Übere längere Zeit nicht krankenversichert

Hallo,

Wie ist es wenn man lange zeit keine Beschäftigung gehabt hat auch keine Unterstützung der Staat in Anspruch genommen hat und deswegen auch nicht krankenversichert war, und jetzt einen Aushilfsjob (420,00€) in Aussicht hat, mit der Krankenversicherung ? Muss man generell die Beiträge nachzahlen auch wenn man gar kein Geld hat? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!

Hallo Isbas,

ja, diese Verpflichtung gibt es bereits seit 2007. Wenn du zuletzt gesetzlich krankenversichert warst, musst du den Beitrag - etwa 150 € monatlich - zzgl. Säumniszuschlag nachzahlen. Anders wäre es nur, wenn du für die betreffende Zeit mit ständigem Wohnsitz im Ausland gelebt hättest.

Viele Grüße
oscar.

Kann ich nicht beantworten !!

Nicht kV geht nicht in D und somit werden die Beiträge wohl nachentrichtet werden!!

MfG. Thomas. Wolter

Hallo,

ja grundsätzlich wird die Kasse die Nachzahlung verlangen, mind. in Höhe des Mindestbeitrags.

Die Kasse wird natürlich auch fragen, warum man keine Untestützung in Anspruch genommen hat, wenn man kein Geld hat.

Was mich noch mehr beschäftigt: Ist der Job wirklich mit KV ? 2013 wird die Minijobgrenze auf 450 EUR angehoben, im Minijob wäre keine KV dabei !

Viel Glück

Barmer

Hallo,

der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Dafür benötigt er eine aktuelle Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse.
Diese Krankenkasse benötigt aber einen Nachweis über die bisherige Krankenversicherung. An dieser Stelle wird die Lücke immer auffallen.

Wenn man verheiratet ist, kann man kostenlos über den Ehegatten versichert werden. Sonst kann man bis zum 23. Geburtstag kostenlos über die Eltern versichert werden (Schüler und Studenten bis zum 25. Lebensjahr).
Wenn diese beiden Varianten nicht möglich sind, sind die Beiträge nachzuzahlen (frühstens ab April 2007). Es fallen pro Monat 5% Säumniszuschläge an (also 60% pro Jahr). Eine schnelle Klärung ist daher sehr sinnvoll.

Gruß

RHW

Hallo,
also esgibt da bestimmte Regeln -zumindestens seit2009

  1. Jeder muss kranken- und Pflegeversichert sein !

Du musst also wieder in eine KV - entweder private PK oderbesser gesetzliche GK .
Kommt drauf an wie alt du schon bist - wenn du schon mal in einer Krankenversicherung warst in Deutschland muss diese dich in der Regel wieder aufnehmen. Ob du die evtl. teuren Beiträge bezahlen kannst ist dabei zweitrangig . notfalls musst du zum Sozialamt - die bezahlen deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
MfG rudi 44

Hi,

Seit 2007 gilt Versicherungspflicht.
Wer keinen Beitrag bezahlt hat für eine Dauer, und nicht Krankenversicherte ist, der darf Beiträge für diese Dauer nachzahlen, da es krankenversicherungspflicht gibt.

Die kV verlangt die Beiträge ganz einfach nach.

Hallo Isbas

Ja das stimmt, bitte mit der letzten Kasse in Verbindung setzen, diese hat die Möglichkeit die säumigen Beiträge zu stunden, oder zu reduzieren.

Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo,
mit einer Beschäftigung diesen Umfangs entsteht keine Sozialversicherungspflicht. Keine gesetzliche Krankenkasse kann Sie auf dieser Basis versichern. Die Frage nach einer Nachzahlung stellt sich daher nicht. Eine Beschäftigung ist erst dann versicherungspflichtig, wenn sie vom Umfang her für die Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen würde (die genauen Grenzen dafür lassen sich im Internet nachlesen). Darunter wird immer angenommen, es handelt sich um eine Nebentätigkeit. Basis für die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch immer das Einkommen, von dem man seinen Lebensunterhalt bestreitet. Das kann Einkommen aus Beschäftigung oder Selbständigkeit oder Mieteinnahmen oder Vermögen sein. Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung hat man jedoch nur nahtlos aus der Familienversicherung (z.B. bei Eltern oder Ehegatten) mit Berufsstart heraus oder durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (siehe oben). Ich gehe daher davon aus, dass Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung verwährt bleibt.
Gruß
Karsten

Hallo,wenn man keine Leistungen in Anspruch genommen hat und nirgends versichert war, muss man auch nichts nachzahlen. Die Pflichtversicherung beginnt dann bei einer gesetzlichen KK mit der Aufnahme einer kv_pflichtigen Tätigkeit.

VG
ayro

Wie ist es wenn man lange zeit keine Beschäftigung gehabt hat
auch keine Unterstützung der Staat in Anspruch genommen hat
und deswegen auch nicht krankenversichert war, und jetzt einen
Aushilfsjob (420,00€) in Aussicht hat, mit der
Krankenversicherung ? Muss man generell die Beiträge
nachzahlen auch wenn man gar kein Geld hat? Für eine Antwort
wäre ich sehr dankbar!!

Hallo Isbas,

Aufgrund der Krankenversicherungspflicht sind die Beiträge bis jetzt dann zu zahlen. Ansprechpartner ist Ihre letzte Krankenversicherung. Persönlich mit Termin vorsprechen, versuchen zu verhandeln und die persönliche finanzielle Situation darstellen. Ratenzahlung ist eigentlich generell möglich, evtl. Stundung bis sich Ihre finanzielle Situation wieder gebessert hat.
Viel Glück!

MfG -Leo!

Antwort ist ganz einfach.

Laut dem Gesetz müssen Sie die Beiträge ab 2009 in die PKV oder GKV wo Sie zuletzt versichert waren nachzahlen.

hallo,
wenn sie versicherungspflichtig werden, zahlenm sie ab dem moment beiträge…keine nachzahlungen.
es sei denn man stellt fest, dass sie schon früher hätten beiträge zahlen müssen, stichwort: schwarzarbeit.
ansonsten geht alles seinen rechtlichen weg

Hallo Isbas,

sorry fürdie sehr verspätete Antwort.

In Deutschland besteht „Krankenversicherungspflicht“. Dies bedeute : Ob man will oder nicht, wann muss in einer Krankenkasse angemeldet sein und dann auch die monatlichen Beiträge zahlen. Auch wenn man gesund ist. Für die zurückliegende Zeit musst du also deiner letzten Kasse die monatlichen Beiträge nachzahlen. Eventuell in Raten. Erkundige dich vorzeitig bei deiner letzten Kasse darüber. Denn nichts tun verschlimmer die Lage nur. Die Beiträge häufen sich ununterbrochen an und sind irgendwann unheimlich viel.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,

jeder ist verpflichtet sich zu versichern. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das bei wenig Einkommen die Krankenkasse die Beiträge rückwirkend nachfordert.
Übrigens wenn man sich wieder versichert muss man zu der Krankenkasse, bei der man zuletzt versichert war.
Ohne Vorversicherung wird Dich keine andere aufnehmen.
Gruß Franjo