Überflutetet Duplex-Garage - wer haftet für Schaden am Auto?

Vor 2 Wochen gab es bei uns abends Starkregen mit Hagel. Mein Auto stand in der Duplexgarage auf der Plattform unten und ich wähnte es sicher. Am nächsten Tag wurde ich von der Nachbarin informiert, dass mit meinem Auto etwas nicht stimmte. Tatsächlich war die Garage trotz verschlossenem Garagentor mit Wasser über einen Meter vollgelaufen. Die Plattformen waren wie meistens, von unseren Nachbarn nach unten gefahren. Nicht nur die Garage wurde geflutet, auch im Fußraum meines Autos stand dadurch ca. 10cm Wasser. Mein Auto ist nicht mehr angesprungen, weil vermutlich auch die Bordelektronik betroffen ist, bzw. durch Kriechstrom (ausgelöst durch die Feuchtigkeit) die Batterie geschädigt ist. Meine Fragen nun wären: Wer kommt für meinen Schaden auf, wer haftet? Wer entschädigt mich für den Wertverlust an meinem Fastneufahrzeug und dem wochenlangen Ausfall? Außerdem hat mein Auto in der Vergangenheit bereits Lackschäden durch Rost und Korrosion von der oberen Plattform abbekommen. Da mir niemand sagen kann, ob in der Zukunft die Garage nicht wieder voll Wasser läuft, oder die obere Plattform noch weiter durchrostet, habe ich keine Lust mehr, sie noch weiterhin zu nutzen. Kann mir jemand also sagen, ob ich die Miete mindern kann und wenn ja, um wieviel? Das Problem ist dabei nur, dass die Miete für das Haus und die Garage nicht einzeln aufgeteilt sind.

Hallo!

Obwohl das natürlich eher eine Frage für „Mietrecht“ wäre mal etwas angemerkt.

Eine mitgemietete Garage, die man aus Gründen des Autoschutzes nicht mehr nutzen kann, wäre ein Mietmangel. Also grundsätzlich könnte man das mindern.
Zur Höhe kann man wenig sagen. Da muss man sich beraten lassen.

Also für nachgewiesene Rostschäden von der Oberbühne auf das unten stehen Fahrzeug wäre der Vermieter verantwortlich.

Zum aktuellen Schaden:
Haften würde in jedem Fall die eigene Kfz-Versicherung (Teilkasko),die übernimmt Überschwemmungsschäden am Kfz. Es soll Neuwagen sein, also da wird man ja wohl mind. TK haben ?
Ob die aber Wertverlust deckt ? Es gibt keinen Schädiger, also nein. Und wenn Vermieter verantwortlich wäre, dann müsste er auch diesen Schadenanteil übernehmen.

Ob nicht auch der Vermieter, vertreten durch seine Gebäudehaftpflicht-VS haften muss ?

Bei Unwetter(Hochwasser) wohl nicht in jedem Fall, aber bei Hochsteigen von Grundwasser in der Unterfahrtgrube der Garage m.E. ja. Oder wenn Oberflächenwasser nach Normal- oder Starkregen in die Garage läuft und die Unterfahrt flutet.
Dagegen muss man m.E. vorsorgen. Entwässerung der Unterfahrt über Rückstauventil und/oder automatische Pumpen.

MfG
duck313

Vor 2 Wochen gab es bei uns abends Starkregen mit Hagel.

Fällt unter höhere Gewalt.

Mein
Auto stand in der Duplexgarage auf der Plattform unten und ich
wähnte es sicher. Am nächsten Tag wurde ich von der Nachbarin
informiert, dass mit meinem Auto etwas nicht stimmte.
Tatsächlich war die Garage trotz verschlossenem Garagentor mit
Wasser über einen Meter vollgelaufen. Die Plattformen waren
wie meistens, von unseren Nachbarn nach unten gefahren. Nicht
nur die Garage wurde geflutet, auch im Fußraum meines Autos
stand dadurch ca. 10cm Wasser. Mein Auto ist nicht mehr
angesprungen, weil vermutlich auch die Bordelektronik
betroffen ist, bzw. durch Kriechstrom (ausgelöst durch die
Feuchtigkeit) die Batterie geschädigt ist. Meine Fragen nun
wären: Wer kommt für meinen Schaden auf, wer haftet?

Wenn Du eine Vollkasko-, bzw. Teilkaskoversicherung hast,
schau einmal in die Vertragsbedingungen ob solche Schäden abgedeckt sind.

Wenn Du keine hast, musst Du wohl den Schaden selbst zahlen.

Wer
entschädigt mich für den Wertverlust an meinem Fastneufahrzeug
und dem wochenlangen Ausfall? Außerdem hat mein Auto in der
Vergangenheit bereits Lackschäden durch Rost und Korrosion
von der oberen Plattform abbekommen.

Also ist dein Auto eine sogenannte „Rostlaube“.

Mein Auto steht den ganzen Sommer im Freien und hat bis heut noch nicht das kleinste Fleckchen Rost angesetzt.

Gruß Merger

Hallo,

gibt es einen Syphon und eine Pumpe, die den Unterkasten deieser Doppelparkanlage trockenlegt ? Funktionierte die ? Würde mich an den Vermeiter wenden…

Kenne dieses Problem aus einem ehemaligen Wohnblock in dem ich wohnte, da sorgten Styroporschnipsel der Handwerker im ersten Sommer nach dem Neubau dafür , daß der Unterkasten etwas (aber nicht extrem) mit Wasser vollief.

MfG

Danke für die hilfreiche Antwort.

Noch ein paar Fragen:
Ein Rückstauventil oder eine Sicherheitspumpe gibt es nicht. Nur eine kleine Ablaufrinne vor dem Garagentor, die aber durch angespülte Blätter, Äste, Kleinteile, Unrat etc. restlos verstopft wurde. Ebenso wie sämtliche Gulli´s in unserem Straßenabschnitt, warum das Wasser ja bergab direkt in unsere Garage abgelaufen ist.
Würde ich als Mieter eine Nachrüstung einfordern, um den Garagenplatz abzusichern, kann mein Vermieter das doch sicher wieder auf mich umsetzen, oder?
Ebenso wie ich ja auch anteilig über die Nebenkostenabrechnung für die Gebäudehaftpflichtversicherung bezahlen muss.
Egal wie ich es dreh und wende, ich habe den Schaden und muss zahlen. Oder seh ich das falsch?

Schönen Gruß
Knittel