Sehr geehrte Expertinnen und Experten,
ich bräuchte Rat zum in der Überschrift genannten Thema.
Ein Grundstück mit Bestandsimmobilien (ein Wohnhaus und zwei „Scheunen“) soll erworben werden.
Alle drei Gebäude sollen abgerissen und durch ein neues Haus ersetzt werden.
Bei der Sichtung der Grundstückspläne ist nun aufgefallen das die Grundstücksgrenze vom Nachbarn überbaut wurde. Das überbaute Gebäude bzw die Überbauung der Grundstücksgrenze an und für sich stellt prinzipiell kein Problem dar.
Leider teilt sich jedoch eben dieses Gebäude eine Wand mit einer der abzureißenden Scheunen.
Ich bin nun auf der Suche nach einer geeigneten herangehensweise, Tipps und rechtlichen Grundlagen die solche Angelegenheiten regeln.
Ich gehe davon aus das die „abreißende“ Partei für Sicherungsmaßnahmen der benachbarten Gebäude verantwortlich ist. Ist die auch in diesem speziellen Fall zutrefend?
Was muß/sollte/kann in diesem Fall noch zum tragen kommen?
Mit bestem Dank und Gruß T