Bewerbung haben kann.

Denn in Absatz 4 steht Folgendes:

(4) Unter Bemerkungen können Aussagen zu häufigen Fehlzeiten gemacht werden. **Dies gilt nicht für Abgangs-, Abschluß- und Prüfungszeugnisse
http://www.kws-rw.de/kws/download/Notenbildungsveror…

Damit sollte dieses Problem vom Tische sein, oder?

Gruß
Wawi**

Hallo,

Der Hinweis ist richtig, ich dachte an die N’G’VO.
Wie schon Orchidee sagte, der nächste Weg geht zur Schulleitung.

Gruß

Hallo,

Meine Verlobte, 19 Jahre, besucht die 13. Klasse eines
Gymnasiums in Baden-Württemberg. Sie hat seit ein paar Jahren
Schlafstörungen die in letzter Zeit verstärkt auftreten und
oft als Nachfolge haben, dass sie dem Unterricht nur bedingt
oder garnic ht folgen kann.

Hat sie das schon mal abklären lassen woher das kommt? Kann was psychisches oder ganz banales sein. Aber ich würde einfach mal zum Arzt gehen.

Nun ist meine Frage ob meine Verlobte durch einen Amtsarzt,
der festellen kann dass sie an starke Schlaf- und
Konzentrationsschwierigkeiten leidet sich von einem Teil der
noch vorhanden Unterrichtsstunden teilweise freistellen zu
lassen.

Ich frag mich halt ob das der richtige Weg ist. Wenn sie mal studieren will oder ne Ausbildung macht, kann sie ja auch nicht immer zuhause bleiben weil sie Schlafstörungen hat. Eher sollte sie daran arbeiten, dass sie wieder besser schlafen kann.

Vielen Dank schonmal

Gruß Lulea

T.M