Übergangsgebührnisse der Bundeswehr

Hallo,

mein Freund erhält Übergangsgebührnisse von der BW und ist zeitgleich selbstständig. Welchen Berufsstatus hat er denn? er ist kein Soldat mehr, erhält aber Geld vom Bund. Muss ich 2 Erklärungen ausfüllen?? einmal für die selbstständige Arbeit und einmal für die Übergangsgebührnisse?
wäre echt nett, wenn mir einer helfen könnte…

Danke

Daniela

Leider nur ein Verweis von mir auf ein ein anderes Forum:

http://www.soldatentreff.de/modules.php?name=eBoard&…

hallo daniela,

tut mir leid, mit bw-angelegenheiten kenne ich mich nicht aus. aber da wird sich bestimmt noch ein anderer kundiger melden!

saludos, borito

hallo,
übergangsgelder kommen in anlage N, die selbstständige tätigkeit anlage G oder S

Hallo

mein Freund erhält Übergangsgebührnisse von der BW und ist
zeitgleich selbstständig. Welchen Berufsstatus hat er denn? er
ist kein Soldat mehr, erhält aber Geld vom Bund. Muss ich 2
Erklärungen ausfüllen?? einmal für die selbstständige Arbeit
und einmal für die Übergangsgebührnisse?
wäre echt nett, wenn mir einer helfen könnte…

Danke

Daniela

Hallo Daniela82,

gute Nachricht zuerst ? EINE Erklärung für Ihn. Sicher noch eine für Dich.(anderer Fall).
Ist Dein Freund Freiberufler oder Gewerbetreibender ß
ist er Kleinunternehmer, Unternehmer mit Ausweis Umsatzsteuer ? Da hängt etwas mehr dran.

Viel ERFOLG wünscht

Wolfgang

mein Freund erhält Übergangsgebührnisse von der BW und ist
zeitgleich selbstständig. Welchen Berufsstatus hat er denn? er
ist kein Soldat mehr, erhält aber Geld vom Bund. Muss ich 2
Erklärungen ausfüllen?? einmal für die selbstständige Arbeit
und einmal für die Übergangsgebührnisse?
wäre echt nett, wenn mir einer helfen könnte…

Danke

Daniela

Hallo Daniela,
damit bin ich überfordert!
Gruss Hermann

Hallo Sven,

Übergangsgelder in Anlage N also… danke! doch welchen Berufsstatus hat er? wird er immer noch als Soldat behandelt, oder ist er arbeitslos, oder Arbeitnehmer?

in erster linie ist er selbstständig, arbeitnehmer kann er nur sein wenn er auf stuerkarte arbeitet, soldat ist er auch nciht mehr, sondern er erhält ja nur beamtenrechtliche bezüge.

Hallo,

das weiß ich leider nicht, sorry!

Viele Grüße

Paola

Jeder Steuerpflichtige kann gleichzeitig bei beliebig vielen Einkommensteuerarten Einkünfte haben. Jede Art von Einkünften muss in der Einkommensteuererklärung separat angegeben werden.
D.h.
die Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr auf der Anlage N
UND
die Einkünfte als Selbständiger auf der Anlage …

Hallo Daniela82,

zum Thema Übergangsgebührnisse gibt es seit Oktober vergangenen Jahres die Möglichkeit, sich online die Beträge ausrechnen zu lassen. Außerdem findest Du unter http://www.dienstzeitende.de/dze-abc.html auch ein ABC zum Dienstzeitende, was ich persönlich ganz hilfreich finde. Man sieht ja bei all den Bestimmungen selbst kaum durch und die BFD-Berater sind auch nicht immer so gut drauf, dass sie alle Fragen gleich beantworten können. Hoffe, ich konnte helfen. LG