Hallo Gnadenbrot (klingt aus dem Namen Verzweiflung:smile: ?
Da sehe ich kein großes Problem drin. Nehmen wir mal als Beispiel einen wissenschaftlichen Aufsatz aus einem wissenschaftlichen Sammelwerk. Hinweis: Den Artikel gibt es wirklich, er stammt aus dem Quellenverzeichnis meiner eigenen Diplomarbeit aus dem Jahr 2002. Ich gehe aber mal davon aus, dass sich an den Standards der Zitier-Regeln für geisteswissenschaftliche Arbeiten (aus diesem Kontekt stammt es) nichts geändert hat:
Bucher, Hans-Jürgen [2000]: Publizistische Qualität im Internet. Rezeptionsforschung für die Praxis. In: Online-Journalismus. Perspektiven für Wissenschaft und Praxis. Hrsg.: K.-D. Altmeppen, H.-J. Bucher, M. Löffelholz. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag. S. 153 – 172.
Ich gehe mal davon aus, dass der Autor selbst die Überarbeitung vorgenommen hat. Dann ist es zu aller erst zunächst mal eine zweite Quelle. Stammt diese aus dem gleichen Jahr, so gilt die Konvention, dann hinter die Jahreszahl einen Kleinbuchstaben zu setzen, also [2000b]. Damit ist schonmal zitiermäßig sichergestellt, dass es nicht der absolut identische Text ist, der nur „versehentlich“ zweifach als Quelle benannt wird.
Ich könnte mir vorstellen - und dies ist jetzt tatsächlich nur meine eigenen Meinung und entstammt nicht den Vorgaben, die ich selbst von meiner Uni damals erhalten habe - dass man auf die Überarbeitung zusätzlich noch hinweisen kann, in dem man in eckigen Klammern darauf hinweist, dass es sich um eine redigierte Fassung handelt. Ich würde es daher so machen wie folgt, gehe aber davon aus, dass die Kenntlichmachung in der Jahreszahl an sich schon ausreicht:
Bucher, Hans-Jürgen [2000b]: Publizistische Qualität im Internet. Rezeptionsforschung für die Praxis [redig. Fassung]. In: Online-Journalismus. Perspektiven für Wissenschaft und Praxis. Hrsg.: K.-D. Altmeppen, H.-J. Bucher, M. Löffelholz. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag. S. 153 – 172.
Viele Grüße
hensy