Überarbeitungen in wissenschaftlichen Arbeiten kenntlich machen

Hallo zusammen,

ich habe eine ganz dringende Frage: wie macht man normalerweise kenntlich, dass es sich bei einem Dokument im wissenschaftlichen Kontext (Studium) um eine (leicht) überarbeitete Version handelt?

Ich wollte der Sache auch einen eigenes Abschnitt oder Kapitel widmen, wo kurz auf alle geänderten Stellen eingangen wird. Wo soll ich diese Hinweise idealerweise unterbringen? Einleitung? Extra-Kapitel? … Gibt es da Konventionen?

Vielen Dank im Voraus!

MfG

Hallo Gnadenbrot (klingt aus dem Namen Verzweiflung:smile: ?

Da sehe ich kein großes Problem drin. Nehmen wir mal als Beispiel einen wissenschaftlichen Aufsatz aus einem wissenschaftlichen Sammelwerk. Hinweis: Den Artikel gibt es wirklich, er stammt aus dem Quellenverzeichnis meiner eigenen Diplomarbeit aus dem Jahr 2002. Ich gehe aber mal davon aus, dass sich an den Standards der Zitier-Regeln für geisteswissenschaftliche Arbeiten (aus diesem Kontekt stammt es) nichts geändert hat:

Bucher, Hans-Jürgen [2000]: Publizistische Qualität im Internet. Rezeptionsforschung für die Praxis. In: Online-Journalismus. Perspektiven für Wissenschaft und Praxis. Hrsg.: K.-D. Altmeppen, H.-J. Bucher, M. Löffelholz. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag. S. 153 – 172.

Ich gehe mal davon aus, dass der Autor selbst die Überarbeitung vorgenommen hat. Dann ist es zu aller erst zunächst mal eine zweite Quelle. Stammt diese aus dem gleichen Jahr, so gilt die Konvention, dann hinter die Jahreszahl einen Kleinbuchstaben zu setzen, also [2000b]. Damit ist schonmal zitiermäßig sichergestellt, dass es nicht der absolut identische Text ist, der nur „versehentlich“ zweifach als Quelle benannt wird.

Ich könnte mir vorstellen - und dies ist jetzt tatsächlich nur meine eigenen Meinung und entstammt nicht den Vorgaben, die ich selbst von meiner Uni damals erhalten habe - dass man auf die Überarbeitung zusätzlich noch hinweisen kann, in dem man in eckigen Klammern darauf hinweist, dass es sich um eine redigierte Fassung handelt. Ich würde es daher so machen wie folgt, gehe aber davon aus, dass die Kenntlichmachung in der Jahreszahl an sich schon ausreicht:

Bucher, Hans-Jürgen [2000b]: Publizistische Qualität im Internet. Rezeptionsforschung für die Praxis [redig. Fassung]. In: Online-Journalismus. Perspektiven für Wissenschaft und Praxis. Hrsg.: K.-D. Altmeppen, H.-J. Bucher, M. Löffelholz. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag. S. 153 – 172.

Viele Grüße
hensy

Hallo Henning,

vielen Dank für die Antwort, aber ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt und entschuldige mich dafür! Es ging mir eigentlich darum, wie ich mein eigenes Werk (auch wenn es nur ein kleines ist) so kennzeichne, so dass andere sofort erkennen können, dass dies eine eine neue Fassung darstellt! Und die zweite Frage war, wo ich in meiner Arbeit am besten auf überarbeitete Stellen hinweise, damit die Leser, die die Erstfassung schon gelesen haben wissen, was sich geändert hat und nicht alles von vorne bis hinten nochmal durchgehen müssen!

VG
Gnadenbrot (ja, auch Verzweiflung)

Vorwort zur überarbeiteten Fassung
Moin, Verzweifelter,

in überarbeiteten Büchern findet man oft (noch vor dem Inhaltsverzeichnis) ein Vorwort zur überarbeiteten Fassung, auch Anmerkungen, Bemerkungen zur Neubearbeitung etc. genannt.
Die Überarbeitung wird unterschiedlich detailliert dargestellt, es können bestimmte Kapitel erwähnt werden oder lediglich grobe Themenbereiche. Bisweilen wird auch begründet, aus welchen Gründen die Neubearbeitung erfolgte.

Nicht resignieren, redigieren! :wink:
Pit

P.S.: Das Wort „Neubearbeitung“ oder ein Synonym dazu kannst Du auch schon auf dem Titelblatt unterbringen.