Überflugrechte im Ausland

hallo!

Wie verhält es sich bei Privatflugzeugen mit Überflugrechten im Ausland? Bisher nahm ich naiv an, dass man sich einfach bei der nähchsten Flugüberwachung melden würde und einfach drüber fliegen dürfte. Ich habe jedoch den Bericht von der Atlantiküberquerung in einem Ultraleichtflugzeug von Eppo Harbrink Numan gelesen und der hatte damit arge Probleme. Grönland wollte ihm die Überflugrechte zB verweigern.
Wie läuft das ab, wenn man ins Ausland fliegen möchte? In der EU kann man einfach drauflosfliegen, denke ich. Aber wie siehts darüberhinaus aus? Muss man da wirklich vorher jede Botschaft abklappern? Oder wer ist da zuständig?

Wie läuft das bei Fluggesellschaften? Bekommen die von den Ländern generelle Überflugrechte oder müssen die auch jeden einzelnen Flug melden?

Gruß
Paul

Hi,

nein, man kann nicht einfach in Hamburg losfliegen und dann sagen „Paris Tower hier bin ich“. Man muss den Flug anmelden. In Deutschland macht man das bei der DFS. Mittlerweile geht das online: https://secais.dfs.de/ Die DFS „bucht“ den Flug dann in einem System ein auf welches andere Länder zugreifen können. Ein Pilot hat mir mal gesagt „no news are good news“. D.h. wenn man nichts mehr hört ist der Plan so in Ordnung und man kann losfliegen und hat auch die Überflugrechte. Hat ein Land bedenken so erteilt es die Überfluggenehmigung halt nicht.

Bei den Airlines funktioniert das ähnlich, wenngleich der LH-Pilot nicht online geht, sondern die Airline das mit der Flugsicherung vorab ausgemacht hat. Die LH2014 aus Rio ist ja auch nicht einfach losgeflogen sondern musste auch angemeldet werden. Überflugrechte sind ferner im Chicagoer Abkommen geregelt: https://de.wikipedia.org/wiki/Chicagoer_Abkommen

Gruss
K

nein, man kann nicht einfach in Hamburg losfliegen und dann
sagen „Paris Tower hier bin ich“. Man muss den Flug anmelden.
In Deutschland macht man das bei der DFS. Mittlerweile geht
das online: https://secais.dfs.de/ Die DFS „bucht“ den Flug
dann in einem System ein auf welches andere Länder zugreifen
können. Ein Pilot hat mir mal gesagt „no news are good news“.
D.h. wenn man nichts mehr hört ist der Plan so in Ordnung und
man kann losfliegen und hat auch die Überflugrechte. Hat ein
Land bedenken so erteilt es die Überfluggenehmigung halt
nicht.

Das hört sich ja praktisch an.

Überflugrechte sind ferner im Chicagoer Abkommen geregelt: https://de.wikipedia.org/wiki/Chicagoer_Abkommen

aha! Hört sich auch praktisch an, zumal es von nahezu allen Staaten ratifiziert ist.

Artikel 5 klingt da aber eher nach „einfach losfliegen“:
Jeder Vertragsstaat erklärt sich damit einverstanden, daß alle nicht im planmäßigen internationalen Fluglinienverkehr eingesetzten Luftfahrzeuge der anderen Vertragsstaaten vorbehaltlich der Beachtung der Bestimmungen dieses Abkommens berechtigt sind, ohne Einholung einer vorherigen Erlaubnis in sein Hoheitsgebiet einzufliegen oder es ohne Aufenthalt zu durchfliegen, und dort nicht gewerbliche Landungen vorzunehmen, vorbehaltlich des Rechts des überflogenen Staates, eine Landung zu verlangen. Jeder Vertragsstaat behält sich jedoch das Recht vor, aus Gründen der Flugsicherheit zu verlangen, daß Luftfahrzeuge, die sich in unzugängliche Gebiete oder solche ohne genügende Luftfahrteinrichtungen begeben wollen, vorgeschriebene Strecken einhalten oder eine Sondererlaubnis für solche Flüge einholen."

„ohne Einholung einer vorherigen Erlaubnis in sein Hoheitsgebiet einzufliegen“
Klingt eindeutig; woraus ergibt sich dann aber, dass man die Flüge anmelden muss? Aus der Umsetzung in die nationalen Gesetze oder aus weiteren Artikeln? Oder hat das Anmelden nichts mit der Genehmigung zu tun, sondern soll einfach der Koordination des Verkehrs dienen?

In welchen Fällen werden Überflugrechte verwehrt? Im Falle von Eppo Harbrink Numan würde ja der Teil des Artikels 5 relevant sein, der sich mit Flügen „in unzugängliche Gebiete oder solche ohne genügende Luftfahrteinrichtungen“ beschäftigt.

Gruß
Paul

Hi,

ok, dann so rum: Innerhalb der Staaten die das Chicagoer Abkommen ratifiziert haben muss ein Flug nur aus Gründen der Koordination angemeldet werden. Jedoch ist das auch kein Freibrief: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/streit-um-uebe…

Für Regierungsmaschinen gilt das übrigens nicht, siehe: http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/iran-verw…

Gruss
K

Jedoch ist das auch kein Freibrief:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/streit-um-uebe…

Interessant; regelmäßiger Flugverkehr scheint also nicht einfach so stattfinden zu können, siehe dazu auch http://dieluftfahrt.blogspot.de/2007/11/berflugrecht…

Für private Flugzeuge, die die Strecke aber nicht regelmäßig fliegen, scheint es aber keine solchen Einschränkungen zu geben. In vielen Berichten zu weiten Flügen in (Ultra-)Leichtflugzeugen wie Ozeanüberquerungen und Weltumrundungen spielen die Überflugrechte aber immer wieder eine Rolle.
Das verhält sich vielleicht so ähnlich wie mir der Freizügigkeit außerhalb des Luftverkehrs in der EU. Theoretisch kann man ohne Restriktionen zB nach Frankreich umziehen. Ist man aber erstmal da, ereilen einen was weiß ich wieviele nationale Vorschriften zum Aufenthalt von Ausländern.

Das Chicagoer Abkommen ist aber wirklich ein tolles Abkommen, danke nochmal für den Hinweis darauf.

Gruß
Paul