Übergabe der Steuerunterlagen nach Kündigung des Beraters

Guten Morgen. Ich weiß, meine Erklärungen zum Fall sind chaotisch, weil es mir nur um die Übergabe ging und ich eigentlich nicht so viel über die Zusammenarbeit schreiben wollte. Es ist schwierig, alles verständlich in geschriebene Worte zu fassen. Bis Ende 2017 habe ich alle Steuerangelegenheiten erledigt, aber wegen seines Umzugs einige Hundert Kilometer entfernt, hat er sich der Kanzlei anvertraut. Dort wurden ihm dann auch direkt neue Versicherungen verkauft. In der ganzen Zeit übergaben die nicht eine einzige USt-Voranmeldung an ihn. Es wurden lediglich die Beträge per WhatsApp, telefonisch oder gar nicht übermittelt. Erst nachdem das FA eine Pfändung auf seinem Konto hatte und wir keine Ahnung hatten, wofür, hab ich mich wieder eingemischt und dort nachgefragt, was da los ist und warum die Voranmeldungen nicht an ihn weitergeleitet werden bzw gemacht wurden. Es gab dann mehrere Anfragen von ihm und von mir und keine wurde beantwortet. Ich fand das alles sehr unprofessionell und aufgrund meiner von ihm erteilten Vollmachten wollte ich das nicht so hinnehmen. Mein Sohn befindet sich aus gesundheitlich Gründen in einer beruflichen Auszeit und die Kanzlei wollte bereits im letzten Jahr dieses auch dem FA mitteilen. Da das nicht geschehen war, hat das FA geschätzt. Das Problem da auch wieder… nicht ein einziges Schreiben kam bei uns an. Die Kanzlei hatte sich von ihm eine Vollmacht geben lassen, das sämtliche Schreiben des FA an die gehen. Das FA hat mir am Telefon bestätigt, dass Schreiben bzw Mahnungen auch dorthin gegangen sind. Von denen jedoch nicht eine Mitteilung an uns darüber. Seit Ende Dezember habe ich dann mehrere Telefonate und Schreiben mit dem FA geführt, um die Angelegenheit zu klären. Anfang Januar gab es ein Telefonat mit dem Herrn und meinem Sohn, welches mein Sohn auf Lautsprecher stellte und ich musste mich sehr zusammen reissen, um nicht ausfallend zu werden. Da war klar, wir müssen denen unbedingt kündigen und alle Vollmachten entziehen. Nur telefonische Erklärungen und wahrscheinlich aus guten Gründen nicht eine einzige schriftliche Aussage zu machen, geht gar nicht. Ich habe den Ordner durchgesehen und es gibt nicht eine Rechnung der Kanzlei über die getätigten Zahlungen an die. Finde ich auch schon wieder merkwürdig. Zu den mtl Zahlungen kam durchaus auch mal eine größere Summe, die gezahlt wurde. Sicherlich hätte mein Sohn da schon viel früher aktiv werden müssen. Er ist in seinem Job super, aber was Buchhaltung betrifft total überfordert. Es ist wieder etwas durcheinander geschrieben, aber vielleicht versteht man jetzt ein wenig unser Problem.

Viele Grüße
Anna 64

Ja, die Belege, die vorhanden sind, sind mit den Konten SKR03 kontiert und es gibt einen Ausdruck, der das Stapelbuchen belegt. Auf diesem Beleg sind aber keine Einzelsummen zu sehen. Von daher muss es Konten etc geben.

Viele Grüße
Anna64

Servus,

Ja, und die Einzelkonten plus SuSa könnte auch ein „Buchführungshelfer“ herausgeben, ohne dabei Beweismittel für unzulässige Tätigkeit zu liefern (mal abgesehen davon, dass er streng genommen keine Sachkonten selbst einrichten darf, sondern nur nach vorgegebenem individuellem Kontenplan buchen darf, aber an dieser Einzelheit wird sich keiner aufhängen).

Dass da nichts herausgerückt wird, ist erstmal unerklärlich - am Ende ist der gesamte Bestand in Panik gelöscht worden… Mach da ruhig weiter Druck, die Dokumentation der geleisteten und bezahlten Arbeit steht dem Auftraggeber zu.

Übrigens: Auch die Verwendung dieses prähistorischen Kontenrahmens wirft ein Licht auf die Bude, das gut zu den bisherigen Eindrücken passt.

Schöne Grüße

MM

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Nachdem das Paket hier angekommen war und ich gesehen habe, dass die Unterlagen unvollständig sind, habe ich direkt eine Mail dorthin geschrieben. Diese wurde auch gelesen, aber es wurde nicht darauf geantwortet. Das war mir im Grunde vorher schon klar. Deswegen habe ich das Geschriebene auch noch per Einschreiben verschickt und eine Frist bis Ende Februar gesetzt. Ansonsten gehe ich zum Anwalt. Die ganze Sache schlägt uns dermaßen auf den Magen und mittlerweile bin ich so wütend. Hätten die uns direkt nach Kündigung alles zurück geschickt, hätte ich die Angelegenheit auf sich beruhen lassen und es als Lektion gesehen. Nach der Kündigung kam ja auch keine Bestätigung und erst nachdem ich auch da mit Anwalt drohte, war der Herr in der Lage, mir schriftlich zu antworten, ihm würde eine Unterschrift fehlen und die hätten die USt II/2019 und III/2019 abgegeben. Als wäre es längst erledigt gewesen. Aber auch da keine Übersendung der Erklärungen. 2 Tage vorher hatte ich noch mit dem FA kommuniziert und es lagen keine Erklärungen vor. Die müssen die dann ja nach der Androhung mit Anwalt in aller Eile erledigt haben. Warum haben die das überhaupt noch gemacht, wenn denen eine Kündigung vorlag ? Ich verstehe die überhaupt nicht. Das habe ich ihn auch schriftlich gefragt, aber keine Antwort erhalten. Nun denke ich manchmal, ich würde sie am liebsten noch auf Schadensersatz verklagen für all diesen Ärger, die ganzen Säumniszuschläge, Mahngebühren und Vollstreckungskosten. Mir ist aber eigentlich nur wichtig, alle Konten etc zu bekommen, damit man da anschließen kann und Werte für folgende Abschlußerklärungen zu haben.

Wären sie nicht verpflichtet zur Herausgabe der Unterlagen gewesen, hätte ich mir allerdings den Weg zum Anwalt sparen können. Da wir das Recht in dieser Hinsicht auf unserer Seite haben, kann ich den Weg antreten, sollte ich bis Ende des Monats nichts von denen hören,

Viele Grüße
Anna64

Oje, du scheinst da an eine ganz komische Bude geraten zu sein. USt per whatsapp geht gar nicht. Was ich interessant finde, dass das Finanzamt die ganzen Bevollmächtigungen geschluckt hat.
Ich würde mir tatsächlich einen Anwalt nehmen. Wer weiß, was da in den letzten Jahren noch so gelaufen ist, wovon ihr gar nichts wisst. Übrigens rutscht der Score bei Krediten ins Tiefe, wenn das Finanzamt eine Pfändung ausspricht.
Ich bin wirklich gespannt, was das für ein Unternehmen ist. Magst du mir den Link per PN schicken?

Soon

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Ja, das mit dem Score und dem Schufaeintrag haben wir hier auch schon besprochen. Die ganze Geschichte hat viel Negatives hinterlassen und es gibt sehr wohl auch die Angst, dass wir bei unseren Recherchen auf etwas stoßen, von dem wir noch gar nichts wissen. Selbst die Versicherungsunterlagen meines Sohnes habe ich einem Unternehmen meines Vertrauens zur Prüfung übergeben. Das Vertrauen ist komplett zerstört. Trotz allem Ärger kann und möchte ich keine Namen nennen und keinen Link verschicken. Das hat ja auch was mit Datenschutz zu tun und Wut bzw Enttäuschung sind kein guter Ratgeber, nicht selbst etwas unrechtes zu tun.

Viele Grüße
Anna64

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Ich weiß, dass Datenschutz ein sehr beliebtes Wort geworden ist, spätestens seit der DGSVO, aber die Aussage ist Blödsinn hoch 10. Das hat genau Null mit Datenschutz zu tun, bei dem es um den Schutz persönlicher Daten geht. Steht übrigens im Artikel 1 DSGVO:

  1. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
  2. Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
  3. Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

Das kann möglicherweise mit einer Verleumdung oder übler Nachrede zu tun, falls du das doch nicht ganz so erzählt hast, wie es sich zugetragen hat, aber mit Datenschutz überhaupt nicht!

Gruß
Christa

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Der Datenübermittler muss nicht steuerlich bevollmächtigt sein. Somit prüfen die Finanzämter nicht, ob zwischen dem Datenübermittler und dem Steuerpflichtigen ein Vertretungsvollmacht o.ä. besteht.

Das meine ich nicht. Es gab doch Empfangsvollmachten, so wie ich das gelesen habe. Und da sind wir doch schon noch einen Schritt weiter, oder?

Soon

Oh ja, das hatte ich gar nicht mitgeschnitten. Das hätte dem Finanzamt auffallen können, aber wenn nicht, dürfte sich daraus auch keine Handhabe gegen das Finanzamt ableiten lassen.

Ich möchte einfach nur alle, uns zustehenden, Unterlagen bekommen, um damit weiter arbeiten zu können und alles Erforderliche in die Wege leiten zu können. Es ist mir nicht daran gelegen, Namen zu nennen oder gegen das FA vorzugehen, die mich im übrigen in den letzten Wochen sehr unterstützt haben. Es ist meine persönliche Einstellung von Datenschutz, auch wenn die Definition in der DSGVO eine andere ist. Sollte es in unserem Fall nicht positiv enden, kann ich mir immer noch, nach Absprache mit meinem Anwalt, überlegen, ob ich die Kanzlei öffentlich benenne.

Bei der gewerblichen Tätigkeit einer natürlichen Person sind viele „gewerbliche Daten“ (zum Beispiel die EÜR) direkt auch „personenbezogene Daten“.

Pippi Langstrumpf, „ich mach’ mir die Welt, wie sie mir gefällt“?

Du kannst es nennen, wie du möchtest, aber es hat immer noch NICHTS mit dem Datenschutz zu tun, auch wenn du es noch so oft wiederholst.
Mir ist es auch schnurzpiepegal, ob du die Kanzlei nennst oder nicht, aber hör bitte auf, Begriffe einfach falsch zu benutzen! Danke!

Es ging in diesem Fall um die Nennung einer Kanzlei bzw. deren Homepage, die werden die EÜR kaum auf der Homepage veröffentlicht haben. :wink:

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Ja, und wie mir gerade auffällt, war DSGVO hier in einem ganz anderen Kontext benutzt worden, als ich dachte.

Ich dachte, es ging im lückenlöse Herausgabe aller Daten, die die Kanzlei von der Tätigkeit des Sohnemanns vorliegen hat.

Ich dachte, man wolle die Herausgabe nicht über „…weil die ähnlich wie ein Steuerberater gearbeitet haben“ legitimieren, sondern „weil das alles / meist auch persönliche Daten meines Sohnemanns sind, die sie da speichern“.

Im Übrigen: Sind diese Daten nicht auch Eigentum dessen, der die Erstellung beauftragt und bezahlt hat?

Also Christa, ich weiß nicht, welchen Auftrag du hier im Forum erfüllst, aber du brauchst nicht beleidigend werden. Lese diese Beiträge doch einfach nicht. Schont auch deine Nerven und unverständlich für mich, wie man sich so aufregen kann. Ich habe dich nicht persönlich gefragt, sondern mich suchend auf meine Antwort an viele gewandt. Wenn ich alles wüsste, hätte ich das nicht brauchen.

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Oh je… ich weiß, dass die Daten meines Sohnes nicht auf deren Homepage veröffentlicht sind.

Genau…, es geht einzig um die Herausgabe aller Daten meines Sohnes.

Auf den Kommentar von Christa auf die DSGVO bin ich nur eingegangen, weil sie den in ihrer Belehrung genannt hat.

Oh je… ich hätte nicht gedacht, dass meine Anfrage hier so schwierig ist und ich mich beleidigen lassen muss.

Du meintest also doch die Pflicht, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Sohns nach DSGVO von der Kanzlei herauszugeben sind?
Das wäre dann von Christa missverstanden worden. Von mir aber nachher auch, obwohl zuerst richtig.

Nein…das habe ich nicht gemeint. Ich wollte einfach nur wissen, ob die Kanzlei, wie auch ein Steuerberater, zur Herausgabe aller Unterlagen verpflichtet ist. DSGVO kam nur ins Spiel, weil ich geschrieben habe, dass ich die Daten der Kanzlei nicht nennen möchten und in meinen Augen das was mit Datenschutz zu tun hat. Ich muss die Kanzlei doch auch nicht benennen, wenn ich das nicht möchte. Das passte Christa nicht, weil sie mich dann belehrte, was der Datenschutz aussagt.

Es gab nichts misszuverstehen, und es ist auch im Diskussionsverlauf klar nachzulesen:

Darauf bezog sich meine Antwort mit der DGSVO.

Richtig, es ist aber ein öffentliches Forum, und jeder darf schreiben und korrigierend eingreifen, ob es dem Fragesteller passt oder nicht. Von „Beleidigung“ scheinst du auch eine ganz andere Auffassung zu haben als das, was man gemeinhin darunter versteht.

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Da haben wir wohl eine sehr unterschiedliche Auffassung und es wäre freundlich, mit nicht weiterhelfenden Beiträgen zu antworten.