Überbauung und Abriss

Sehr geehrte Expertinnen und Experten,

ich bräuchte Rat zum in der Überschrift genannten Thema.
Ein Grundstück mit Bestandsimmobilien (ein Wohnhaus und zwei „Scheunen“) soll erworben werden.
Alle drei Gebäude sollen abgerissen und durch ein neues Haus ersetzt werden.
Bei der Sichtung der Grundstückspläne ist nun aufgefallen das die Grundstücksgrenze vom Nachbarn überbaut wurde. Das überbaute Gebäude bzw die Überbauung der Grundstücksgrenze an und für sich stellt prinzipiell kein Problem dar.
Leider teilt sich jedoch eben dieses Gebäude eine Wand mit einer der abzureißenden Scheunen.
Ich bin nun auf der Suche nach einer geeigneten herangehensweise, Tipps und rechtlichen Grundlagen die solche Angelegenheiten regeln.
Ich gehe davon aus das die „abreißende“ Partei für Sicherungsmaßnahmen der benachbarten Gebäude verantwortlich ist. Ist die auch in diesem speziellen Fall zutrefend?
Was muß/sollte/kann in diesem Fall noch zum tragen kommen?

Mit bestem Dank und Gruß T

Hallo,

Dass das zulässig ist, wurde geprüft?

Welche Absprachen zwischen den Nachbarn gab es seinerzeit? Das könnte wichtig sein. (Ein Beseitigungsanspruch ist wohl verjährt.)

Das sehe ich auch so. Auf Deiner Seite darf nichts gesehen, was das Gebäude des Nachbarn beeinträchtigen könnte.

Egal wer hier „recht hat“, es sollte eine Lösung angestrebt werden, die die Basis einer guten und langen Nachbarschaft sein kann.
Nichts ist schlimmer als ein jahrzehntelanger Nachbarschaftsstreit. Meist gibt es keine Gewinner dabei.

Gruss
Jörg Zabel

3 Like

Man wird hier voraussichtlich über die Regelungen zur so genannten Kommunwand gehen müssen, die im Nachbargesetz des jeweiligen Bundeslandes zu finden sind, wenn hier keine individuellen Regelungen über ein Baulast getroffen worden ist.

Man müsste zudem mal die ganze Historie dieser Wand aufdröseln, wer wann was an der Wand auf ggf. welcher rechtlichen Grundlage gemacht hat.

Ein Wegreißen der Wand in Wildwest-Manier geht auf gar keinen Fall! Im Sinne guter künftiger Nachbarschaft sollte hier auf jeden Fall eine einvernehmliche Regelung gefunden werden.

Hallo,
hast Du auch mal ueber die bewegliche Grundstuecksgrenze nachgedacht? Der Nachbar koennte sein Grundstueck unter seiner Scheune kaufen, fuer Bodenpreis plus Vermessungs-und Umschreibekosten, darueber mal verhandelt?
Gruss Helmut

1 Like

Darüber könnte man nachdenken, das löst aber das mögliche Problem beim Abriss nicht.

1 Like

Doch,
vermutlich doch, wenn die entscheidende Mauer eben nicht abgerissen wird, sondern gekauft. Jedenfalls soll die Idee zum Problem.

Ähm …

Soll auch noch der Grundstücksbereich mit der Scheune vom Nachbarn dazu gekauft werden, oder wie?

Vielen Dank schon mal für die zahlreichen Antworten und damit verbundenen Ansätze.
Das der Nachbar das Grundstück „unter der Mauer“ kauft, wird denke ich nur wenig zielführend sein.
Ich bin da auf etwas gestoßen das meine Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat.
Vielleicht kann jemand in der Runde etwas dazu sagen.
Es heißt hier sinngemäß:

Das derjenige auf dessen Grundstück eine Grenzwand steht, der alleinige Eigentümer dieser Wand ist

Weiter heißt es:

„Der Eigentümer einer Grenzwand ist grundsätzlich berechtigt, diese abzureißen. Für eine nach dem Abriss erforderliche Außenisolierung des Nachbargebäudes ist der Eigentümer der Grenzwand nicht verantwortlich. Da eine Grenzwand die Grenze nicht überschreitet, ist sie nämlich keine Grenzanlage. Infolgedessen ist ihr Eigentümer im Verhältnis zu seinem Nachbarn nicht verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Grenzwand zu erhalten.“

Dies würde ja quasi bedeuten das man nicht nur nicht aufpassen muss das die Grenzwand nicht beschädigt wird, sonder das man berechtigt wäre diese direkt abzureißen.

Gruß T

Wenn du für die restlichen Jahre deines Lebens (oder des Nachbarn, je nachdem, wer kürzer lebt) Nachbarschaftskrieg haben willst, dann kannst du auch mit dem Kopf durch die Wand gehen, natürlich.

Viel Glück!

2 Like

Hallo,

Man stösst auf Vieles, wenn man sucht, ob es immer das Richtige ist, das ist die grosse Frage. Manchmal sieht man dabei nur das, was man sehen möchte und übersieht das Andere.

Wenn es denn eine Grenzwand ist. Es könnte auch eine Nachbarwand sein, dann sieht de Sache anders aus. (Was steht da jetzt? eine gemeinsame Wand für beide Gebäude? Zwei Wände nebeneinander?)
Zuerst sollte hier die die Geschichte der Gebäude geklärt werden, es könnte Absprachen geben, die auch für einen Erwerber gelten…
Danach ist das Einvernehmen mit dem Nachbarn wichtig.

„Erst schiessen und dann fragen“ mag zwar im verfilmten Wilden Westen manchmal zum Ziel führen, unter Nachbarn, die noch viele Jahre miteinander leben müssen ist es nicht empfehlenswert.

Aber es sollte Jeder tun, was er/sie für richtig hält.

Gruss
Jörg Zabel

1 Like