Hallo Zusammen,
habe einen schwierigen Fall.
Wir haben unser Haus für 285.000 Euro verkauft, nach Ablösung der Restdarlehen liegen bei der Bank nun seit 2 Monaten 65.000 Euro zinslos. Ich hatte eine Erklärung eingereicht in welchem Verhältnis der Restbetrag ausgezahlt werden soll. (mit meiner Ex-Freundin so abgesprochen und von beiden unterschrieben)…
Aber wenn es ums Geld geht…
Meine Ex-Freundin hat nachträglich Einspruch über einen Anwalt eingelegt und will mehr. Sie antwortet seitdem auf kein Mail, SMS und lässt sich telefonisch verleugnen, da ich nicht mal weiß, was sie genau will. Die Bank sagt mir, dass Sie mir das Einspruch-Schreiben nicht weiterleiten darf. Und das Geld zahlt sie erst aus, wenn eine gleichlautende Erklärung von uns beiden vorliegt…
Ich bekomme also weder eine Info von meiner Bank noch von meiner Ex, was Sache ist.
Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass die Bank mir das Schreiben mit der veränderten Forderung nicht aushändigen darf? Hat jemand einen Tipp, wie ich vorgehen sollte? (Außer „Nimm Dir einen Anwalt“)
Vielen Dank für eine schnelle Hilfe
Es gibt keine Alternative zu „Nimm Dir einen Anwalt“.
Einfach deshalb weil die Bank eine übereinstimmende Erklärung braucht und weil die Bank keine Erklärungen eines ihrer Kunden an andere Kunden weitergeben darf.
Ein Anwalt kann aber zu Gericht gehen und eine Erklärung der „Gegenseite“ anmahnen und anfordern. Er kann auch mit Fristsetzung Zinsen oder weitergehende Schadensersatzansprüche für Dich geltend machen.
Es macht auch keinen Sinn selber wie auch immer rumzustümpern. Wenn Deine Ex rumzickt und Vereinbarungen nicht hält und die Kommunikation verweigert dann ist der normale Weg von Mensch zu Mensch halt versperrt.
Das einzige was Du ohne Anwalt tun kannst ist halt der normale Schriftverkehr. Einen Brief schreiben, darin ein Frist setzen, auf Konsequenzen hinweisen und das Ganze per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Aber, wie gesagt, ein Anwalt kann das besser und kommt schneller zu einem Ergebnis.
Hallo Detlef,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Nachdem ich ja nicht einmal weiß, was sie genau will, wollte ich mir den Weg zum Anwalt eigentlich ersparen. Vielleicht geht es nur um einen Betrag, der geringer als Anwalts-oder Gerichtskosten ist.
Aber nochmal auf den Punkt: Ich bin doch nicht „irgendein“ Kunde, sondern Partner eines gemeinsam geschlossenen Vertrages…
Besteht da nicht ein gravierender Unterschied? Wir werden doch sonst auch über alles gemeinsam informiert was die Finanzierung betrifft…
Liebe Grüße
Oliver
P.S: Kennt jemand einen guten Anwalt in München/Umland, der auf solche Themen spezialisiert ist?
Hallo,
das Ihre Ex-Freundin nicht auf Ihre Kontaktaufnahmen reagiert, könnte daran liegen, dass ihr Anwalt ihr dazu geraten hat. Deshalb sollten Sie versuchen herauszubekommen, wer der Anwalt ist und Kontakt zu ihm aufnehmen. Eventuell hilft die Bank hier zumindest mit den Kontaktdaten weiter.
Wenn Sie das geschafft haben, wird es in Ihrem Fall hoffentlich voran gehen, da dem Anwalt ja ebenfalls daran gelegen sein sollte, die Angelegenheit für seinen Mandantin zu klären. Im Zweifel hilft eben doch nur, dass Sie sich ebenfalls einen Anwalt nehmen. Sicher ist sicher.
Viel Glück und freundliche Grüße
HYPOFACT - mein baugeld
Vielen Dank für die Antwort…
Auch das habe ich ergebnislos versucht, bei der Sparkasse zu erfragen…
Aber die freuen sich natürlich darüber mit unverzinstem Geld arbeiten zu können und sind wohl alles andere als an einer schnellen Lösung interessiert.
Es gibt also ohne Anwalt und Gericht keinen Weg von der Bank etwas zu meinem Guthaben zu erfahren?
Wenn ich Dich richtig verstanden habe ist die Finanzierung ja erledigt. Es handelt sich um den überschießenden Betrag und da besteht halt für die Bank kein gemeinsames Vertragsverhältnis mehr.
Aber wie dem auch sei. Wenn Du noch 14 Tage ins Land streichen lassen möchtest dann schreib das Einschreiben mit der Bitte um Klärung. Und wenn nicht dann geh zu einem Anwalt. Das wird jeder Anwalt vor Ort erledigen können und es wird (jedenfalls für die ersten Schritte) auch nicht die Welt kosten. Also schau ins Branchenbuch oder wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast lass Dir einen empfehlen - aber wahrscheinlich hast Du ja keine sonst würdest Du nicht fragen.
Du kannst auch schnell einen kompetenten Rat über http://www.deutsche-anwaltshotline.de oder vielleicht auch http://www.frag-einen-anwalt.de holen.
Hallo,
da kann ich fachlich leider nicht weiterhelfen, da es keine Frage zu einer Baufinanzierung ist.
Persönlich ist mein Rat: geh zu einem Anwalt und lass Dich dort beraten. Kostet zwar ein paar Euro, bringt aber mehr als hier im Forum zu fragen.
Gruss
Walter
Das ist wirklich schwierig. Und nein, es scheint hier wohl keinen anderen Weg zu geben, als über einen Anwalt zu gehen. Ob die Sache am Ende vor Gericht landet ist ja noch offen. Ihr Anwalt muss erstmal Ihre Ex-Freundin und die Bank anschreiben.
Wenn es keine Verpflichtung der Bank in irgendeiner Form gibt, mir die Informationen weiterzuleiten, werde ich wohl zum Anwalt gehen müssen… Zwei letzte Fragen: Ist es eigentlich normal, dass die Bank den kompletten Kaufpreis von 285000 Euro vom Käufer angefordert hat, obwohl ihr Anspruch inkl. Vorfälligkeitsentschädigung nur 220.000 für die Restdarlehen beträgt?
Und berechnet der Anwalt das Honorar auf Basis des Kaufpreises oder auf welcher Grundlage?
Das musst Du mit dem Anwalt vereinbaren. Aber eigentlich geht es ja nur um 65.000 Euro oder die Hälfte oder was Dir auch immer aufgrund der Vereinbarung mit Deiner Ex zu steht. Das ist die strittige Summe.
Hallo,
tut mir leid, aber das ist echt verzwickt.
Haben Sie schon versucht, mit dem Anwalt der Ex Kontakt auf zu nehmen. Der sollte doch erreichbar sein.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo,
ich weiß ja eben nicht einmal, wie der Anwalt heißt, da ich keine Auskunft von der Sparkasse erhalte…
Ja es ist leider so, ohne Anwalt gehts nicht.
Aber vielleicht geht es mit einer Haftunggsfreistellungserklärung: Die Bank soll Dir die Hälfte oder 40% auszahlen und Du unterschreibst, dass für den Fall, dass sie Dir zuviel ausgezahlt hat, weil die EX-Freundin von dem Richter in 3 Jahren Recht erhält, dass Du das zuviel Erhaltene an die Bank zurückzahlst.
Das sogenannte Einspruchschreiben kommt doch sicherlich von einem Rechtsanwalt, dann soll die Bank zumindest den Namen des RAs rausrücken und dann kann dein RA mit dem andenren korrespondieren.
Wer hat Euch eigentlich beraten,als ihr das Haus verkauft habt; man hätte doch gleich die Aufteilung des Übererlöses in den Verkaufvertrag mit hineinnehmen können und dann wäre die Anfechtung für die Freundin ungleich schwieriger.
Alles Gute!
Uwe Lehmann
Hallo,
die Frage kann ich leider nicht beantworten - außer, dass ich raten würde, einen Juristen zu befragen
mfg
Georg Pütz
Hallo, vielen Dank, das ist eine sehr gute Idee, aber ich denke wohl auch nur über einen Anwalt wird das richtig formuliert.
Beraten hat uns niemand beim Hausverkauf… Wir hatten bis vor drei Monaten noch einen Super-Kontakt, haben alle Kosten/Auslagen/Raten/Zahlungen der letzten elf Jahre aufgelistet und dann entsprechend eine Erklärung aufgesetzt und unterzeichnet. Und von einem Moment auf den anderen hat sie den Kontakt abgebrochen… Na, vielleicht ist sie ja jetzt auch mit einem Anwalt liiert, der Ihr über diesen Weg den Umgang mit mir verbieten kann…
Aber die Bank teilt mir ja nicht mal den Namen des Anwalts mit…
Hi, das hat mit Baufi wenig zu tun.
Ich nehme an, Sie haben ein gemeinschaftliches Konto und waren auch gemeinsam Schuldner. Die Bank muss beide Partner gleich und gemeinsam behandeln.
Um an die Informationen zu gelangen, können sie nur einen Rechtsanwalt beauftragen, der mit dem Rechtsanwalt Ihrer Freundin eine Klärung herbei führen wird. Ich schlage Ihnen eine Schlichtung (außergerichtliche Einigung) vor.
Viel Glück
Gruß PL:
PS. Es geht nach meinem Kenntnissstand nur mit Anwalt.
Hallo, meiner Ansicht nach, dürfte der über den Kaufpreis hinausgehende Betrag so verteilt werden, wie es im Grundbuch steht. Es sei denn es gibt anderweitige Vereinbarungen, weil ein Partner zu Beginn der Finanzierung zum Beispiel einen größeren Eigenkapitalanteil eingebracht hat oder der Kredit von einem in größerem Maße zurückgezahlt hat.
Das sollte dann ja dokumentierbar sein.
Es wird aber letztendlich wohl nichts anderes übrig bleiben, als Kontakt mit dem Rechtsanwalt deiner Freundin aufzunehmen. Die Adresse solltest du von der Bank ja wohl bekommen.
Ausserdem solltes du mit der Bank noch einmal reden, da es ja einen Betrag gibt, der wohl unstrittig ist. Sprich, den deine Ex dir ja jetzt schon zugesteht. Der könnte zumindest schon mal ausgezahlt werden. Es bleibt dann eine Restbetrag über den noch gestritten wird. Ausserdem wie sieht die Verfügungsgewalt über die Konten aus? Ist da was geändert worden? Oder kann jeder von Euch auf die Konten zugreifen? Hoffe hilft dir weiter.
Hallo,
Probleme und Unstimmigkeiten aus einer ehemaligen Beziehung darf sich die Bank nicht zu eigen machen und wird dies auch nicht tun. Bereits bei Abschluss des Kaufvertrages hätte man die Verteilung des Übererlöses notariell fixieren sollen. Es bleibt m.E. nur der Gang zum Anwalt. Wenn ich in der Bank zu entscheiden hätte, würde ich mit den uneinigen Parteien gar nicht weiter kommunizieren, sondern den strittigen Betrag beim Amtsgericht zur Verteilung hinterlegen. Dann muss das Gericht irgendwann entscheiden. Also einigt euch oder macht die Juristen reich. )
Sorry, da sehe ich keine schnelle Lösung
mfg
S. Heddinga