Hallo armer Hund, hier mußt Du PERSÖNLICH bei der Bank nach der gesetzlichen Grundlage fragen, weshalb Dir das Einspruchsschreiben nicvht weitergeleitet werden darf, anderfalls kannst Du Die Bank auf Auszahlung verklagen. Aber letztendlich hilft hier nur ein Anwalt weiter, weil kein Aussenstehender Einblick in die tatsächlich Sachlage bekommen kann.
Gruß Rolli
Hab jetzt für morgen einen Termin beim Anwalt, geht wohl wirklich nicht anders…
Vielen, vielen Dank an Euch alle für die guten Tips und die Zeit die ihr für mich geopfert habt. Dangschee
Hallo "Armer Hund " !!!
Einen Anwalt kannst du natürlich nehmen, ABER:
Bedenke die hohen Kosten ! Die Rechtschutz, sofern
du eine hast, schließt fast immer Immobilien-
Angelegenheiten aus !
Ich würde wie folgt vorgehen:
Schreibe schriftlich- nicht per Email - an den
Vorstand der Bank und verlange die Herausgabe
des Einspruchs deiner Freundin. Falls die Bank
sich weiterhin weigert, verlange eine Begründung
für die Verweigerung.
Zweitens : Erkläre der Bank unmissverständlich, dass
du die einseite Änderung deiner Freundin auf keinen
Fall anerkennen wirst. Bestehe auf die Einhaltung
eurer gemeinsamen Erklärung.
Das ganze mit einer Frist von ca. 14 Tagen versehen.
Sollte danach immer noch keine befriedigende Antwort
der Bank vorliegen, wende dich an die Bankenaufsicht
oder besser erst mal an einen kostenlosen Berater
von deinem zuständigenen Verbraucherschutzverein.
Viel Erfolg !
Hartmut
Sehr geehrter Armer Hund,
in der Tat ist das ein Fall für einen Anwalt. Der Zinsverlust für 2 Monate beträgt bei 65.000 EUR gerade einmal ca. 100,00 EUR unter einer Verzinsung von 2%. Diesen Schaden kann man natürlich demjenigen in Rechnung stellen, der sich rechtswidrig einer Verteilung der Gelder in den Weg stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt
sorry, aber jetzt weiss ich auch nicht mehr weiter. Da kann man m.E. nur noch klagen (Anwalt aufsuchen).
Nimm Dir einen Anwalt
Hallo, ArmerHund,
keine Bank der Welt läßt sich vor den Karren spannen, wenn es im Privatbereich von Geschäftspartnern = Kunden Probleme und Unstimmigkeiten gibt. Ich kann dir nur raten, was du nicht hören willst: nimm dir einen Anwalt oder gibt deiner Ex, was sie will.
Sorry, aber du brauchst keinen Banker, du brauchst einen Juristen.
Viele Grüße
Wolfgang
Hallo ArmerHund,
da bin ich leider auch überfragt. Ist eher ein juristisches Thema. Verstehe allerdings die Bank nicht, warum Sie verweigert Dir das Schreiben zur Verfügung zu stellen.
Aus meiner Sicht sollte die Bank, sofern es derzeit keine Einigung gibt, das Geld wenigstens auf einem Tagesgeldkonto parken. Da gibt es dann wenigstens ein paar Zinsen.
Sorry, dass ich nicht weiterhelfen konnte.
Weiterhin viel Erfolg.
mfg Sondey
Hallo Zusammen,
um das Thema abzuschließen…
Ich war heute beim Anwalt, er fordert die Bank auf, innerhalb von zwei Wochen zu überweisen, da ja eine Erklärung vorliegt für die es rechtlich auch keine Widerrufsfrist gibt.
Ich danke allen nochmal ganz herzlich.
Liebe Grüße
(Hoffentlich bald nicht mehr-) ArmerHund
Hallo,
es ist so, die Bank darf das Schreiben nicht aushändigen, da es nur für die Bank bestimmt ist.
Ich würde der Ex einen Brief schreiben und anbieten, dass man sich zusammensetzt, um einen Weg zu finden, der für beide Parteien akzeptabel ist. Sollte Sie damit nicht einverstanden sein oder sich nicht melden, dann würde ich ihr mitteilen, dass Du einen Anwalt nehmen wirst und Sie für die Kosten in Regress genommen wird.
Sollte sie dann immer noch nicht reagieren, dann bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten