Überdimensionales Verkaufsschild vom Makler

Hallo,

Momentan ergibt sich bei uns folgende Situation:
Das Haus in dem wir seit 20 Jahren wohnen, soll nun verkauft werden. Der betagte Vermieter hat nun einen Makler beauftragt, der sich das Haus auch schon angeschaut hat etc.

Dieser hatte uns dann darüber informiert, dass er den Verkauf zunächst so angehen möchte, dass er ein Verkaufsschild anbringt. Wir haben dem zugestimmt, da wir möchten, dass alles friedlich abläuft.
Jetzt kam der Makler heute zu uns und hat ein überdimensionales Verkaufsschild auf die Wiese vor unserem Haus abgestellt. Das Teil ist ca. 3m breit und geht 1,50m in die Höhe. Ist also definitiv nicht zu übersehen. Auch von unserer Seite, wenn man aus dem Fenster schaut, sieht man kaum noch die Straße, sondern nur noch das Schild.(siehe Bild)Wir hatten dem Anbringen zwar zugestimmt vorher, allerdings wusste wir da nicht, dass es so unglaublich groß sein soll.

Wir stellen uns jetzt die Frage, ob das so in Ordnung ist oder ob wir dagegen vorgehen können, dass zumindest die Größe etwas schrumpft.
Wir haben an sich nichts gegen ein Schild. Aber es sollte eine „normale“ Größe haben und möglichst nicht unsere Sicht einschränken.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für alle Antworten.

Als Vermieter würde ich antworten, dass das Schild zu rd. 50% von den Pflanzen verdeckt wird und die eigene Inneneinrichtung (Vorhang, Pflanzen) mehr Aussicht verdeckt als das Schild. Und ich würde wohl auch fragen, worin genau das Problem besteht, genau diesen Ausschnitt der Straße bzw. des gegenüberliegenden Hauses nicht mehr sehen zu können.

Mal rein praktisch muss das Schild im übrigen ja auch eine gewisse Größe haben, damit nicht nur dessen Existenz, sondern auch dessen Aufschrift aus einem fahrenden PKW heraus wahrgenommen werden kann.

Aber so rein rechtlich: wenn das Grundstück, auf dem sich das Schild befindet, Euch gehört bzw. von Euch mit alleinigem Nutzungsrecht gemietet wurde, könnt Ihr Euer Einverständnis auch zurücknehmen.

Gruß
C.

Doch, fragt mal bei der Gemeinde nach ob das Riesenschild überhaupt eine Genehmigung hat dort zu stehen ! Wetten es hat keine ?

MfG
duck313

3 Like

Und was würdest du antworten, wenn es dich persönlich beträfe?
Ein 4,5m² großes Schild sehe ich eigentlich immer an Schrottimmobilien.
Generell halte ich von Werbeplakaten an Straßen nichts. Betrifft übrigens ebenfalls die aktuelle Wahlwerbung. Ich registriere da maximal die Grundfarbe des Schildes.

Ich kann mich nicht erinnern, dass das die Frage lautete „wie findest Du das Schild und würdest Du es gerne behalten?“.

Auch das ist sicherlich für eine andere Frage interessant, aber hier ging es ja darum, ob man als Mieter (legal) etwas gegen das Schild unternehmen kann und da lautet die Antwort erst einmal: „wenn das Schild nicht auf Eurem Grund und Boden steht (Eigentum oder gemietet) und es den Mieter nicht erheblich bzw. unangemessen benachteiligt, nichts“.

Dem Vorschlag von @duck313 kann man folgen, aber nach den örtlichen Gegebenheiten erscheint es mir unwahrscheinlich, dass das Schild auf öffentlichem Grund steht. Zumindest von einer Gemeinde las ich mal, dass dort die Schilder, auf denen die Vermarktung/der Verkauf durch einen Makler beworben wird, aber das ist keine generelle (=landes-/bundesweite) Regelung.

hi,

der Zaun und der Gehweg sind für dich keine Anhaltspunkt für eine Grundstücksgrenze?
ich frag nur mal, könnte man leicht übersehen.

Die Leuchte oder der Mast ist auch so ein Detail, was ich zwar nicht ausschließlich, aber eben doch eher auf der öffentlichen Seite verorten würde.

grüße
lipi

1 Like

Den habe ich für die Zuwegung zum Haus gehalten, aber tatsächlich scheint es sich ja um ein Grundstück der Gemeinde zu handeln:

Dann kann man den Weg natürlich gehen und schauen, was dabei herauskommt (wobei es dann schon verwundert, dass der Vermieter überhaupt gefragt hat, ob der Fragestellerin das Schild recht ist). Die Frage ist, ob dann alles besser wird oder ob das Schild dann am Ende vor dem Zaun und damit ggfs. außerhalb der Mietsache steht.

Gruß
C.