Hallo zusammen. Ich hoffe, ich bin hier richtig und mir kann jemand eine Antwort geben. Mein Sohn hat von 2017 bis Anfang diesen Jahres seine Steuerangelegenheiten von einer Kanzlei, die auch Buchhaltung anbietet, erledigen lassen. Wir waren sehr unzufrieden wegen mehrerer Dinge und weil die Kanzlei ihren Pflichten nicht nachgekommen ist. Keine Antworten und erst als ich mit Anwalt drohte, wurde zugesagt, die angeforderten Unterlagen würden uns zugesandt werden. Nun sind sie heute angekommen. Zwar sind alle Kassenbücher und Rechnungen drin, aber nicht eine einzige USt-Voranmeldung, keine Konten, keine Summen- und Saldenlisten, kein Jahresabschluss oder Einnahme-Überschuss-Rechnung. In der ganzen Zeit haben wir diese Unterlagen nicht gesehen. Lediglich nach Mahnung des Finanzamtes die Summe erfahren. Ich habe gelesen, dass ein Steuerberater nach Kündigung zur Herausgabe auch dieser Unterlagen verpflichtet ist. Ist die Rechtslage bei einer Kanzlei, die Buchhaltung anbietet eine andere ? Ich freue mich auf Antworten. Liebe Grüße Anna64
Hallo!
War es denn ein Steuerberater? Oder war es ein selbständiges „Buchhaltungsbüro“?
Schöne Grüße!
Sie ist in einer Kanzlei, die Wirtschaftsberatung | Unternehmensberatung | Rechnungswesen anbietet und ist Mitglied im Bundesverband selbstständiger Buchhalter
Lieber Gruß und danke für deine Nachricht
Dann darf sie keine Hilfeleistung in Steuersachen anbieten. Nur Steuerberater dürfen so etwas. Ich würde sämtliche Honorare zurückfordern, die auf die Steuererklärungen entfallen sind, denn das sind nichtige Vertragsabreden. Der halbseidene Typ, der
anbietet, darf das nicht und (vermutlich) kann er das auch nicht. Die entsprechenden Verträge sind dann nichtig, die Zahlungen können zurückgefordert werden.
Wenn diejenige Mitglied im Verband
ist, würde ich zunächst nachfragen, ob es sich nicht um den Verband der selbständigen Bilanzbuchhalter (BVBC) handeln sollte. Falls ja, ist die Qualifikation natürlich deutlich höher einzuschätzen. Jemand, der bei der IHK oder bei Endriss den Bilanzbuchhalter gemacht hat, der hat eine anzuerkennende Qualifikation, solche Leute sind Buchführungs-, Bilanz- und BWL-Profis. Trotzdem darf er im Zweifel keine Hilfeleistung in Steuersachen anbieten, obwohl er es möglicherweise kann.
Meine Vermutung: Weil dieser Buchführungshelfer selbst weiß, dass das alles nicht rechtskonform ist, will er auch die erstellten Steuerunterlagen nicht rausrücken. Er liefert sich damit ja selber ans Messer.
Also gehstu Rechtsanwalt. Holstudir gezahlte Kohle zurück. Holstudir Steuerunterlagen oder läßt sie auf seine Kosten nacherstellen. Issoähnlich wie mit Geistheiler, der darf zwar die Hand auflegen, aber er darfkeinen Befundbericht an due Krankenkasse schicken.
Uih…das haben wir nicht gewusst und müssen das erstmal wirken lassen. Vielen lieben Dank für deine Informationen
Ich bin voll bei dir. Aber sollte der Geselle wirklich so dämlich sein und darüber auch noch Rechnungen schreiben. Ich habe heute Mittag, als den UP gelesen habe, dieselben Gedanken wie du gehabt.
Vielleicht ist es ja hilfreich, wenn die UP mal den „Wirtschaftsprüfer“ verlinkt, von dem sie spricht. Dann wissen wir sofort mehr.
Soon
Da komme ich grad nicht mit. Was meint ihr, wenn ihr schreibt, ich solle den Wirtschaftsprüfer verlinken ?
Den Link zur Internetseite des Wirtschaftsprüfer angeben?
Das Wort Wirtschaftsprüfer hat mich verunsichert…
Aber nein, die Internetseite kann ich nicht verlinken, weil es mir zu heikel ist, den Namen zu nennen.
würde ich zunächst nachfragen, ob es sich nicht um den Verband der selbständigen Bilanzbuchhalter (BVBC) handeln sollte.
Nein.... es handelt sich um den bbh
Meine Vermutung: Weil dieser Buchführungshelfer selbst weiß, dass das alles nicht rechtskonform ist, will er auch die erstellten Steuerunterlagen nicht rausrücken. Er liefert sich damit ja selber ans Messer.
Aber es ist doch so richtig dumm für ihn bzw sie, weil ich die Unterlagen dann wahrscheinlich über einen Anwalt einklagen werde. Die Frau bietet Buchhaltungsservice an, warum darf sie dann die USt-Erklärung beispielsweise nicht machen bzw melden ? Und warum dürfte sie darüber keine Rechnungen schreiben ? Die Dame hat 119,00 Euro mtl erhalten.
Weil das bereits unerlaubte Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten ist. Näheres in § 1 StBerG.
Genau genommen darf ein Buchführungshelfer nicht einmal selbständig entscheiden, auf welches Erlöskonto er eine Ausgangsrechnung bucht, weil das die steuerliche Behandlung des Umsatzes betrifft.
Seriös lässt sich diese Tätigkeit nur in enger Zusammenarbeit mit einem Berufsträger (StB, WP oder Fachanwalt für Steuerrecht) ausüben - hier übrigens hie und da recht fruchtbar, weil es genug Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte für Steuerrecht gibt, die ganz schlicht nicht buchen können.
Schöne Grüße
MM
und für dieses Trinkgeld hat sie die laufende FiBu, die USt-Voranmeldungen, die Überschussrechnungen und vermutlich auch die Steuererklärungen erstellt? Au weia - dann muss sie extrem mangelhaft qualifiziert sein.
Schöne Grüße
MM
und für dieses Trinkgeld hat sie die laufende FiBu, die USt-Voranmeldungen, die Überschussrechnungen und vermutlich auch die Steuererklärungen erstellt? Au weia - dann muss sie extrem mangelhaft qualifiziert sein.
Na ja… es handelt sich um ein kleines Einzelunternehmen mit max 20 Belegen im Monat und einer 1/4 jährlichen USt-Erklärung. Es wurde lediglich für 2016 ein Abschluss erstellt, deren Buchungen schon vorbereitet waren. Die Dame hat erst ab Mitte 2017 die Bearbeitung übernommen. Auf Nachfrage beim Finanzamt haben wir jetzt eine Aufstellung der abgegebenen Erklärungen erhalten. Weder für 2017, noch für 2018 durchgeführte Abschlussarbeiten und keine Überschussrechnung. Die Kanzlei selbst war nicht mal in der Lage, uns diese Informationen selbst zukommen zu lassen. Da finde ich 119,00 Euro im Monat schon zuviel.
Das haben wir nicht gewusst. Dann ist das im Grunde ja wie beim Lohnsteuerhilfeverein, der diese Arbeiten auch nicht durchführen darf. Das lese ich mir mal durch.
Vielen Dank für deine Beiträge und viele Grüße
Anna64
Ja, schwarz (unter vertrauenswürdigen Freunden) mach ich sowas auch. Aber nicht „auf Gewerbeschein“, da sieht die Kalkulation dann ganz andersten aus…
Schöne Grüße
MM
Das mag sein, aber das finanzielle war auch nicht meine Frage. Ich habe gefragt, ob mir hier jemand eine Antwort darauf geben kann, ob diese Kanzlei, wie auch ein Steuerberater, gesetzlich verpflichtet ist, uns alle Unterlagen zu übergeben. Da muss ich dann vielleicht zu einem Anwalt gehen und mich informieren.
Trotzdem Danke für alle Beiträge.
Viele Grüße
Anna64
Diese Kanzlei ist keine Kanzlei, sondern - wie sich nach allem in diesem Thread offenbar Gewordenem zeigt - eine Hinterhofkaschemme unterster Schublade. D.h. mit der Ankündigung, sie auffliegen zu lassen, kannst Du sie ohne besondere Mühe zu allem (vielleicht abgesehen von sexuellen Dienstleistungen) verpflichten.
Schöne Grüße
MM
Das kannst Du aufgrund der chaotischen Schilderung von @Anna64 beurteilen?
Wir kennen nicht den Auftrag an diese „Kanzlei“ und wir kennen nicht den Rechnungstext über die abgerechnete Leistung.
Womit denn „auffliegen“ lassen?
Offensichtlich haben sie nüscht gemacht, was sie nicht hätten machen dürfen.
Wie sonst soll man diese Aussage
verstehen?
Wenn es keine EÜR gibt, kann es auch keine Steuererklärungen geben.
Der Sohn von @Anna64 müßte doch wissen, ob er mal eine oder auch zwei unterschrieben hat.
P.S. Bin schon wieder weg , nehme aber selbstververständlich Aufklärung zur Kenntnis.
P.S. 2: Deine Schubladenhöhe (Zitat:„vielleicht abgesehen von sexuellen Dienstleistungen“) ist auf jeden Fall eins tiefer.
Gruß
Servus,
immerhin wurde von dieser Kaschemme das Jahr 2016 offenbar vollständig bearbeitet und erst die Mitarbeiterin, die das „Mandat“ 2017 übernommen hat, war damit überfordert. D.h. der Laden betreibt unzulässige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten gewerbsmäßig im Sinn eines Geschäftsmodells und dieses offenbar mit mehrerern Mitarbeitern. Da ist richtig Zündstoff drinne.
Ich erinnere mich an ein „Lohnrechenzentrum“ (so stand es an der Tür), das bei uns im Erdgeschoss betrieben wurde: Die sind in einer Nacht So auf Mo morgens um zwei ausgezogen…
Schöne Grüße
MM
Gibt es denn irgendwelche Anzeichen dafür, dass außer den bereits übergebenen Unterlagen irgendetwas existiert? Ist überhaupt irgendwas gebucht worden? Das sollte man den zurückgegebenen Belegen ansehen können (Kontierung, Buchungsvermerke).
Schöne Grüße
MM